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[Rat] Aufnahme und Verwertung steht - jedoch keinerlei Verträge, weil unklar welche

  • Ersteller Sir Hannes
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Sir Hannes
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Hallo,

ich befinde mich gerade in einer ziemlich komplizierten Situation, die sich völlig zufällig ergeben hat und mich überfordert. Es geht um folgendes:

Ich habe aufgrund eines überzeugenden DemoTapes eines Bekannten seine Band mit sechs Songs aufgenommen. Vier Musiker und eine Backgroundsängerin. Die Songs sind alle vom Sänger geschrieben. Meine Tätigkeit war Tonmeister, Arrangementbearbeiter und Ideengeber.

Diese 6 Songs habe ich fast fertig geschnitten und gemischt. Durch gezielte Effekt Wahl in eine bestimmte musikalische Richtung geschoben, noch Arrangementänderungen und Synthesizereinspiele vorgenommen. Einen Song glatt als 5.0 Version gestaltet (durch Einspielen eigener Instrumente).

Alles auf CD gebrannt und einem Freund gegeben, nach dem Motto: gute Musik fürs Auto. Dieser hatte gerade einen mittellangen Studentenfilm in der Pipeline und durchsucht verzweifelt sämtlichen Datenbanken, CD-Sammlungen und Charts nach Filmmusik. Dem gebuchten Filmmusiker wird gekündigt. Er stößt auf meine CD und siehe da - sie passt perfekt. Letztendlich werden drei Songs im Film genommen. Ich gebe völlig überrumpelt die Zusage für die Nutzung und überlasse sogar die Einzelspuren zum Anpassen und Umschneiden der Musik passend aufs Bild.

Der Film ist sehr gut geworden, läuft zu schlechtesten Zeit im öffentlichen TV - aber immerhin. Aber er soll auf Festivals eingereicht werden.

Fazit: jeder freut sich über Film&Musik, doch es existieren keinerlei Verträge untereinander, nur mündliche Zusagen. Ich möchte (oder muss) das Ganze jetzt rechtlich absichern und die Zeit drängt. Mein Bestreben ist es, im Boot zu bleiben und die Musik als Produzent zu verwerten, weiterzuentwickeln und - ach welch schöner Traum - irgendwann mal in kleiner Auflage ein Album mit doppelt sovielen Songs in Händen zu halten. :)

Könnt ihr mir sagen, welche Verträge ich a) mit den Musikern unterschreiben muss (Bandübernahmevertrag?) und b) mit dem Filmproduzenten. Der Sänger müsste sich zudem bei der GEMA anmelden, da Komponist. Müssen das die Musiker auch oder sind es ausübende Musiker, sprich die GVL ist für sie bedeutender?
Wer bin ich eigentlich? Produzent, Musiker, Tonmeister? Oder auch Komponist wegen meiner eigenständigen Synth/Klaviereinspiele? Bin ich berechtigt, mich bei der GEMA anzumelden? Als Produzent und Tonmeister habe ich gelesen, ist die GVL zuständig.

Das heiße zum Schluss: zwei der Musiker sind ins Ausland ausgewandert und müssen neu ersetzt werden. Ebenso hat ein anderer keine Zeit für intensivere Bandproben und scheidet auch aus. D.h. nur der Sänger&Komponist und ich bleiben übrig. Die Musiker müssten rein intuitiv und fairerweise weiterhin an möglichen Einnahmen und Verwertungen beteiligt werden? Wo wird das festgelegt?

Vielen vielen Dank für Antworten. Ich bemühe mich selbst schon darum, in die Materie einzusteigen, jedoch habe ich zahlreiche Semesterarbeiten für mein Studium zu schreiben und abzuliefern und ein Jurianer mit Durchblick im BGB und Paragraphendschungel bin ich auch nicht :rolleyes:

Grüsse
Johannes
 
Eigenschaft
 
Hallo lieber Johannes,

zu deinem speziellen Fall darf dir hier im Forum niemand etwas sagen.
(Siehe der rote Hinweis, etwas weiter oben).

