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Radio-Ausschnitte im Song?

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MrKachen
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Hey zusammen,

meine Band und ich arbeiten gerade an unserer ersten EP.
Bei einem Song hätten wir gerne Ausschnitte von Radio-/Nachrichtensprechern drin.

Beispiel: Der Song "Dancing in the Sun" von ITCHY. Ab Minute 1:53 ist das zu hören.

Meine Frage an euch:
Sowas kennt man ja aus verschiedenen Songs. Wie genau läuft das? Kann man tatsächlich echte Ausschnitte aus Radio-/TV-Shows nehmen und in seiner Musik veröffentlichen?
Oder muss man sowohl den gesprochenen Text selber schreiben und dann das Ganze auch selbst aufnehmen?

Gruß
Martin
 
Kann man tatsächlich echte Ausschnitte aus Radio-/TV-Shows nehmen und in seiner Musik veröffentlichen?
Wenn die Urheber dem zustimmen, dann selbstverständlich. Jedoch werden diese sofern sie es tun dafür eine finanzielle Gegenleistung erwarten.

Oder muss man sowohl den gesprochenen Text selber schreiben und dann das Ganze auch selbst aufnehmen?
Das wäre der einfache Weg, welcher zu bevorzugen wäre. Man könnte natürlich auch einen Nachrichtensprecher der einem zusagt einmal freundlich für sein Projekt bitten etwas zu sagen und die Nutzung zu erlauben. Das fragen bei einem kleinen Radiosender ist auch vielleicht ein Weg zum Erfolg, viele unterstützen gerne Künstler und sie sind auch in sozialen Netzwerken einfach zu erreichen.
 
Wenn ihr Ausschnitte aus den öffentlichen nehmt, sollte das doch klar gehen. Mindestens einer von euch zahlt bestimmt diese GEZ. Also ich fände das nur fair. 😆
Aber okay, klar könnte man schauen, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein... Anderseits bleibt Musik von ner Hobbyband ohnehin in der Versenkung stecken, dass ich den Aufwand gar nicht als notwendig erachte.
Oder nehmt einen Ausschnitt aus dem Ausland, da ist die Wahrscheinlichkeit noch geringer, dass die auf euch Aufmerksam werden.
 
@Filztier Das meinst du hoffentlich eher ironisch oder? Von Dingen an denen man keine Rechte hat, lässt man die Finger. Aus juristischen und moralischen Gründen!
 
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Jedoch werden diese sofern sie es tun dafür eine finanzielle Gegenleistung erwarten.

Nicht wenn sie tot sind.

Klingt vielleicht makaber, aber Churchill's Reden wurden z.B. von Iron Maiden verwendet, Martin Luther King ist auf Platten von Downset bis hin zu Public Enemy zu hören, und die Suizid-Pressekonferenz von Budd Dwyer (https://de.wikipedia.org/wiki/Budd_Dwyer) findet sich auch auf diversen Platten von Kreator bis Marilyn Manson usw. ff.

Kommt also sicher auf den Kontext an. Was wollt ihr denn verwenden, wenn du es verraten magst @MrKachen?

Im Zweifel mal einen Anwalt fragen. Viele Rechte an Aufnahmen verjähren bzw. erlöschen im Übrigen auch und werden dann Allgemeingut afaik.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht wenn sie tot sind.
Ja okay, dem kann ich nicht widersprechen. Wobei sie sicher 70 Jahre schon tot sein müssen :)

BTW ein kleiner Tipp: Schau mal hier https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Special:MediaSearch&search=nachrichten&type=audio

Bei Wikipedia Commons sind viele Audioinhalte die unter freien Lizenzen stehen. Diese solltest du nutzen können, sofern du die entsprechenden Anforderungen erfüllen kannst wie Nennung der Quelle. Genaueres steht dann immer bei der Datei. Oder so was als Grundlage und sich was basteln https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Breaking_News_5_by_Sascha_Ende.ogg
 
Kann man tatsächlich echte Ausschnitte aus Radio-/TV-Shows nehmen und in seiner Musik veröffentlichen?
Da gibt es rechtlich gleich zwei schwierige Ebenen:

- das eine ist das Urheberrecht am Text selbst. Ganz schlichte Nachrichtentexte sind auf dem Papier eigentlich nicht urheberrechtlich geschützt (geringe individuelle Schöpfungshöhe, wenn da reine tagestaktuelle Fakten vermittelt werden), aber in der Praxis ist man ganz schnell in einer Grauzone.
- das andere ist das Leistungsschutzrecht an der Aufnahme.

