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Patent, Copyright - allg. Frage zum Nachbau (spez. Pedalboard)

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Kommander
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Hi,

ich habe absolut keine Idee unter welchen Punkt ist das am besten poste, daher versuche ich es hier.

Ich habe ca. 1 Jahr nach einem perfekten Pedalboard für mich gesucht. Dabei habe ich immer wieder bei den ganz großen Jungs u Mädels geschaut was die so am start haben. Im Endeffekt habe ich mir dann selber eins gebaut, das so ähnlich eben aussieht wie von den großen Jungs. Die anderen Hersteller waren schlichtweg nix für mich oder eben viel zu teuer.
Nachdem ich nun solch ein Pedalboard gebaut habe (oder eher kopiert u verbessert?! ) kommen bei den Gigs immer mal wieder Leute zu mir und erzählen, das sie genau solch ein Board gesucht haben.

Ich habe mich dann mal schlau gemacht und es gibt tatsächlich 2 US Shops, die eben genau solche Boards, wie ich sie baue, verkaufen. andere Griffe, anderes Holz, aber eben ein Holzboard mit Aluleisten und 2 Griffen dran ^^

Nun meine Frage, ich bin Privatperson und mache damit kein großes Geld, ich biete gerne an, solche Boards zu bauen und habe hobbymäßig sehr viel spaß am bauen und basteln... bevor ich diese aber bei Facebook anbieten möchte evtl sogar mit einer eigegen Seite, damit mehr leute die möglichkeit haben solche großartigen boards zu nutzen wollte ich fragen.

DARF ich das überhaupt???

Laut Patentrecht für mich selber ja, aber nicht wenn ich damit "Geld verdiene"

Kann mir da jmd was zu sagen?
 
Eigenschaft
 
Ich denke mal du meinst die Flat Boards, ähnlich wie sie LA Sound Design macht?

12.jpg



Sowas darfst du schon machen, gibt ja auch genug deutsche Casebauer die das machen. Ich würde mir hier aber dann eher Sorgen zwecks Finanzamt machen ;-) Vor allem wenn du das auf Facebook anbietest
 
Also als Bereich für Deine Frage würde ich "Musik und Recht" vorschlagen.

Zu Deiner Frage, die nicht als Einzelfall behandelt werden darf, da es sonst unerlabte Rechtsberatung wäre, läßt sich allgemein sagen:
1) So lange nicht behauptet wird, es wäre die Marke xy handelt es sich schon mal nicht um Markenpiraterie.
2) Sobald etwas für den Verkauf hergestellt und verkauft wird, kommt es ab einer bestimmten Höhe in den Bereich Erwerb und Einkommen. Sich hier schlau zu machen, ist nicht verkehrt. (Da findest Du, auch hier auf dem Board unter "Freiberuf" und "Nebenverdienst" oder "Umsatzsteuer" einiges relevantes.)
3) Ich glaube, mal platt gesagt, frei käufliche Effekte auf einer Platte zu arragieren plus Stromregelung, hat nicht die Erfindungstiefe für ein Patent. Eher schon Design, Markenschutz etc.
4) Vielleicht ist da sowieso eher eine Art "customshop" eine gute Richtung: der Kunde xyz sagt, welche Effekte er auf dem Board haben möchte, dann wird es individuell entworfen, gebaut und verkauft. Dann ist man quasi eher im Bereich der Einzelanfertigung, hat aber natürlich gewisse "Grundmodelle", an denen sich orientiert wird. Dann kann man auch, was gewisse optische Elemente (Farbe/Metalloptic/Aufschrift etc.) angeht, auf Kundenwünsche eingehen - macht sich bestimmt gut...

x-Riff
 
Also, Du kannst für Deinen persönlichen Gebrauch alles nachbauen was Du willst, darfst aber nicht den Namen des Herstellers dran pappen - also z.B. eine Les Paul für den eigenen Bedarf bauen geht aber Du darfst nicht Gibson dran schreiben. Wenn Du nun Geräte (in Deinem Fall Fußboards) baust um sie zu verkaufen, sieht die Sache schon anders aus. Im Gegensatz zu x-Riff Meinung ist es eben doch so, das es prinzipiell Markenpiraterie ist wenn Du Produkte anderer nachbaust und damit Gewinn machst. Du hast doch bestimmt schon mal mitbekommen, das auf Messen Produkte beschlagnahmt werden weil sie Nachbauten sind - egal was für ein Name draufsteht, wichtig ist die Optik und die Funktion. (Von Patentverletzungen wollen wir erst gar nicht reden)

Vor allem würde ich die Boards nicht im Internet anbieten - das kann schnell ins Auge gehen. Ein Bekannter von mir baut Gitarren und kopiert dabei auch gerne bekannte Fabrikate. Jetzt wurde er von Ebay verwarnt, da sich der Originalhersteller beschwert hat. Das kann sehr schnell, sehr teuer werden.

