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Proberaummiete - Mehrwertsteuer zulässig?

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smack1081
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Hallo,

ich hab gerade den neuen Mietvertrag für unseren Probenraum bekommen. Darin ausgewiesen ist der Mietzins + die gesetzliche Mehrwertsteuer!
Ist das zulässig? Müssen wir Mehrwertsteuer auf die Miete zahlen?
Hat jemand ne Fundstelle, wo ich mehr zu dem Thema erfahre?

Danke

Dave
 
Eigenschaft
 
Wenn der Vermieter ein gewerblicher Vermieter ist, der selbst Umsatzsteuer abführen muss, ist das OK und "zulässig"!
Wobei "zulässig" eigentlich das falsche Wort dafür ist............
"Zulässig" sind auch 16% Ust. auf eine neue Crafter GAE8 TBU Semi-Acoustic 2003 aus dem Laden oder 7% Ust auf eine Flasche Cola.

Fraglich ist nur, ob vorher "korrekt" auf eine Nettomiete (also zuzüglich Ust.) hingewiesen worden ist ?????????


Topo :cool:
 
Sorry topo,

7% auf eine Flasche Cola stimmt nicht. Für Getränke gilt der ermäßigte Steuersatz nicht :redface: Aber das sollte für die eigentliche Frage nicht von Bedeutung sein :D

Grüße
Marc
 
Die Frage ist ja nicht, ob ihr die MWST zahlen müßt, sondern, ob ihr den Proberaum haben wollt!

Ob der Vermieter sagt 200 Euro incl. oder ob er sagt 175 + MWST, dürfte euch nicht stören. Ist ja sein Problem.

Wenn er euch allerdings mit einem günstigen Angebot gelockt hat und im Nachhinein nun noch MWST drauf schlagen will, würde ich ihn nicht unbedingt als zuverlässigen "Geschäftspartner" einstufen und überlegen, ob man die Räumlichkeiten zu seinen Bedingungen mietet

PS: Wenn der Vermieter MWST ausweist, wird er das schon dürfen. Das ist aber allein seine Angelegenheit
 
Wenn der Vermieter ein gewerblicher Vermieter ist, der selbst Umsatzsteuer abführen muss, ist das OK und "zulässig"!

Ganz so einfach ist es leider nicht sondern recht kniffelig:

Umsätze aus der Vermietung von bebauten Grundstücken sind grundsätzlich USt-frei - § 4 Nr. 12 UStG. (Ausnahme: "Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden").

Auf die USt-Befreiung kann verzichtet werden - §9 Abs. 1, 2 UStG. Aber bloß dann, wenn der Mieter das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen - ins sehr Grobe gesprochen: für die Ausübung eines Gewerbebetriebes oder eines USt-pflichtigen freien Berufes.

D.H.: Wenn der Mieter nicht umsatzsteuerpflichtig ist oder in absehbarer ZEit wird, kann der Vermieter auch keine MWST. kassieren.

Details hier:

Gewerbe-Miete, Umsatzsteuer und Vorsteuer-Abzug
 
Hans hat Recht - ich habe was falsches geschrieben!
Ich hatte bisher nur mit Gewerbemietvertägen quasi incl Ust. zu tun........ Ich bin einem noch nicht völlig ausgerotteten Vorurteil erlegen. Sorry!:redface:

Topo :redface:
 
Ich bin einem noch nicht völlig ausgerotteten Vorurteil erlegen. Sorry!:redface: Topo :redface:

Da mach Dir man nix draus. Ich musste auch erst googeln, weil ich da dunkel was in Erinnerung ohne den konkreten Wortlaut hatte.

Der Vermieter bewegt sich da auf dünnem Eis. Er rechnet aus den Mieteinnahmen die Mwst. raus, um diese gegen die Mwst. seiner Kosten (Handwerker etc.) aufzurechnen. Darf er aber nicht, wenn die Mieter nicht selbst USt-pflichtiges Gewerbe treiben. Wenn keiner seiner Mieter Ust-pflichtig ist, wird er bei der nächsten Steuerprüfung also eine teure Überraschung erleben. Wenn er allerdings neben zig gewerblichen Mietern nur 1 Raum an die ungewerblche Band vermietet, hängt's vom F-Amt ab, ob die das aus Vereinfachungsgründen zulassen oder einen einzelnen Raum protentual rausrechnen lassen. Deutsches Steuerrecht halt...

Wichtiger ist, was das für den Threadsteller bedeutet. Er könnte mit den hier gegebenen Informationen an den Vermieter rantreten. Kann ja sein, dass sich der VErmieter dieser Rechtslage gar nicht bewusst ist. Wenn hingegen der VM ein Querkopf ist, wird er sagen: "VErmietung zu meinen Konditionen oder gar nicht".

Kommt also letztlich drauf an, wie (lebens)wichtig dem Threadsteller

# gerade dieser Raum
# zu den angebotenen Konditionen ist.

By the way: Wie sieht es denn mit denn mit den Nebenkosten aus? (Strom, Heizung etc.) Sind die im Mietpreis all inclusive? Oder gehen die extra?
 