Man kann natürlich darauf spekulieren, dass das niemand ernsthaft hinterher ist, diese Rechtsverletzungen zu verfolgen, aber ich würde da nichts ohne Genehmigung machen. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit nur klein ist - das üble an der Wahrscheinlichkeitsrechnung ist ja, dass der unwahrscheinliche Fall auch irgendwann eintreten muss, sonst wäre die Wahrscheinlichkeitsrechnung ja falsch. Und dann Aufnahmen von Plattformen zu nehmen, CDs einstampfen zu müssen, oder im Nachhinein Geld bezahlen zu müssen, das eigentlich anders verplant ist, ist halt sehr ärgerlich.
Oder muss man sowohl den gesprochenen Text selber schreiben und dann das Ganze auch selbst aufnehmen?
Das wäre das sicherste.

Wenn es nur eine kurze Sequenz auf deutsch sein soll und alles kein Riesenaufwand ist, schick mal eine persönliche Nachricht. Vielleicht kann ich Euch helfen. Ich bin Nachrichtenredakteur, habe früher selbst im NDR-Hörfunk präsentiert und könnte Euch eine Aufnahme schicken.
 
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Viele Aspekte, aber einen könnte man vermutlich mit geringem Aufwand und hoher Rechtssicherheit aufklären:
Einen öffentlich-rechtlichen Sender anschreiben oder anrufen und um Auskunft bitten.

Die haben eine Rechtsabteilung und vermutlich auch jemanden, der sich um solche Anfragen kümmert und falls da finanziell etwas anfällt, geben die einem auch Bescheid, entweder eine konkrete Summe oder Faktoren (Minute, kommerzielle Nutzung etc.), aus denen man sich ausrechnen kann, wie viel da auf einen zukommt.

Je nach Länge des verwendeten Ausschnitts könnte man auch fragen, ob das als Zitat durchgeht. Ist ja eine öffentliche Quelle.

Falls das nicht angestrebt wird, ist vermutlich eine eigene Aufnahme zielführender. Die Schwierigkeit wird darin liegen, es authentisch zu gestalten, Vorteil ist, dass man die Nachricht direkt auf den Kontext hin schreiben kann.

x-Riff
 
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der sich um solche Anfragen kümmert und falls da finanziell etwas anfällt, geben die einem auch Bescheid, entweder eine konkrete Summe oder Faktoren (Minute, kommerzielle Nutzung etc.), aus denen man sich ausrechnen kann, wie viel da auf einen zukommt.
Ich hatte damals wegen einem Bericht über unsere Kirche einmal angefragt beim MDR, ob dieses Video nach der Frist in der Mediathek bei uns auf der Webseite der Kirchengemeinde veröffentlicht werden kann. Ich kann bestätigen, dass sich dort jemand kompetent meldet. Der korrekte und direkte Ansprechpartner wäre hier zu finden: https://www.daserste.de/specials/service/faq-102.html Unter dem Punkt "für die Lizenzierung von Rechten an Ausschnitten". Eine E-Mailadresse steht dort.

Jedoch sind die Preise nach meinem persönlichen Empfinden exorbitant. Aber anfragen kostet erst einmal nichts :)
 
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Wie schon geschrieben
Da gibt es rechtlich gleich zwei schwierige Ebenen:

- das eine ist das Urheberrecht am Text selbst. Ganz schlichte Nachrichtentexte sind auf dem Papier eigentlich nicht urheberrechtlich geschützt (geringe individuelle Schöpfungshöhe, wenn da reine tagestaktuelle Fakten vermittelt werden), aber in der Praxis ist man ganz schnell in einer Grauzone.
- das andere ist das Leistungsschutzrecht an der Aufnahme.

Man kann natürlich darauf spekulieren, dass das niemand ernsthaft hinterher ist, diese Rechtsverletzungen zu verfolgen, aber ich würde da nichts ohne Genehmigung machen. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit nur klein ist - das üble an der Wahrscheinlichkeitsrechnung ist ja, dass der unwahrscheinliche Fall auch irgendwann eintreten muss, sonst wäre die Wahrscheinlichkeitsrechnung ja falsch. Und dann Aufnahmen von Plattformen zu nehmen, CDs einstampfen zu müssen, oder im Nachhinein Geld bezahlen zu müssen, das eigentlich anders verplant ist, ist halt sehr ärgerlich.

