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Proberaum untervermieten - was sollte in den Vertrag

tom181
tom181
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Hallo,

angenommen man möchte seinen Proberaum an eine weiter Band untervermieten. Dies ist vom Hauptmieter aus kein Problem.

Welche Punkte müssen jetzt alle in einen Vetrag von Hauptmieter mit der "Unterband"? Folgende Punkte habe ich bereits notiert:

1. Wer ist Untermieter (alle einzelnen Mitglieder aufnehmen oder nur ein Bandmitglied aufführen)?
2. Haftung: Schäden durch die Untermieter müssen von Ihnen getragen werden
3. Kündigungsfrist - z.B. 3 Monate zum Monatsende
4. Schlüssel: Anzahl + Empfangsunterschrift
5. Die Band verpflichtet sich den Raum pfleglich zu behandeln
6. Eine Weitervermietung/Weitergabe ist nicht zulässig
7. Rauchverbot im Proberaum
8. Ein Verstoss gegen die oben aufgeführten Punkte kann zum Sonderkündigungsrecht führen
9. Wird dem Hauptmieter der Raum gekündigt ist er jederzeit in der Lage den Untervermietungsvertrag ebenfalls zu kündigen
10. Probetage festlegen

Was sollte alles noch mit rein?

Danke!

Tom
 
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wie geregelt wird wer zu welchen Zeiten rein darf.
 
Hi, hast ne PM ;)

Ansonsten sollte man sich (wenn vorhanden) am ersten Mietvertrag oder an einem Standard-Mietvertrag (z.B. fuer Gewerbe-Raeume) orientieren.

Allgemein wichtig: Man sollte an EINEN aus der anderen Band vermieten, nicht an ALLE (einer soll die Kohle eintreiben und ueberweisen - und auch Besetzungswechsel soll die andere Band intern ausnudeln, nicht der Vermieter). Schaeden/Kaution, Nutzungsanteile sollten geregelt sein, aber eben allgemeingueltig und nicht konkret (z.B. 50/50-Nutzung, die konkreten Proberaumtage macht man dann separat fest - so kann der Vertrag bleiben, wenn sich da was aendert).
 
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