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Rechte am Bandnamen

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Hallo liebe Musikschaffende,

ich will mit euch über folgendes fiktive Rechtsproblem sprechen:

Ein Bandmitglied von Band XYZ (jenes, der bei der verantwortlichen Tantiemen-Verwaltergesellschaft eingetragen ist) bekommt eine nette E-Mail von einem angeblichen Anwalt der großen Plattenfirma, die vor einiger Zeit Rootkits auf ihren CDs verbreitete ....

Es geht angeblich darum, dass die Plattenfirma in England eine mit Band XYZ gleichnamige Band gesigned hat, und jetzt verlangt, den Namen zu ändern, weil sie sonst rechtliche Schritte einleiten müssten, um das zu erzwingen.

Band XYZ gibt es mit dem Namen aber schon länger, und sie hat sich unter dem Namen auch schon überregional einen gewissen Bekanntheitsgrad etabliert, den sie nur ungern aufgeben möchten.

1) haltet ihr sowas für möglich (Namen des Anwalts existiert, sitzt in New York und ist Spezialist für Medienrecht)?
2) kann man die Namensänderung erzwingen, auch wenn es Band XYZ unter den Namen länger gibt als die neue, von der Plattenfirma vertretene (inkl. mehrerer CD-Veröffentlichungen)?
3) wie sollten Band XYZ vorgehen?

Hoffe hab alles den Vorschriften entsprechend formuliert, und bedanke mich für die Diskussion zu diesem Thema...
lg
 
Eigenschaft
 
"wir waren zuerst da" hat vor Gericht nur dann einen Wert, wenn man das beweisen kann und zwar so, daß es der Richter glaubt.
Also z.B. Anmeldung beim Finanzamt, Ordnungsamt, etc.

Bliebe noch zu klären, ob der nette Rechtsanwalt nicht nur einen kostenpflichtigen Deal machen will und was euch so ein Vergleich kosten würde.

Wenn es vor Gericht geht, eventuell noch vor ein ausländischen, dann wird das immer schweine teuer. Und mit fraglichem Ausgang.

Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt eueres Vertrauens zu Rate ziehen, am besten nicht irgendeinen, sondern einen, der sich mit so was auskennt. Kostet zwar auch schon was, aber danach sind die Dinge schon definierter zu betrachten.
 
Necronlord
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