TigerTatziKatzi
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Hey,
wenn ich einen x-beliebigen Popsong arrangiere für sagen wir mal Big Band oder Blasorchester und ich dieses Arrangement öffentlich aufführen möchte, wie sieht es da rechtlich aus? (Anmerkung: Es wurde bisher kein ähnliches Arrangement veröffentlicht, dass man bei irgendeinem Verlag erwerben könnte)
Also ich möchte das Stück auch nicht bei einem Verlag veröffentlichen, aber im Prinzip ist es ja schon kein Cover mehr und somit würde es ja nicht reichen bei der Aufführung einfach das Original bei der Gema anzugeben, oder...?
Brauch ich da die Genehmigung des Urheberrechtsbesitzers?
Vielen Dank schon mal
lg
wenn ich einen x-beliebigen Popsong arrangiere für sagen wir mal Big Band oder Blasorchester und ich dieses Arrangement öffentlich aufführen möchte, wie sieht es da rechtlich aus? (Anmerkung: Es wurde bisher kein ähnliches Arrangement veröffentlicht, dass man bei irgendeinem Verlag erwerben könnte)
Also ich möchte das Stück auch nicht bei einem Verlag veröffentlichen, aber im Prinzip ist es ja schon kein Cover mehr und somit würde es ja nicht reichen bei der Aufführung einfach das Original bei der Gema anzugeben, oder...?
Brauch ich da die Genehmigung des Urheberrechtsbesitzers?
Vielen Dank schon mal
lg
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