Vielleicht nicht ganz unwichtig zur richtigen Einschätzung: weder von Märchen- noch von Umsatzsteuer hat der Vermieter etwas, das ist für ihn ein durchlaufender Posten.

Es kann also nicht wirklich böser Wille sein, es sei denn man betrachtet das "über den Preis locken" so.
 
Vielleicht nicht ganz unwichtig zur richtigen Einschätzung: weder von Märchen- noch von Umsatzsteuer hat der Vermieter etwas, das ist für ihn ein durchlaufender Posten.

Es kann also nicht wirklich böser Wille sein, es sei denn man betrachtet das "über den Preis locken" so.

Wo wir schon beim Märchen sind: Glaubst Du noch an Hexen? Oder daran, daß der Vermieter die USt abführt? :confused: Ich nicht. Die sackt der ein.

Vor allem der Umstand, daß er die MwSt noch extra erwähnt macht mich höchst stutzig. Hab ich noch nie erlebt, und ich hatte schon einige Proberäume. Da hats immer gehießen "Kostet soundsoviel, und das und das und das ist alles mit drin".

Grundsätzlich hat Hans recht, ob es ein gewerblicher Vermieter ist, der an jemand gewerbliches vermietet (Firma vermietet an Firma), oder ob es von Privat an Privat ist, wovon ich ausgehe.

Wenn ihr den Proberaum wollt: OK! Aber wenn nächstes Jahr die MwSt-Erhöhung kommt (die er todsicher weitergeben wird) würde ich doch mal beim Finanzamt nachfragen, die freuen sich bestimmt. :)

Erlaub Dir doch mal nen Spaß: Frag ihn nach seiner USt-Ident-Nummer mit der Begründung, Du würdest die Mietaufwendungen bei Deiner nächsten Steuererklärung geltend machen. Wetten, daß Du sie nicht kriegst? ;)
 
Wo wir schon beim Märchen sind: Glaubst Du noch an Hexen?
Jaaa, deshalb trage ich auch schwarze Unterhosen mit inseitigem Pentagramm :screwy:

Oder daran, daß der Vermieter die USt abführt? :confused: Ich nicht. Die sackt der ein.
[...]Erlaub Dir doch mal nen Spaß: Frag ihn nach seiner USt-Ident-Nummer mit der Begründung, Du würdest die Mietaufwendungen bei Deiner nächsten Steuererklärung geltend machen. Wetten, daß Du sie nicht kriegst? ;)
Wer wegen den PAR Euro fünfzig das Risiko der sooo leicht dokumentierbaren Steuerhinterziehung eingeht...
...es wird sich wahrscheinlich eben um gewerblichen Anbieter mit Gewerbetreibenden als Kunden handeln, das ist viel wahrscheinlicher. Aber was nutzt schon das spekulieren.

Beim Proberaum ist jeder Euro mehr ärgerlich. Normalerweise würd´ ich sagen, klärt das mit dem Finanzamt ab, legt das dem Vermieter vor, so daß er möglichst wenig Aufwand hat. Ihr solltet Euch dann aber sicher sein, daß sich die Musik um ein Hobby im Sinne der Gesetzgebung handelt, insbesondere sollten die Einnahmen nicht höher als die belegbaren Ausgaben sein.
 
Also, die USt-ID Nummer hat mit dieser Angelegenheit aber mal so gar nichts zu tun. Die wird für innergemeinschaftlkichen Warenverkehr vergeben. Hat man den nicht, wird diese Nummer gar nicht vergeben. Der Großteil der Gewerbebetriebe, die zur Umsatzsteuer veranlagt werden hat daher diese Nummer überhaupt nicht!

Handelt es sich um einen Gewerbebetrieb und kann nachgewiesen werden, dass das Grundstück keines im Sinne des BGB ist sondern, dass besonderes Recht gilt, kann USt erhoben werden. Richtig ist, dass es sich um einen durchlaufenden Posten handelt. Da insbesondere VuV Betriebe vom Finanzamt sehr ergiebig überprüft werden, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass hier Schmuh betrieben wird.

Will heißen, weist jemand USt aus, hat er sie auch abzuführen und er wäre so oder so schlecht beraten,das nicht zu tun. Andererseits wird ja der gewerbliche Vermieter wohl eine Buchführung machen und seinen Umsatz entsprechend erklären. Da die UST wie gesagt für ihn ein durchlaufender Posten ist, wäre er ja auch schön blöd, die UST nicht abzuführen, denn der "Mehrertrag" erhöht ja schließlich auch seine einkommensteuerlichen Einkünfte, die ja doch sehr gerne gering gehalten werden, zumindest aus steuerlicher Sicht ;)

Grüße
Marc
 
Muss man für nen Proberaum anzumieten, eigentlich 18 sein??
 

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