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Sir Hannes
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Hallo,
ich befinde mich gerade in einer ziemlich komplizierten Situation, die sich völlig zufällig ergeben hat und mich überfordert. Es geht um folgendes:
Ich habe aufgrund eines überzeugenden DemoTapes eines Bekannten seine Band mit sechs Songs aufgenommen. Vier Musiker und eine Backgroundsängerin. Die Songs sind alle vom Sänger geschrieben. Meine Tätigkeit war Tonmeister, Arrangementbearbeiter und Ideengeber.
Diese 6 Songs habe ich fast fertig geschnitten und gemischt. Durch gezielte Effekt Wahl in eine bestimmte musikalische Richtung geschoben, noch Arrangementänderungen und Synthesizereinspiele vorgenommen. Einen Song glatt als 5.0 Version gestaltet (durch Einspielen eigener Instrumente).
Alles auf CD gebrannt und einem Freund gegeben, nach dem Motto: gute Musik fürs Auto. Dieser hatte gerade einen mittellangen Studentenfilm in der Pipeline und durchsucht verzweifelt sämtlichen Datenbanken, CD-Sammlungen und Charts nach Filmmusik. Dem gebuchten Filmmusiker wird gekündigt. Er stößt auf meine CD und siehe da - sie passt perfekt. Letztendlich werden drei Songs im Film genommen. Ich gebe völlig überrumpelt die Zusage für die Nutzung und überlasse sogar die Einzelspuren zum Anpassen und Umschneiden der Musik passend aufs Bild.
Der Film ist sehr gut geworden, läuft zu schlechtesten Zeit im öffentlichen TV - aber immerhin. Aber er soll auf Festivals eingereicht werden.
Fazit: jeder freut sich über Film&Musik, doch es existieren keinerlei Verträge untereinander, nur mündliche Zusagen. Ich möchte (oder muss) das Ganze jetzt rechtlich absichern und die Zeit drängt. Mein Bestreben ist es, im Boot zu bleiben und die Musik als Produzent zu verwerten, weiterzuentwickeln und - ach welch schöner Traum - irgendwann mal in kleiner Auflage ein Album mit doppelt sovielen Songs in Händen zu halten.
Könnt ihr mir sagen, welche Verträge ich a) mit den Musikern unterschreiben muss (Bandübernahmevertrag?) und b) mit dem Filmproduzenten. Der Sänger müsste sich zudem bei der GEMA anmelden, da Komponist. Müssen das die Musiker auch oder sind es ausübende Musiker, sprich die GVL ist für sie bedeutender?
Wer bin ich eigentlich? Produzent, Musiker, Tonmeister? Oder auch Komponist wegen meiner eigenständigen Synth/Klaviereinspiele? Bin ich berechtigt, mich bei der GEMA anzumelden? Als Produzent und Tonmeister habe ich gelesen, ist die GVL zuständig.
Das heiße zum Schluss: zwei der Musiker sind ins Ausland ausgewandert und müssen neu ersetzt werden. Ebenso hat ein anderer keine Zeit für intensivere Bandproben und scheidet auch aus. D.h. nur der Sänger&Komponist und ich bleiben übrig. Die Musiker müssten rein intuitiv und fairerweise weiterhin an möglichen Einnahmen und Verwertungen beteiligt werden? Wo wird das festgelegt?
Vielen vielen Dank für Antworten. Ich bemühe mich selbst schon darum, in die Materie einzusteigen, jedoch habe ich zahlreiche Semesterarbeiten für mein Studium zu schreiben und abzuliefern und ein Jurianer mit Durchblick im BGB und Paragraphendschungel bin ich auch nicht
Grüsse
Johannes
ich befinde mich gerade in einer ziemlich komplizierten Situation, die sich völlig zufällig ergeben hat und mich überfordert. Es geht um folgendes:
Ich habe aufgrund eines überzeugenden DemoTapes eines Bekannten seine Band mit sechs Songs aufgenommen. Vier Musiker und eine Backgroundsängerin. Die Songs sind alle vom Sänger geschrieben. Meine Tätigkeit war Tonmeister, Arrangementbearbeiter und Ideengeber.
Diese 6 Songs habe ich fast fertig geschnitten und gemischt. Durch gezielte Effekt Wahl in eine bestimmte musikalische Richtung geschoben, noch Arrangementänderungen und Synthesizereinspiele vorgenommen. Einen Song glatt als 5.0 Version gestaltet (durch Einspielen eigener Instrumente).
Alles auf CD gebrannt und einem Freund gegeben, nach dem Motto: gute Musik fürs Auto. Dieser hatte gerade einen mittellangen Studentenfilm in der Pipeline und durchsucht verzweifelt sämtlichen Datenbanken, CD-Sammlungen und Charts nach Filmmusik. Dem gebuchten Filmmusiker wird gekündigt. Er stößt auf meine CD und siehe da - sie passt perfekt. Letztendlich werden drei Songs im Film genommen. Ich gebe völlig überrumpelt die Zusage für die Nutzung und überlasse sogar die Einzelspuren zum Anpassen und Umschneiden der Musik passend aufs Bild.
Der Film ist sehr gut geworden, läuft zu schlechtesten Zeit im öffentlichen TV - aber immerhin. Aber er soll auf Festivals eingereicht werden.
Fazit: jeder freut sich über Film&Musik, doch es existieren keinerlei Verträge untereinander, nur mündliche Zusagen. Ich möchte (oder muss) das Ganze jetzt rechtlich absichern und die Zeit drängt. Mein Bestreben ist es, im Boot zu bleiben und die Musik als Produzent zu verwerten, weiterzuentwickeln und - ach welch schöner Traum - irgendwann mal in kleiner Auflage ein Album mit doppelt sovielen Songs in Händen zu halten.
Könnt ihr mir sagen, welche Verträge ich a) mit den Musikern unterschreiben muss (Bandübernahmevertrag?) und b) mit dem Filmproduzenten. Der Sänger müsste sich zudem bei der GEMA anmelden, da Komponist. Müssen das die Musiker auch oder sind es ausübende Musiker, sprich die GVL ist für sie bedeutender?
Wer bin ich eigentlich? Produzent, Musiker, Tonmeister? Oder auch Komponist wegen meiner eigenständigen Synth/Klaviereinspiele? Bin ich berechtigt, mich bei der GEMA anzumelden? Als Produzent und Tonmeister habe ich gelesen, ist die GVL zuständig.
Das heiße zum Schluss: zwei der Musiker sind ins Ausland ausgewandert und müssen neu ersetzt werden. Ebenso hat ein anderer keine Zeit für intensivere Bandproben und scheidet auch aus. D.h. nur der Sänger&Komponist und ich bleiben übrig. Die Musiker müssten rein intuitiv und fairerweise weiterhin an möglichen Einnahmen und Verwertungen beteiligt werden? Wo wird das festgelegt?
Vielen vielen Dank für Antworten. Ich bemühe mich selbst schon darum, in die Materie einzusteigen, jedoch habe ich zahlreiche Semesterarbeiten für mein Studium zu schreiben und abzuliefern und ein Jurianer mit Durchblick im BGB und Paragraphendschungel bin ich auch nicht
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Johannes
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