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Proberaum / befristeter Mietvertrag / automatische Verlängerung

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TigerTatziKatzi
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Hallo ihr,

ich hoffe, ich poste das hier im richtigen Forum.
Und zwar das Problem:
Wir haben einen Proberaum mit auf ein Jahr befristeten Mietvertrag. Wird nicht rechtzeitig gekündigt (3Monatsfrist), dann wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Kündigen kann man dann auch erst wieder 3 Monate vor Ablauf des verlängerten Jahrs.
Nun ist es so, dass sich die Band auflösen bzw. neu formieren wird, da ein Teil der Mitglieder Deutschland verlässt, und der Proberaum zur Zeit nicht gebraucht wird. Aber die Frist ist leider verpasst...
Was tun? Die Vermieter lassen leider nicht mit sich reden.

Ist so ein Vertrag überhaupt rechtens? Bei Wohnungen ist das wenn ichs richtig gelesen habe, rechtlich nicht erlaubt - bei gewerblichen Räumen weiß ichs nicht ganz genau, da ist das glaube ich nicht so klar bzw. da dürfte so ein Vertrag evtl. rechtlich möglich sein.
Nun ist aber ein Proberaum ja kein gewerblicher Raum? Zumindest wird im Mietvertrag sowohl Wohnen wie auch das gewerbliche Nutzen untersagt.
Unter was fällt ein Proberaum? Also ich will denen jetzt nicht unbedingt mit einem Anwalt drohen, aber eine normale 3 monatskündigungsfrist fände ich schon gut...

So, vielleicht wisst ihr da ja was.
Danke!!

LG
Annika
 
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EIn Proberaum fällt unter gewerbliche Nutzung (gewerbliche Vermietung) und kann auch diese Klausel (Kündigungsfrist) enthalten. Leider bist Du da auf den "Goodwill" des Vermieters angewiesen.
Aber, da ihr (mit neuen Leuten) demnächst weitermachen wollt, frage ich mich wo das Problem ist? Da Proberäume oft sehr schwer zu bekommen sind, seid doch froh, das ihr einen habt!

Weiterhin ist die Frage, ob ihr untervermieten dürft - wenn ja, dann vermietet den Raum doch weiter bis ihr in wieder selbst braucht.

Gruß
 
Hey, danke für deine Antwort.
das war wahrscheinlich unklar ausgedrückt: also es ist unklar wie es weiter geht, insb. derjenige, auf den der mietvertrag läuft, geht halt weg, darum wollte man sich erst mal von dem Raum trennen. Auf unsere Inserate hat bisher niemand reagiert, darum scheint da aktuell nicht so der Proberaumengpass zu sein :D

Im Vertrag steht, man dürfe den Raum nur zum proben nutzen, allerdings nicht zum Unterricht geben - fällt es dennoch unter gewerbliche Vermietung?
 
Ist denn gar keine Nachmieterregelung enthalten? Wir kommen auch eher aus unserem Vertrag raus, wenn wir einen geeigneten Nachmieter finden, mit dem der Vermieter einverstanden ist (und war auch schon bei anderen Räumen so, hab da schon einige durch ^^).

In gesetzlicher Hinsicht kann man sich da wohl nur auf Sittenwidrigkeit des Vertrages berufen, wobei ein Jahr nicht grade sittenwidrig klingt. (Das war keine Rechtsberatung :) ).
 
Vertraglich ist da nichts festgehalten - wenn man einen Nachmieter hat, kommt man aber schon raus.
Nur die Suche gestaltet sich aktuell etwas schwer, obwohl es eigentlich ein Top Raum ist... seufz...
 
"Gewerblich" nutzt der Vermieter den Raum, in dem er ihn gegen Geld vermietet - Euch hingegen ist es untersagt, den Raum (auch) gewerblich zu nutzen. Das sind zwei Paar Schuh.
Aber deshalb gelten für die Mietverträge gewerbliche Bedingungen und da ist die Kündigungsregel durchaus nicht unüblich.

Die Geschichte hat nämlich zwei Seiten, der Vermieter hätte Euch auch nicht fristlos rausschmeißen können, für ihn gilt ebenfalls Quartal zum Jahresende, bzw. stillschweigende Verlängerung.

In dieser Situation sitzt er in der günstigen Position, aber andersrum wäret Ihr die Nutznieser gewesen.
 
"Gewerblich" nutzt der Vermieter den Raum, in dem er ihn gegen Geld vermietet -.
Aber jeder Vermieter vermietet doch gegen Geld, dann wäre das ja immer gewerblich...? Das leuchtet mir nicht ganz ein :)

Aber dass sich jemand absichern will, verstehe ich natürlich schon, insb. bei Bands.
 
Aber jeder Vermieter vermietet doch gegen Geld, dann wäre das ja immer gewerblich...? Das leuchtet mir nicht ganz ein :)

Soweit ich weiß, kennt das Mietrecht den Begriff Gewerbemietvertrag gar nicht.

Es gibt allgemeine Regelungen für Mietverträge, und für Wohnraum diverse Extra-Paragraphen mit den von Dir angesprochenen Regelungen, die Mieter besonders schützen. Wenn man keinen Wohnraum mietet, greift das eben nicht. So hab ich das zumindest verstanden.
 
Es ist schon richtig - Du hast keinen Wohnraum gemietet sondern eine Halle, einen Abstellraum etc. Was in diesem Raum dann gemacht wird spielt dabei nur eine Rolle zwischen Vermieter und Mieter. Ihr nutzt ihn als Proberaum.
Da es kein Wohnraum ist, ist es eine gewerbliche Vermietung (das der Vermieter damit Geld verdient, hat damit nichts zu tun). Etwas fragwürdig finde ich das Verbot von gewerblicher Nutzung - denn dies tut ihr. Wenn es eine Band ist, die öfters Auftritte hat und Steuern zahlt, dann ist die Band ein Gewerbe - und nun? Was macht jetzt der Vermieter? Schmeißt er Euch raus?

Also die Kündigungsfrist ist zwar etwas hart aber kommt durchaus vor. Vor allem bei Vermietern die mehrere Räume vermieten und eine gewissen Planungssicherheit wollen/brauchen. Wenn es hart auf hart kommt und ihr weder aus dem Vertrag kommt noch weitervermieten könnt, dann müsst ihr zusammenhalten und bis zum Schluß die Miete zahlen - ich hoffe keiner Eurer ehemaligen Truppe drückt sich.

Gruß
 
Hey, das Problem hat sich vermutlich gelöst, indem wir einen Nachmieter gefunden haben (jiippie und daumen drücken, dass er nicht noch abspringt). Insofern.
Bzgl. "Drücken der ehemaligen Truppe" könnte ich dir noch die ein oder andere Story erzählen, aber die spar ich mir hier lieber mal... :D

Aber danke für die Antworten, hab ich zumindest was dazu gelernt!
 
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