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Personal Management

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Sy5tem
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Hi,

nehmen wir an, Person X käme auf Euch folgendermaßen zu:

ich habe eine Frage zum Management eines Künstlers: Bin Neueinsteiger in dem Bereich und habe konkret die Möglichkeit, einen mir bekannten Musiker zu managen. Es bestehen Kontakte zu einer professionellen Management-Agentur, die großes Interesse an dem Künstler hat und einen Künstler-Exklusiv- sowie einen Booking-Vertrag mit ihm schließen möchte. Ich selbst habe gewisse Kenntnisse im Persönlichkeitscoaching und bin ganz gut im organisieren sowie im Aufbau von Netzwerken usw. Die Agentur würde es sehr begrüßen, wenn ich das "Personal Management" des Künstlers (der selbst noch sehr jung ist) übernehmen würde, vor allem, da sie selbst in einem anderen Land sitzen und sicher gehen möchten, das hier jemand vor Ort ist, der die Interessen des Musikers gegenüber Dritten vertreten kann. Jetzt haben sie mir vorgeschlagen, in Abgrenzung zum üblichen Management einen "Personal Management"-Vertrag mit dem Künstler zu schließen. Der selbst ist damit auch einverstanden, ich möchte aber nun sicher gehen, das ich hier keinen Mist baue.

Jetzt zur Frage: Kennt sich jemand mit dem Thema "Personal Manager" (also persönlicher Berater) im Musikbusiness aus? Bzw. weiß jemand, wo ich im Internet eine Vertragsvorlage finden kann, die ich dann ggf. nochmal vom Fachanwalt überprüfen lassen würde? Ich möchte das nicht ganz dem Anwalt überlassen, da dann ca. 250 Euro die Stunde fällig werden und das ist ja ganz schön happig.

Was würdet Ihr Person X raten?

Vielen Dank schon mal.
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Person X, so so...

Wie definiert sich in diesem Fall die Arbeit des personal managers, wenn doch ein Managementbüro bereits einen Exklusivvertrag (neben der Bookingvereinbarung) mit ihm abschließen will?

Verträge für personal management sind meines Erachtens nicht so ohne weiteres übertragbar, weil sie stark den individuellen Erfordernissen angepasst sind. Die wesentliche Grundlage ist, dass der Künstler (klar, auch die Künstlerin ist gemeint) bestimmte Tätigkeiten oder Entscheidungsbefugnisse an jemanden übertragen möchte. Sei es, um sich selbst zu entlasten, oder um die bessere Kompetenz eines Managers nutzen zu können. Aus diesem Aufgabenfeld ergibt sich dann auch die Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag. Ebenso werden Entscheidungs-/Zeichnungsbefugnisse geregelt.
Was das finanzielle anbelangt, so liegt auf der Hand, dass die Arbeit eines personal managers nur begrenzt mit Prozenten von irgendwelchen (zu definierenden) Einnahmen abgegolten werden kann. Zumeist wird es auf vereinbarte feste Zahlungen hinauslaufen, für die der Künstler dann Anspruch auf eine gewisse Arbeitszeit des Managers hat.
Bei einem ausländischen Künstler wird es sicher auch um die Abwicklung von steuerlichen Belangen gehen, z.B. Ausländersteuer beim Eingagement in Deutschland, oder Versteuerungsmechanismen internationaler Einkünfte.

Personal management ist eben ein sehr weites Feld, das grundsätzlich alle Sparten der Musikverwertung berühren kann, aber häufig auch in den künstlerischen Entscheidungsprozess hineinreicht. Daher ist eine Vorlage meines Erachtens nicht so viel wert (obwohl es welche geben mag). Was man daraus am ehesten als Anhaltspunkt nehmen könnte, wären wohl gegenseitig faire Kündigungs- und Ausstiegsklauseln.
 
Die 250,- Euro die Stunde scheinen mir in Anbetracht der Risiken, die eine Perosnal Manager übernehmen könnte und im Verhältnis zu einer langfristigen Vertragsbeziehung mit dem Künstler und den sich daraus ergebenden Einnahmechancen für schmales Geld. Zumindest sollte X sich mal mit einem Anwalt treffen und das Ganze besprechen. Ein Vertrag aus dem Netz wird im Nachhinein mit Sicherheit x-fach teuerer als eine Beratung im Voraus. Wer an der Beratung im Voraus spart, programmiert Streit vor und zahlt am Ende drauf.
 

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