TigerTatziKatzi
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 03.01.18
- Registriert
- 24.05.07
- Beiträge
- 350
- Kekse
- 139
Hallo ihr,
ich hoffe, ich poste das hier im richtigen Forum.
Und zwar das Problem:
Wir haben einen Proberaum mit auf ein Jahr befristeten Mietvertrag. Wird nicht rechtzeitig gekündigt (3Monatsfrist), dann wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Kündigen kann man dann auch erst wieder 3 Monate vor Ablauf des verlängerten Jahrs.
Nun ist es so, dass sich die Band auflösen bzw. neu formieren wird, da ein Teil der Mitglieder Deutschland verlässt, und der Proberaum zur Zeit nicht gebraucht wird. Aber die Frist ist leider verpasst...
Was tun? Die Vermieter lassen leider nicht mit sich reden.
Ist so ein Vertrag überhaupt rechtens? Bei Wohnungen ist das wenn ichs richtig gelesen habe, rechtlich nicht erlaubt - bei gewerblichen Räumen weiß ichs nicht ganz genau, da ist das glaube ich nicht so klar bzw. da dürfte so ein Vertrag evtl. rechtlich möglich sein.
Nun ist aber ein Proberaum ja kein gewerblicher Raum? Zumindest wird im Mietvertrag sowohl Wohnen wie auch das gewerbliche Nutzen untersagt.
Unter was fällt ein Proberaum? Also ich will denen jetzt nicht unbedingt mit einem Anwalt drohen, aber eine normale 3 monatskündigungsfrist fände ich schon gut...
So, vielleicht wisst ihr da ja was.
Danke!!
LG
Annika
ich hoffe, ich poste das hier im richtigen Forum.
Und zwar das Problem:
Wir haben einen Proberaum mit auf ein Jahr befristeten Mietvertrag. Wird nicht rechtzeitig gekündigt (3Monatsfrist), dann wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Kündigen kann man dann auch erst wieder 3 Monate vor Ablauf des verlängerten Jahrs.
Nun ist es so, dass sich die Band auflösen bzw. neu formieren wird, da ein Teil der Mitglieder Deutschland verlässt, und der Proberaum zur Zeit nicht gebraucht wird. Aber die Frist ist leider verpasst...
Was tun? Die Vermieter lassen leider nicht mit sich reden.
Ist so ein Vertrag überhaupt rechtens? Bei Wohnungen ist das wenn ichs richtig gelesen habe, rechtlich nicht erlaubt - bei gewerblichen Räumen weiß ichs nicht ganz genau, da ist das glaube ich nicht so klar bzw. da dürfte so ein Vertrag evtl. rechtlich möglich sein.
Nun ist aber ein Proberaum ja kein gewerblicher Raum? Zumindest wird im Mietvertrag sowohl Wohnen wie auch das gewerbliche Nutzen untersagt.
Unter was fällt ein Proberaum? Also ich will denen jetzt nicht unbedingt mit einem Anwalt drohen, aber eine normale 3 monatskündigungsfrist fände ich schon gut...
So, vielleicht wisst ihr da ja was.
Danke!!
LG
Annika
- Eigenschaft