In diesem Forum werden alle Fälle in allgemeiner Form abgehandelt.

Ich antworte mal, was ich dir so erzählen kann.

Könnt ihr mir sagen, welche Verträge ich a) mit den Musikern unterschreiben muss (Bandübernahmevertrag?)

Buchtipp: "Musik und Moneten"
http://www.amazon.de/gp/product/393...mp=1638&creative=6742&creativeASIN=3937841377

und b) mit dem Filmproduzenten.
Man würde einen "Nutzungsvertrag" abschließen.

Bitte beachte: Solange alle BELANGE zur Zufriedenheit aller Beteiligten mit präzisen
und verständlichen Formulierungen geklärt sind, ist für mein persönliches Verständnis
doch alles OK!

Dazu musst du ... theoretisch ... nicht mal wissen, wie man nun / welchen Vertrag nennt.

Faustregel: Lieber präzise klären, so dass alle wissen was gemeint ist, als mit Fachworten
die Klarheit oder Verständlichkeit aus der Sache nehmen.

Letztendlich zählt nur dreierlei: 1) Alle müssen sich einig sein. 2) Das sollte auch so bleiben.
Und 3) damit sich auch jeder daran erinnert, was mal vereinbart wurde, macht man das
üblicherweise schriftlich.

Im allgemeinen genügt ein Schreiben, in dem zwei oder mehr Parteien jeweils eine
Willenserklärung abgegeben ...

ICH würde folgendes machen ... (das ist KEIN direkter Tipp an dich, sondern eine
Äußerung meiner privaten Meinung ...)

* Alles aufschreiben und formulieren, was wichtig ist
* Geldsummen beziehungsweise Prozentzahlen definieren
* Alles mit den jeweils betroffenen Personen besprechen (mündlich klären)
* Alle unterschreiben lassen. (schriftlich absichern.)
(Fertig. ... Für MEIN persönliches Empfinden)

* (Dann: weiter Musik machen oder für die Uni lernen.)

Der Sänger müsste sich zudem bei der GEMA anmelden, da Komponist.
Yo, dann mal los.

Müssen das die Musiker auch oder sind es ausübende Musiker, sprich die GVL ist für sie bedeutender?
Wenn Komponist oder Mit-Komponist KANN die GEMA sinnvoll sein.
Wenn kein Komponist sondern nur ausübende Künstler => GVL.
Wenn beides => Unter Umständen beides. (Frage ist immer, ob die GEMA sich
für den Musiker finanziell rechnet.)

Bitte entnimm näheres einem der hunderten von GEMA-Threads hier, oder
der GEMA Webseite ... ich kann das nicht so häufig erklären, wie das
Thema hier auftaucht.

Wer bin ich eigentlich?
Sir Hannes. Neuer Forum-Teilnehmer. Herzlich willkommen! :D

... Diese Frage stellen sich hier alle, regelmäßig. :D

Produzent, Musiker, Tonmeister?
So wie die Beschreibung dieses allgemeinen Falles klingt, ist der Ausübende
offenbar alles zusammen.

Oder auch Komponist wegen meiner eigenständigen Synth/Klaviereinspiele?
Dazu darf ich dir hier nichts sagen. Bitte selbst überlegen, ob du etwas komponiert
oder mit-komponiert hast.
Der Rest ist eine Absprache-Frage (wer kriegt wie viel Prozente). Und unter vernünftigen
Leuten ist so etwas in der Regel leicht zu klären.

Bin ich berechtigt, mich bei der GEMA anzumelden?
Bitte www.gema.de checken.
Bitte, bitte, bitte: Die GEMA hat nichts mit Song-RECHTEN direkt zu tun, sondern
ist ein Finanz-Umwälzer. ... Jeder, der meint davon Vorteile zu haben, die Nutzung
seiner Werke über die GEMA finanziell ausschöpfen zu lassen, kann das meines
Wissens nach machen.
Man zahlt einen Jahres-Beitrag und einen Aufnahme-Beitrag und wenn die Werke
entsprechend häufig und im entsprechenden Umfang genutzt werden, dann kann es
sein, dass die Geld-Summe die Summe der Beiträge übersteigt.

