Wie schon geschrieben
Da gibt es rechtlich gleich zwei schwierige Ebenen:
- das eine ist das Urheberrecht am Text selbst. Ganz schlichte Nachrichtentexte sind auf dem Papier eigentlich nicht urheberrechtlich geschützt (geringe individuelle Schöpfungshöhe, wenn da reine tagestaktuelle Fakten vermittelt werden), aber in der Praxis ist man ganz schnell in einer Grauzone.
- das andere ist das Leistungsschutzrecht an der Aufnahme.
Man kann natürlich darauf spekulieren, dass das niemand ernsthaft hinterher ist, diese Rechtsverletzungen zu verfolgen, aber ich würde da nichts ohne Genehmigung machen. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit nur klein ist - das üble an der Wahrscheinlichkeitsrechnung ist ja, dass der unwahrscheinliche Fall auch irgendwann eintreten muss, sonst wäre die Wahrscheinlichkeitsrechnung ja falsch. Und dann Aufnahmen von Plattformen zu nehmen, CDs einstampfen zu müssen, oder im Nachhinein Geld bezahlen zu müssen, das eigentlich anders verplant ist, ist halt sehr ärgerlich.
Das wäre das sicherste.
Wenn es nur eine kurze Sequenz auf deutsch sein soll und alles kein Riesenaufwand ist, schick mal eine persönliche Nachricht. Vielleicht kann ich Euch helfen. Ich bin Nachrichtenredakteur, habe früher selbst im NDR-Hörfunk präsentiert und könnte Euch eine Aufnahme schicken.
Ich würde dringend davon abraten, darauf zu spekulieren, dass niemand diese Rechtsverletzung verfolgt. Es gibt sehr prominente Beispiele, in denen das komplett nach hinten losgegangen ist. Das kann und darf also, besonders in einem Forum, keine Option sein.
Wie bereits geschrieben, muss man bei der Verwendungen von Inhalten zwischen zwei unterschiedlichen Rechten unterscheiden:
dem
Urheberrecht, das immer und automatisch anfällt, sobald jemand ein Werk schafft (Text, Musik, Foto, Gemälde usw.). Dieses Recht ist in Deutschland nicht übertragbar, es kann also niemals jemand rechtssicher als Urheber für ein Werk genannt werden, dessen Urheber er nicht ist, selbst wenn er dafür bezahlt würde.
Was übertragen werden kann und idR. auch wird ist das
Recht auf Nutzung eines Werks, das wird durch das
Leistungsschutzgesetz geregelt.
Will man also z.B. einen Radiomitschnitt oder auch eine Musikaufnahme nutzen muss man diese beiden Rechte klären:
1. Stimmt der Urheber des Werks zu, dass sein Werk (hier Text oder Komposition) genutzt wird?
2. Stimmt der Urheber der Aufnahme (hier Sender, Tonstudio oder Schallplattenfirma) zu, dass man die Aufnahme nutzt?
3. Stimmt der Inhaber des Nutzungsrechts (hier Sender oder Schallplattenfirma) zu, dass man die Aufnahme nutzt?
NUR wenn der Urheber bereits min. 70 Jahre tot ist, kann ein Werk frei genutzt werden. Aber Achtung: Handelt es sich beispielsweise um die Aufnahme eines klassischen Stücks, bei dem der Autor (z.B. Mozart) schon über 70 Jahre tot ist, heißt das noch lange nicht, dass man auch die Aufnahme des entsprechenden Orchesters einfach so nutzen darf. Denn darauf sind eben eigene Urheberrechte entstanden. Sprich: Ist ein Urheber 70 Jahre tot, darf man sein Werk frei nutzen, muss es aber selbst interpretieren. Also beispielsweise das Gedicht oder das Musikstück selbst einsprechen/einspielen. Will man eine aktuelle Aufnahme eines Werks nutzen, führt dennoch kein Weg am Inhaber der daraus entstandenen Urherber- und Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte vorbei.
Ich weise mal pro forma darauf hin, dass ich kein Jurist bin und dies daher unverbindlich ist, aber in etwa so ist es und daran sollte man sich halten!
Edit: Meine Erfahrung mit solchen Rechteklärungen ist, dass anrufen und fragen oft die beste Option ist. Manchmal heißt es: Machen Sie einfach, manchmal geht es nicht – aber besser man weiß das.