PIONEER DJM 400 und PIONEER CDJ 400 - 800?

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Hallo,

ich habe grade im Internet eine Kleinanzeige auf willhaben.at (gängige Seite bei uns in Österreich)
gesehen.
Hier werden ein PIONEER DJM 400 und 2 PIONEER CDJ 400 um 800€ angeboten.

Jedoch finde ich das ein bisschen zu günstig?
Die Player sind anscheinend nur ein paar mal gebraucht worden und ein Flight case ist auch dabei.


Danke schonmal für eure Antworten! :great:
 
Eigenschaft
 
Hallo,

Mache einen Besichtigungstermin aus und Fahre hin. Am besten noch jemanden Mitnehmen (4 Augen sehen mehr :)).
- Prüfe Die Geräte ob sie in Ordnung sind
- Frage nach wiso die Geräte verkauft werden (ist manchmal aufschlussreich)
- Gibt es Rechnungen / Quittungen die den offiziellen und legalen Kauf des Besitzers bestätigen (evtl. Helerware)
- Ist der Verkäufer ein Privatmann oder Händler? Händler ist weniger kritisch.

und dann ... entscheide und kaufe oder kaufe nicht.

Gruß + Berichte uns wie es Dir ergange ist

Fish
 
ok, dass mit dem hinfahren kann ich vergessen ^^ (österreich-schweiz)

Quittung ist aber dabei (foto), und die Garantie ist auch noch nicht abgelaufen.
Verkäufer ist Händler und hat auch 90 Tage Rückgaberecht angegeben, aber Sicherheit bringt mir das auch nicht.
Ich glaube, ich lege lieber ein paar hunderter drauf und kaufe mir es bei uns in der Nähe, womöglich spare ich mir dadurch Nerven, Kosten und Probleme.

Außerdem kostet ein Cdj 400 neu schon um die 650€.

Ich glaube ich werde lieber kein Risiko eingehen. :gruebel:
 
So pauschal Nein sagen würde ich nicht. Mal noch ein paar Gedanken zu dem Angebot:

Was für Zahlungsmodalitäten will denn der Händler?
- Vorkasse ==> sehr gefährlich für Dich
- Rechnung ==> Wäre ungewöhnlich aber für Dich sicher
- Nachnahme ==> IMHO ein guter Kompromiss.

Gibt es Infos / Erfahrung (positiv/Negativ) von anderne Käufern zu dem Händler im Internet?

Ruf den Händler doch mal an und rede mit Ihm. Da zeigt sich auch u.U. schnell ob er seriös ist oder nicht.

Entscheiden must im Endefekt Du was Du tust.

Gruß

Fish
 
- Nachnahme ==> IMHO ein guter Kompromiss.
Und hinterher wundert man sich ueber ein Karton voll mit gefuellten Wasserflaschen.

Das als Gedankenanstoss, warum Nachnahme in Bezug auf Sicherheit nichts bringt.
 
Man kann das Paket ja schnell öffnen und nachsehen. Ein ausführlicher Check ist nicht drinnen, aber man kann die Ware schnell außerlich unteruchen. ;)
 
Man kann das Paket ja schnell öffnen und nachsehen.

Das oeffnen des Paketes fuehrt unweigerlich zur Zustellung des Paketes an den Empfaenger. Somit ist je nach AGBdes Haendlers eine Ruecksendung unter Umstaenden ausgeschlossen.

Ausserdem wird kein Paketdienst das oeffnen des Paketes vor Zustellung zulassen.
Das tun die alleine schon, um eventuelle Bruchschaeden nicht ersetzen zu muessen. Sobald ein Paket angenommen wurde und dann festgestellt wird, das der Inhalt defekt ist, haftet der Paketleistende nicht. Das schliessen diese durch eine entsprechende AGB aus. Der Paketdienst haftet nur, wenn das Paket von Aussen beschaedigt wurde, allerdings muss auch dies vor der entgueltigen Zustellung zur Anzeige gebracht werden.

Entweder annehmen oder die Annahme verweigern, wodurch das Paket zurueck zum Versender geht.
 
Oder z.B. auf der Post, oder nach höflicher Bitte im Beisein des Postboten öffnen. Dann hat man einen Zeugen, wenn's an die Wasserflaschen geht.
 
Oder z.B. auf der Post, oder nach höflicher Bitte im Beisein des Postboten öffnen. Dann hat man einen Zeugen, wenn's an die Wasserflaschen geht.

Klingt aus Gesellschaftlichem Sinne durchaus nachvollziehbar, allerdings leben wir in Zeiten des Kapitalismusses und dem damit verbundenen Ueberfluss an BWLern und Juristen. AGB bleibt AGB, daran aendert sich auch durch den Postboten als Zeugen nichts.

