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Brenni
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Heyho,
Wie ja vermutlich die meisten von euch wissen, gilt in Bayern seit dem 1. August das strengste Rauchverbot in Bayern.
Nun zu meiner Frage, wir haben am Wochenende nen Gig in ner Kneipe....in Gaststätten herrscht eigentlich absolutes Rauchverbot, allerdings steht folgendes im Wortlaut im Gesetzestext
Art. 5 Ausnahmen
Das Rauchverbot nach Art. 3 Abs. 1 gilt nicht:
3. bei künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen als Teil der Darbietung Ausdruck der
Kunstfreiheit ist.
So, das ein Auftritt ne künstlerische Darbietung is, is soweit klar.
Wenn wir nun als Band auf der Bühne rauchen würde, könnte man das doch auch als Teil der Darbietung werten (HardRock/Metal Band, da gehört das zum Flair )
Wenn wir jez als Band von der Bühne aus, mit ner Ansage die Leute quasi zum Rauchen "auffordern" mit der Begründung, dass dadurch unsere künstlersiche Darbietung verbessert wird (Nebeleffekte *gg*)...Wie siehts denn dann aus? Und das Publikum ist ja auch Teil der Darbietung....
greets,
Brenni
Ps: War mir nich sicher ob ich's hierhin, oder ins Musikbusiness und Recht tun soll...hat ja mit Musikrecht nich viel zu tun...
Wie ja vermutlich die meisten von euch wissen, gilt in Bayern seit dem 1. August das strengste Rauchverbot in Bayern.
Nun zu meiner Frage, wir haben am Wochenende nen Gig in ner Kneipe....in Gaststätten herrscht eigentlich absolutes Rauchverbot, allerdings steht folgendes im Wortlaut im Gesetzestext
Art. 5 Ausnahmen
Das Rauchverbot nach Art. 3 Abs. 1 gilt nicht:
3. bei künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen als Teil der Darbietung Ausdruck der
Kunstfreiheit ist.
So, das ein Auftritt ne künstlerische Darbietung is, is soweit klar.
Wenn wir nun als Band auf der Bühne rauchen würde, könnte man das doch auch als Teil der Darbietung werten (HardRock/Metal Band, da gehört das zum Flair )
Wenn wir jez als Band von der Bühne aus, mit ner Ansage die Leute quasi zum Rauchen "auffordern" mit der Begründung, dass dadurch unsere künstlersiche Darbietung verbessert wird (Nebeleffekte *gg*)...Wie siehts denn dann aus? Und das Publikum ist ja auch Teil der Darbietung....
greets,
Brenni
Ps: War mir nich sicher ob ich's hierhin, oder ins Musikbusiness und Recht tun soll...hat ja mit Musikrecht nich viel zu tun...
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