Das wäre das sicherste.

Wenn es nur eine kurze Sequenz auf deutsch sein soll und alles kein Riesenaufwand ist, schick mal eine persönliche Nachricht. Vielleicht kann ich Euch helfen. Ich bin Nachrichtenredakteur, habe früher selbst im NDR-Hörfunk präsentiert und könnte Euch eine Aufnahme schicken.
Ich würde dringend davon abraten, darauf zu spekulieren, dass niemand diese Rechtsverletzung verfolgt. Es gibt sehr prominente Beispiele, in denen das komplett nach hinten losgegangen ist. Das kann und darf also, besonders in einem Forum, keine Option sein.

Wie bereits geschrieben, muss man bei der Verwendungen von Inhalten zwischen zwei unterschiedlichen Rechten unterscheiden:

dem Urheberrecht, das immer und automatisch anfällt, sobald jemand ein Werk schafft (Text, Musik, Foto, Gemälde usw.). Dieses Recht ist in Deutschland nicht übertragbar, es kann also niemals jemand rechtssicher als Urheber für ein Werk genannt werden, dessen Urheber er nicht ist, selbst wenn er dafür bezahlt würde.

Was übertragen werden kann und idR. auch wird ist das Recht auf Nutzung eines Werks, das wird durch das Leistungsschutzgesetz geregelt.

Will man also z.B. einen Radiomitschnitt oder auch eine Musikaufnahme nutzen muss man diese beiden Rechte klären:

1. Stimmt der Urheber des Werks zu, dass sein Werk (hier Text oder Komposition) genutzt wird?

2. Stimmt der Urheber der Aufnahme (hier Sender, Tonstudio oder Schallplattenfirma) zu, dass man die Aufnahme nutzt?

3. Stimmt der Inhaber des Nutzungsrechts (hier Sender oder Schallplattenfirma) zu, dass man die Aufnahme nutzt?

NUR wenn der Urheber bereits min. 70 Jahre tot ist, kann ein Werk frei genutzt werden. Aber Achtung: Handelt es sich beispielsweise um die Aufnahme eines klassischen Stücks, bei dem der Autor (z.B. Mozart) schon über 70 Jahre tot ist, heißt das noch lange nicht, dass man auch die Aufnahme des entsprechenden Orchesters einfach so nutzen darf. Denn darauf sind eben eigene Urheberrechte entstanden. Sprich: Ist ein Urheber 70 Jahre tot, darf man sein Werk frei nutzen, muss es aber selbst interpretieren. Also beispielsweise das Gedicht oder das Musikstück selbst einsprechen/einspielen. Will man eine aktuelle Aufnahme eines Werks nutzen, führt dennoch kein Weg am Inhaber der daraus entstandenen Urherber- und Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte vorbei.

Ich weise mal pro forma darauf hin, dass ich kein Jurist bin und dies daher unverbindlich ist, aber in etwa so ist es und daran sollte man sich halten!

Edit: Meine Erfahrung mit solchen Rechteklärungen ist, dass anrufen und fragen oft die beste Option ist. Manchmal heißt es: Machen Sie einfach, manchmal geht es nicht – aber besser man weiß das.
 
Grund: Ergänzung und Typo
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon geschrieben

Ich würde dringend davon abraten, darauf zu spekulieren, dass niemand diese Rechtsverletzung verfolgt. Es gibt sehr prominente Beispiele, in denen das komplett nach hinten losgegangen ist. Das kann und darf also, besonders in einem Forum, keine Option sein.

Wie bereits geschrieben, muss man bei der Verwendungen von Inhalten zwischen zwei unterschiedlichen Rechten unterscheiden:

dem Urheberrecht, das immer und automatisch anfällt, sobald jemand ein Werk schafft (Text, Musik, Foto, Gemälde usw.). Dieses Recht ist in Deutschland nicht übertragbar, es kann also niemals jemand rechtssicher als Urheber für ein Werk genannt werden, dessen Urheber er nicht ist, selbst wenn er dafür bezahlt würde.

Was übertragen werden kann und idR. auch wird ist das Recht auf Nutzung eines Werks, das wird durch das Leistungsschutzgesetz geregelt.

