troubadesse
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Hallo, hab mal ne Frage zu folgender Situation:
Angenommen, in einem Folk-Duo spielen eine Akkordeonistin und eine Gitarristin zusammen. Die Gitarristin schreibt alle Songs, die Akkordionistin arrangiert diese zusammen mit der Gitarristin - beide sind also Arrangeur bzw. Bearbeiter. Man könnte auch sagen, die Gitarristin hat die Akkordionistin mit dem Arrangement beauftragt, selbst aber auch ihren Teil dazu beigetragen. Soweit so gut.
Leider spielen die beiden auf Grund eines Streites nicht mehr zusammen. Dass die Akkordionistin keine Rechte an den Songs hat ist eigentlich klar. Aber: Hat die Gitarristin und Songschreiberin Rechte am Arrangement und könnte diese verwenden? Schließlich hat sie auch mitgewirkt.
Dazu habe ich noch nichts gefunden!
Danke!!
Angenommen, in einem Folk-Duo spielen eine Akkordeonistin und eine Gitarristin zusammen. Die Gitarristin schreibt alle Songs, die Akkordionistin arrangiert diese zusammen mit der Gitarristin - beide sind also Arrangeur bzw. Bearbeiter. Man könnte auch sagen, die Gitarristin hat die Akkordionistin mit dem Arrangement beauftragt, selbst aber auch ihren Teil dazu beigetragen. Soweit so gut.
Leider spielen die beiden auf Grund eines Streites nicht mehr zusammen. Dass die Akkordionistin keine Rechte an den Songs hat ist eigentlich klar. Aber: Hat die Gitarristin und Songschreiberin Rechte am Arrangement und könnte diese verwenden? Schließlich hat sie auch mitgewirkt.
Dazu habe ich noch nichts gefunden!
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