- - - - -
GEMA-Eintritt "ja" oder "nein" = eine Business-Entscheidung.
(Die jeder selbst abschätzen und treffen muss.)
- - - - -
=> Will sagen: ich wüsste nicht, dass man eine bestimmte Berechtigung bräuchte,
um der GEMA beizutreten. Aber dazu wissen hier andere mehr Details.
(Die übrigens höchstwahrscheinlich nicht relevant für den von dir geschilderten Fall
sein werden.)

Um Folgefragen vorzubeugen: nein, ob ein Eintritt in die GEMA sinnvoll ist oder nicht,
kann man nicht im Vorfeld präzise errechnen.
Man muss es immer abschätzen. Selbst die GEMA kann dir VOR der entsprechenden
Nutzung nicht mit Gewissheit sagen, ob es Sinn für dich macht.
Du musst es schätzen und eventuell ein Risiko eingehen ... so, wie jeder Unternehmer :)

Als Produzent und Tonmeister habe ich gelesen, ist die GVL zuständig.
Glaube, was du liest, oder lies www.gvl.de :) ... die wissen es am allerbesten selbst.

Das heiße zum Schluss: zwei der Musiker sind ins Ausland ausgewandert und müssen neu ersetzt werden. Ebenso hat ein anderer keine Zeit für intensivere Bandproben und scheidet auch aus. D.h. nur der Sänger&Komponist und ich bleiben übrig. Die Musiker müssten rein intuitiv und fairerweise weiterhin an möglichen Einnahmen und Verwertungen beteiligt werden? Wo wird das festgelegt?

Siehe oben.

ICH persönlich würde mit allen Beteiligten jeweils einen netten Schrieb aufsetzen,
in dem möglichst präzise und für alle verständlich geklärt wird, was Sache ist.

Was du daraus machen solltest, dazu kann ich dir hier nix sagen :)

... Und die Moderatoren hier sind übrigens immer sehr froh, wenn alle Fälle hier in
allgemeiner Form abgehandelt werden. ... Weil das ansonsten für dieses Forum hier
offenbar rechtliche Schwierigkeiten geben KÖNNTE.

... Aber da wissen einige andere Jura-Spezies hier sicherlich mehr drüber, als ich, die
Marketing-MenschMaschine ;)

... Und einige andere Teilnehmer hier wissen auch noch mehr Details zur GEMA.
... Für den von dir beschriebenen Fall ist allerdings ... so denke ich ... alles was für eine
PRAXIS im Musikgeschäft (ich sagte eine; nicht deine ) ... sinnvoll ist, gesagt.

Alles Gute, viel Glück bei den Semesterarbeiten und beste Grüße :)

Nils

P.S.: Sorry, falls ich durch ein paar Formulierungen etwas mürrisch wirkte. ... Diese ewige
"GEMA"-Frage hier im Forum ist mir wirklich ein Rätsel. Ich glaube, die GEMA sollte mal
ernsthaft über ihre Internet-Präsentation nachdenken. Offenbar sind die Informationen dort
nicht so GANZ verständlich ...
(mit diesen Worten einen freundlichen Gruß beziehungsweise
"SERVUS" an alle GEMA-Mitarbeiter ... falls hier mal jemand von euch rein schaut ...) ;)
 
Mein Tipp: geh zum Anwalt! Eine Erstberatung kostet nicht die Welt und Du hast belastbare Informationen in der Hand.
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten (insbesondere Nils). Das mit der Schilderung eines Falles im Allgemeinstil habe ich schlichtweg übersehen. Pardon, das wußte ich nicht.

MfG
Johannes
 

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