Will man also z.B. einen Radiomitschnitt oder auch eine Musikaufnahme nutzen muss man diese beiden Rechte klären:

1. Stimmt der Urheber des Werks zu, dass sein Werk (hier Text oder Komposition) genutzt wird?

2. Stimmt der Urheber der Aufnahme (hier Sender, Tonstudio oder Schallplattenfirma) zu, dass man die Aufnahme nutzt?

3. Stimmt der Inhaber des Nutzungsrechts (hier Sender oder Schallplattenfirma) zu, dass man die Aufnahme nutzt?

NUR wenn der Urheber bereits min. 70 Jahre tot ist, kann ein Werk frei genutzt werden. Aber Achtung: Handelt es sich beispielsweise um die Aufnahme eines klassischen Stücks, bei dem der Autor (z.B. Mozart) schon über 70 Jahre tot ist, heißt das noch lange nicht, dass man auch die Aufnahme des entsprechenden Orchesters einfach so nutzen darf. Denn darauf sind eben eigene Urheberrechte entstanden. Sprich: Ist ein Urheber 70 Jahre tot, darf man sein Werk frei nutzen, muss es aber selbst interpretieren. Also beispielsweise das Gedicht oder das Musikstück selbst einsprechen/einspielen. Will man eine aktuelle Aufnahme eines Werks nutzen, führt dennoch kein Weg am Inhaber der daraus entstandenen Urherber- und Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte vorbei.

Ich weise mal pro forma darauf hin, dass ich kein Jurist bin und dies daher unverbindlich ist, aber in etwa so ist es und daran sollte man sich halten!

Edit: Meine Erfahrung mit solchen Rechteklärungen ist, dass anrufen und fragen oft die beste Option ist. Manchmal heißt es: Machen Sie einfach, manchmal geht es nicht – aber besser man weiß das.
Im Kern ist die Quintessenz natürlich vollkommen richtig. Keine Verwendung ohne Rechteeinräumung. Punkt. Ich würde das gerne mal insbesondere auf die Verwendung der Termini mal etwas zurecht rücken.

Zunächst mal ist es so, dass alle Rechteinhaber zustimmen müssen. Ein unausgesprochenes "Ja" bleibt in JEDEM Falle ein "Nein".Sprich: ohne explizite Zustimmung aller keine Verwendung.

Wenn ich mir einige Anmerkungen erlauben darf...!? ;-)
- Das Leistungsschutzrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt, es gibt kein Leistungsschutzgesetz.
- Die Punkte 1 und 2 sind völlig richtig dargestellt. Punkt 3 nur bedingt. DAS Nutzungsrecht gibt es nicht. Die Frage ist, in welcher Form Rechte genutzt werden (Aufführung, Sendung, öffentliche Wiedergabe, Zugänglichmachung etc.) und diese sind dann entsprechend zu klären. In der Regel ist der Urheber Inhaber dieser Nutzungsrechte, sofern er sie nicht an eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA abgetreten hat. Bei Verwendung einer Aufnahme kommt, wie Du richtig schreibst, das Leistungsschutzrecht an der Aufnahme mit ins Spiel und ist zu klären.

"Nur wenn der Urheber...." alles absolut richtig (bis auf das Nutzungsrecht ;-). Ansonsten: Genauso ist es.

Jemand schrieb weiter oben, dass Sendungen von öffentlich-rechtlichen Anstalten die Aufnahmen wegen der GEZ-Zahlungen vergütungsfrei genutzt werden können. Entschuldigung, das ist der größte Unfug, den ich je gehört habe. Erstmal hat die GEZ da nicht annähernd etwas mit zu tun. Die GEZ räumt Endnutzern das Recht ein, öffentlich-rechtliche Sendungen zu empfangen. Ende. Im Gegenteil ist es nach meinen Erfahrungen sogar so, dass GERADE öffentlich-rechtliche Sender die Einräumung der Rechte zur Nutzung von Sendungen oder deren Bestandteilen NICHT gestatten, eben aufgrund der in §§70 ff. Urheberrechtsgesetz geregelten Verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte).

Abschließend, in Bezug auf Anrufen habe ich leider komplett gegenteilige Erfahrungen gemacht. Ich möchte hier keine Illusionen nehmen, bei mir sind solche Dinge zu 99% an der nicht vorhandenen Kompetenz der Gesprächspartner gescheitert. Für die Rechteeinräumung führt an der Schriftform ohnehin kein Weg vorbei.
 
Danke für die Konkretisierung und Ergänzung! :great:
 

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