Hi,
noch mal ein paar Sachen.
Vorab: es kann sein, dass das alles gar nicht so kritisch beäugt wird. Das variiert ziemlich, von Finanzamt zu Finanzamt und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Es kann aber nicht schaden, sich einigermaßen gut vorzubereiten.
Ein PC ist natürlich generell für viele Sachen nutzbar. Bei einem PC würde ich im Unterschied zu einem notebook auch davon ausgehen, dass der Standort eine aussagekräftige Rolle bei der Nutzung spielt.
Insofern ist es hilfreich, wenn als regulärer Standort des PC der Proberaum angegeben wird. Ausser man stellt dar, dass man die Bearbeitung der Spuren, das Mastering etc. zu Hause macht.
Insofern ist auch hilfreich, dass man bestimmte features wie soundkarte, Interface, Schnelligkeit des Rechners etc. herausstellt, die plausibel machen, dass es kein Wald- und Wiesen-PC sondern ein Arbeitsgerät speziell für die Musik ist. Gleiches gilt für software und Zusätze wie Interface.
Generell kann man auf dem PC natürlich auch die WEB-Site der Band sowie emails verwalten, Covers gestalten, die Abrechnung machen und so fort.
Hilfreich ist natürlich, wenn man ein eigenen PC oder ein Notebook hat und darüber plausibel machen kann, dass der andere PC ausschließlich für Musik/die Band genutzt wird. Gleiches gilt - wie gesagt - wenn der PC im Proberaum steht.
Wie hier schon an anderer Stelle gesagt, sollte die Rechnung eben an "die Band" und nicht eine Privatperson gehen.
Es ist generell sinnvoll, sich sozusagen in die Lage des beurteilenden und vielleicht nicht viel von Musik/Musikproduktion kennenden Sachbearbeiters zu versetzen. Alles, was das Anliegen unterstützt und plausibel macht, dass es um einen (Neben-) Erwerb durch Musik und Musikproduktion geht, ist hier hilfreich.