Denn, wuerde eine Postgesellschaft dem Oeffnen eines Paketes vor Zustellung zustimmen, so laege eine eindeutige Vertragsverletzung vor, sofern in der AGB nicht anders geregelt.

Beispiel Deutsche Post:
Dem Paketdienst DHL, der seit 2002 der Deutschen Post AG gehoert, ist per Gesetz verboten Pakete ohne Zustimmung des Absenders Pakete zu oeffnen, schliesslich wird nur ein Vertrag abgeschlossen, der die Befoerderung des Paketes von A nach B vorsieht.

"Die Deutsche Post [.] [behaelt sich jedoch vor] Pakete mit Gütern, deren Verderb droht, ohne vorherige Be-
nachrichtigung des Absenders oder Empfängers öffnen und die Güter zugunsten des Berech-
tigten verkaufen. Ist ein Verkauf nicht möglich, so können sie vernichtet werden."
aus AGB Deutsche Post Paket International §4.4

Damit sollte geklaert sein, warum die Post sowas niemals machen wird, es sei denn man hat einen Boten,
der nicht ganz eingeweiht wurde. Sollte der Bote dennoch einen Blick ins Paket vor Zustellung zulassen,
so wird dies dem Absender vermutlich auffallen. Dann wiederrum kann dieser Beim Paketdienst anklopfen
und nachfragen, was mit seinem Paket geschehen sei. Liegen keine Unterlagen ueber eine etwaige Reparatur
des Paketes vor, so kann der Absender sich durchaus Juristische Hilfe an die Seite holen und gegen den Paketdienst
vorgehen. Dieser wiederrum wird mit allen Mitteln dafuer sorgen, dass alles auf dem Empfaenger haften bleibt usw.

Ich rate dir entweder hinzufahren, oder es schlicht und ergreifend sein zu lassen.

Muss es denn unbedingt ein Pioneer sein? Ist schliesslich mehr Marketing als sonst was hinter. Denons CD Player werden derzeit fuer nichts auf den deutschen Gebrauchtmaerkten verscherbelt. Und sind Funktional aehnlich.
 
Klingt aus Gesellschaftlichem Sinne durchaus nachvollziehbar, allerdings leben wir in Zeiten des Kapitalismusses und dem damit verbundenen Ueberfluss an BWLern und Juristen. AGB bleibt AGB, daran aendert sich auch durch den Postboten als Zeugen nichts.

Aber ich denke mir, wenn Wasserflaschen statt CDJs kommen ist der Kaufvertrag nicht erfüllt worden. Und dafür gibt es dann einen Zeugen. Allerdings denke ich vielleicht auch nicht rechtverdreherisch genug, ist nur so eine Idee :nix:
 
Ja, allerdings scheint es, als wuerde es sich hier um einen Privatverkauf handeln.
Da waere der Vertrag dann zwar auch nicht erfuellt, aber die rechtliche Lage ist wesentlich komplizierter.
Beginnend beim zustande kommen des Kaufvertrages und endend bei der Zustellung...
 
1. Verkäufer ist lt. Aussage von Drumera ein Händler. Somit ist es kein Privatverkauf.

2. Ich kenne das mit der Nachname auch so, daß im beisein des Postlers das Paket geöffnet und der Inhalt kontrolliert werden kann (in BRD. In AT mag das anderst sein). Wenn Zweifel an der Ware besteht muß nicht bezahlt werden und der Postler nimmt das Paket wieder mit.

Gruß

Fish
 
1. Verkäufer ist lt. Aussage von Drumera ein Händler. Somit ist es kein Privatverkauf.
Dann waere es im Falle eines Betruges an sich kein Problem diesen zu verklagen, Problem bleibt die Laendergrenze.
2. Ich kenne das mit der Nachname auch so, daß im beisein des Postlers das Paket geöffnet und der Inhalt kontrolliert werden kann (in BRD. In AT mag das anderst sein). Wenn Zweifel an der Ware besteht muß nicht bezahlt werden und der Postler nimmt das Paket wieder mit.

"Sie möchten sichergehen, dass Sie Ihr Geld für die versendete Ware erhalten?
Mit dem Service Nachnahme erfolgt die Übergabe des DHL Pakets erst nach Zahlung des offenen Betrags an den Kunden. So können Sie als Versender sicher gehen, dass Sie Ihr Geld erhalten."
aus DHL Informationen ueber Nachnahme; http://dhl.de/de/paket/privatkunden/national/paket.html

Womit auch dieser Irrtum widerlegt sein sollte.
 

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