Crestfallen
Registrierter Benutzer
Hallo liebe Musikschaffende,
ich will mit euch über folgendes fiktive Rechtsproblem sprechen:
Ein Bandmitglied von Band XYZ (jenes, der bei der verantwortlichen Tantiemen-Verwaltergesellschaft eingetragen ist) bekommt eine nette E-Mail von einem angeblichen Anwalt der großen Plattenfirma, die vor einiger Zeit Rootkits auf ihren CDs verbreitete ....
Es geht angeblich darum, dass die Plattenfirma in England eine mit Band XYZ gleichnamige Band gesigned hat, und jetzt verlangt, den Namen zu ändern, weil sie sonst rechtliche Schritte einleiten müssten, um das zu erzwingen.
Band XYZ gibt es mit dem Namen aber schon länger, und sie hat sich unter dem Namen auch schon überregional einen gewissen Bekanntheitsgrad etabliert, den sie nur ungern aufgeben möchten.
1) haltet ihr sowas für möglich (Namen des Anwalts existiert, sitzt in New York und ist Spezialist für Medienrecht)?
2) kann man die Namensänderung erzwingen, auch wenn es Band XYZ unter den Namen länger gibt als die neue, von der Plattenfirma vertretene (inkl. mehrerer CD-Veröffentlichungen)?
3) wie sollten Band XYZ vorgehen?
Hoffe hab alles den Vorschriften entsprechend formuliert, und bedanke mich für die Diskussion zu diesem Thema...
lg
ich will mit euch über folgendes fiktive Rechtsproblem sprechen:
Ein Bandmitglied von Band XYZ (jenes, der bei der verantwortlichen Tantiemen-Verwaltergesellschaft eingetragen ist) bekommt eine nette E-Mail von einem angeblichen Anwalt der großen Plattenfirma, die vor einiger Zeit Rootkits auf ihren CDs verbreitete ....
Es geht angeblich darum, dass die Plattenfirma in England eine mit Band XYZ gleichnamige Band gesigned hat, und jetzt verlangt, den Namen zu ändern, weil sie sonst rechtliche Schritte einleiten müssten, um das zu erzwingen.
Band XYZ gibt es mit dem Namen aber schon länger, und sie hat sich unter dem Namen auch schon überregional einen gewissen Bekanntheitsgrad etabliert, den sie nur ungern aufgeben möchten.
1) haltet ihr sowas für möglich (Namen des Anwalts existiert, sitzt in New York und ist Spezialist für Medienrecht)?
2) kann man die Namensänderung erzwingen, auch wenn es Band XYZ unter den Namen länger gibt als die neue, von der Plattenfirma vertretene (inkl. mehrerer CD-Veröffentlichungen)?
3) wie sollten Band XYZ vorgehen?
Hoffe hab alles den Vorschriften entsprechend formuliert, und bedanke mich für die Diskussion zu diesem Thema...
lg
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