Zunächst immer und nur zugelassene Pyroeffekte nutzen (z.B. Safex). Diese müssen Original verpackt sein. Geöffnete oder beschädigte Effekte nicht nutzen. Zurück zum Verkäufer oder Hersteller damit. Auch nur die dafür zugelassenen Abwurfeinrichtungen nutzen.
Gelagertes Material deutlich und eindeutig Kennzeichnen. Am besten immer unter Verschluß halten.
Zündmaschine immer gegen unbeabsichtiges Abfeuern verriegeln. Zündkreise erst direkt vor Verwendung oder frühstens zur Beginn der Show scharf schalten.
Sicherheitsabstände tunlichst einhalten! Am besten iditotensicher markieren und den Personen, welche auf der Bühne zu gange sind (egal wann) dies auch einbleuen, vor allem dem Act, welcher die Effekte später auch nutzen wird. Genau hier passieren die meisten Unfälle. Im Zweifelsfalle lass dir das Gegenzeichnen, damit du den Personen eine An- und Unterweisung gegeben hast.
Hast du einen Pyroschein?! Falls nicht - nachmachen! Im Zweifelsfall bist du als Verantworrlicher, ohne Sach- und Fachkenntnis sowieso mit einem Bein im Knast. Ein Pyroschein ist meines Wissens nach (noch) nicht verpfllichtend, so dass jede Person über 18 Jahre (wie auch bei normalem Feuerwerk zu Sylvester) Effekte bis zu einer gewissen Größe frei einsetzen darf.
Hallenwart bzw. Betreiber informieren. Auch wegen Brandmeldeanlage (Rauchentwicklung). Sollte man auch bei Nebelmaschinen und Hazern tunlichst beachten. Fehlalarme können teuer werden.
Brandwache, falls vorhanden, informieren und absegnen lassen.
Im Falle einer Veranstaltungsstätte nach Versammlungsstättenverordnung muss auch die zuständige Behörde informiert werden und deren Erlaubnis eingeholt werde.
Im Speziellen ist grundsätzlich die Sprengsstoffverordnung zu beachten, insbesondere die Menge an Explosivstoff darf nicht überschritten werden. Wenn ich zu Sylvester immer wieder diese Riesenknallpackete sehe mit deutlich mehr als 500g Schwarzpulver drin, dann sträuben sich mir die Nackenhaare. Wenn der Familienpapi 3 von den Dingern in sein SUV packt, dann gehört da ne orangene Tafel mit entsprechender Kennzeichnung (Gefahrgutklasse 1.2) auf das Fahrzeug, da es damit automatisch nach ADR zum Gefahrguttransport wird.
Weitere Informationen findest du unter
http://www.safex.de/safex2/index.php
http://www.safex.de/safex2/pdf/TIAbbrennenPyrotechnik082005.pdf
PS: Wie auch bei Lasern gilt: Lass es. Es gibt soviel andere Nettigkeiten,welche auch effektreich sind, jedoch deutlich sicherer und unbedenklicher in ihrer Handhabung. Bedenke immer: Solange nix passiert ist alles gut, passiert aber mal was, dann ist das Geschrei groß.
Achso.. noch was essentielles: Beim Einsatz von Pyro am besten auch einen deutlichen Hinweis für das Publikum, auf der Eintrtisskarte und/oder direkt am Eingang, damit da auch Klarheit herrscht. Nicht dass irgendjemand ein Herzkasper bekommt oder einer schwangeren die Fruchtblase deswegen platzt. Alles schon da gewesen.
Vor allem, wenn Fragmente gewollt und vor allem auch ungewollt ins Publikum streuen könnten. Da ist man dann schnell mal mit einer Zivilklage behaftet.
Also am besten immer auf den Einsatz und auf die Gefahr von Fragmenten explizit hinweisen, so dass keiner am Ende sagen kann, dass dies nicht vorhersehbar war. Ob des Gefahrenübergangs kann man sich dann immer noch streiten, aber nicht darüber ob man überhaupt darauf hingewiesen hat.