Gruß
 
DS Custom, genau die meine ich. :) Was möchte denn das Finazamt dann von mir, mal platt gefragt? Ich habe mich damit noch nie groß auseinandergesetzt, da es ja tatsächlich alles Einzelanfertigungen sind und einfach ein selbstläufer war ^^

und an X-riff, vielen dank für die ausführlichen Infos. Es ist tatsächlich auch hier der Fall, dass ich customshop ähnlich agiere indem ich frage, welche größe, farbe des Holzes, Griffe usw. daher ist jedes Board eine einzelanfertigung.
Wenn ich es richtig verstanden habe darf ich dem Kind einfach keinen Namen nennen? Bsp. "Kommanderboards" nennen und für 150 Eu verkaufen ist nicht rechtens, da es weder meine Idee noch sonst was ist. Wenn ich sie hingegen als Bastelarbeit u auf Kundenwunsch anfertige ohne dem Kind einen Name zu geben wäre dies ok? um ehrlich zu sein verdiene ich damit grad mal nen 10er und mache es eher zum Spaß und damit ich andere Leute daran teilhaben lassen kann. An Erwerb kommt da also nicht viel zusammen :)
Gibt es denn trotzdem eine Möglichkeit sie über das Internet anzubieten oder ist dies immer nicht rechtens?

Vielen Dank nochmal für die Infos, ich bin jetzt zwar etwas nervöser als vorher, aber auch etwas schlauer ^^
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Hm, hat sich das bauen wohl erledigt.
Laut Wirtschaftslexiokon ist es ja bereits Produktpiraterie, sobald ich ein Brett nehme und Aluleisten drumherum mache und sage, da könnten evtl Effekpedale drauf. Da es als "Nachmache" oder Fäschlung der Original Boards gelten könnte.
Ich muss da mal einen Anwalt befragen. Danke bis hierher schommal
 
Puh, also zumindest eine Antwort hier drüber vermischt mal wieder munter diverse Schutzformen, Markenrecht und Patentrecht haben erst mal nichts miteinander zu tun. Und ob Ebay irgend jemanden wegen irgend etwas verwarnt sagt ja erst mal auch gar nichts aus.

Wenn du wirklich etwas verkaufen möchtest solltest du dich als erstes darüber informieren, was, wie und wo geschützt ist. Andere Markennamen zu verwenden ist natürlich im geschäftlichen Gebrauch generell tabu, aber du musst eben auch wissen ob hier etwas als Patent geschützt ist (glaub ich nicht, dafür dürfte so eine "Box" zu trivial sein) und / oder als Design und eben wie genau und ab wann eine Abänderung diesen Schutz nicht mehr verletzt. Das kannst du selbst machen (die DPMA Datenbank ist kostenlos im Internet verfügar), es gibt aber auch Anlaufstellen wie die diversen Patent- und Normenzentren (PIZ / PNZ) oder auch Handelskammern. Dort kann man normalerweise für wenig Geld oder sogar kostenlos einen entsprechenden Recherecheauftrag buchen oder sich sogar von Patentanwälten beraten lassen.

Eine einfache Antwort dazu gibts ohne recht aufwändige Recherche definitiv nicht.
 
Ich muss da mal einen Anwalt befragen. Danke bis hierher schommal
Mach das - das ist definitiv der beste Weg.
Nimm am besten einen, der sich in so Bereichen auskennt.

Du hast durch Deine Fragen und die Antworten hier in recht kurzer Zeit herausgefunden, dass das, was Du vorhast verschiedene Gebiete berührt (Was ist geschützt - was darf ich bauen, ohne die Rechte von anderen zu verletzen? Was hat das Finanzamt damit zu tun, wenn ich durch meine Tätigkeit ein Einkommen erziele? Wie kann ich meine Produkte/Leistungen anbieten, ohne dass ich angemahnt werde?), bei denen man - ohne dass man es selbst will und beabsichtigt - die Rechte anderer verletzen und dies üble Folgen für einen selbst haben kann.

Da Du Dich noch im Anfangs- und Erprobungsstadium, sozusagen im Bereich von "Noch-Hobby" zu "kleinem Nebenverdienst" befindest, ist noch kein Kind in den Brunnen gefallen. Das ist gut.

Erkundige Dich also - genau auf Deinen Einzelfall zu geschnitten - was Du darfst, was Du nicht darfst, was Du machen musst, um keine Schwierigkeiten zu bekommen und wie Du weitere Informationen bekommst.

