ars ultima
HCA Recording
Hallo zusammen,
nehmen wir an: zwei Freunde (A+B) schreiben einen Karnevalssong (Text und Melodie). Eine dritte befreundete Person C nimmt den Song mit den beiden auf (also A+B singen ihren Song selbst). Person C nimmt aber nicht nur einfach auf und mischt ab, sondern "produziert" auch. Gesangsmelodie und Akkorde stehen (Stammen von A+B), aber C programmiert den Drumbeat dazu, eine Bass-, Keyboard- und Gitarrenbegleitung. Auch ein Gitarrensolo. Gitarre wird in echt eingespielt, der Rest per MIDI programmiert oder halb per Keyboard eingespielt.
A+B haben das als Spaß gestartet, ein lustiges Video gedreht, bei Youtube eingestellt, eine Facebook-Seite angelegt, und verbreitet. Nun geht das überraschend ab, die Lokalzeitung berichtet, viele Klicks, Live-Auftritte bei Karnevalsveranstaltungen sind in Aussicht, man könnte sich überlegen, den Song über Download-Portale zu verkaufen.
A+B wollen nun GEMA-Mitglied und den Song dort anmelden. Was kann man den dreien darüberhinaus raten? Von der GVL und den entsprechenden Verfahren habe ich wenig Ahnung. Macht es für A+B in irgendeiner Form sinn, auch bei der GVL-Mitglied zu werden, weil Sie auch Interpreten auf der Aufnahme sind? Ist Person C irgendwie berechtig bei der GVL-Mitglied zu werden? Reine Tontechniker ja wohl nicht, aber er hat ja auch Gitarre gespielt. Kompositorische Urheberschaft (also im Sinne der GEMA) hat er aber wohl nicht.
nehmen wir an: zwei Freunde (A+B) schreiben einen Karnevalssong (Text und Melodie). Eine dritte befreundete Person C nimmt den Song mit den beiden auf (also A+B singen ihren Song selbst). Person C nimmt aber nicht nur einfach auf und mischt ab, sondern "produziert" auch. Gesangsmelodie und Akkorde stehen (Stammen von A+B), aber C programmiert den Drumbeat dazu, eine Bass-, Keyboard- und Gitarrenbegleitung. Auch ein Gitarrensolo. Gitarre wird in echt eingespielt, der Rest per MIDI programmiert oder halb per Keyboard eingespielt.
A+B haben das als Spaß gestartet, ein lustiges Video gedreht, bei Youtube eingestellt, eine Facebook-Seite angelegt, und verbreitet. Nun geht das überraschend ab, die Lokalzeitung berichtet, viele Klicks, Live-Auftritte bei Karnevalsveranstaltungen sind in Aussicht, man könnte sich überlegen, den Song über Download-Portale zu verkaufen.
A+B wollen nun GEMA-Mitglied und den Song dort anmelden. Was kann man den dreien darüberhinaus raten? Von der GVL und den entsprechenden Verfahren habe ich wenig Ahnung. Macht es für A+B in irgendeiner Form sinn, auch bei der GVL-Mitglied zu werden, weil Sie auch Interpreten auf der Aufnahme sind? Ist Person C irgendwie berechtig bei der GVL-Mitglied zu werden? Reine Tontechniker ja wohl nicht, aber er hat ja auch Gitarre gespielt. Kompositorische Urheberschaft (also im Sinne der GEMA) hat er aber wohl nicht.
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