Viel Erfolg!

x-Riff
 
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Ganz kurz auch mein Senf:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Pedalboard durch ein PATENT geschützt sein kann, da erstens Patentente nach 20 Jahren spätestens ausgelaufen sind und Pedalboards chon länger existieren, und zweitens einfach nicht die Erfindugshöhe gegeben ist.
WAS aber sein kann, ist ein GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ auf bestimmte Designelemente. Die würde ich dann nicht in der Form nachmachen, wobei ich nucht groß glaube, dass Dir da wer ans Bein pinkelt. Gebrauchsmuster sind ein ziemlich komischer und schwieriger Weg um sich Rechte zu sichern - und idR leicht angreifbar.

Das falsche Markennamen verboten sind ist logisch, Deinen Namen darfst Du drauf schreiben, wenn es nicht eine Kopie eines geschützen Designs ist.
 
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Ganz kurz auch mein Senf:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Pedalboard durch ein PATENT geschützt sein kann, da erstens Patentente nach 20 Jahren spätestens ausgelaufen sind und Pedalboards chon länger existieren, und zweitens einfach nicht die Erfindugshöhe gegeben ist.
WAS aber sein kann, ist ein GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ auf bestimmte Designelemente. Die würde ich dann nicht in der Form nachmachen, wobei ich nucht groß glaube, dass Dir da wer ans Bein pinkelt. Gebrauchsmuster sind ein ziemlich komischer und schwieriger Weg um sich Rechte zu sichern - und idR leicht angreifbar.

Das falsche Markennamen verboten sind ist logisch, Deinen Namen darfst Du drauf schreiben, wenn es nicht eine Kopie eines geschützen Designs ist.

So, ich krame jetzt mal raus, was ich aus meinem Nebenfach in der Uni behalten habe:
In Deutschland/Europa gibt es mehrere Arten, sein Produkt zu schützen:
Patent: Absolut neue Erfindung, durchläuft einen aufwändigen Prüfprozess, es muss eine wirklich neue technische Errungenschaft sein. Trifft auf ein Brett zum Abstellen von Vorverstärkern mE nicht zu. Das ist zu Elementar, um es mit einem Patent zu schützen.

Gebrauchsmuster: sog. "kleines Patent". Man meldet es an, es wird nicht groß geprüft, es sei denn man sieht seine Rechte verletzt. Dann wird es im Nachhinein geprüft. Die Bedingungen sind dann ähnlich wie für ein Patent. Trifft in deinem Fall mE auch nicht zu.

Geschmacksmuster: Schützt das Design eines Produkts. Beispielsweise die Radien an den Ecken bei einem I-Phone. Und da kannst du mit einer zu großen Ähnlichkeit schon Probleme bekommen, wenn du die Dinger verkaufst.

Im englischsprachigen Raum ist das ganze ziemlich anders.
 
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Junge, Junge, ja Form halt!
Super für die ganzen Infos, vielen Dank. Ich denke tatsächlich ich muss zu einem Anwalt gehen, der sich mit Patentrecht usw auskennt. Nur DANN bin ich auf der sicheren Seite. Ich persönlich denke, dass die Grundidee sicherlich in den USA patentiert ist. Ob aber jmd mich anschreibt aus den USA und sagt, ey meine dinger für 200 schleifen baust du nach und haust sie für 55 Euro das Stück raus denke ich auch nicht. Ich möchte zudem auch nicht meinen Namen draufschreiben, weil ist ja nicht meine Idee. Ich möchte nur günstigere Boards anbieten als eben die aus den USA für 200 Schleifen plus Versand, Zoll usw.

Sowas haben ich im Netz gefunden. Allerdings eben nur in den USA

https://www.google.com/patents/US8614385
 
Ich denke nicht, dass du da Probleme bekommen wirst zwecks Patent. Dafür gibt es zu viele die das machen. Schau dir mal die normalen 19" Cases an, die gibts ja auch von zig tausenden von Herstellern.


Zu deiner vorherigen Frage:

Was möchte denn das Finazamt dann von mir, mal platt gefragt? Ich habe mich damit noch nie groß auseinandergesetzt, da es ja tatsächlich alles Einzelanfertigungen sind und einfach ein selbstläufer war ^^

Du hast ja hier Einnahmen, die müssen natürlich auch an das Finanzamt abgeführt werden, bzw. müssen auf deiner Einkommenssteuererklärung mit auftauchen. Wie genau, keine Ahnung, ich hab mir für sowas einen Steuerberater genommen.
Ich würde dir raten, dass du hierfür mal darüber nachdenkst ein Kleingewerbe anzumdelden
 
Ja das mit dem kleingewerbe habe ich mir auch schonmal überlegt, muss man da nicht eine gewisse summe erstmal bekommen? Ich sage mal 5000 im Jahr?
 

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