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Ortsüblicher Satz für Coverband

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Cosmicchaos
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Hallo Board,

ich hätte mal eine allgemeine Frage für Coverbands. Was wäre ein angemessener ortsüblicher Satz für eine solche Veranstaltung (die Details lasse ich jetzt mal weg um die Rechtsform zu wahren ;)):

Dorffest iirgendwo im Osten der Republik
ca. 4 Stunden Spielzeit Covermusik (Rock, Top40, Party etc.)
ca. 500 erwartete Gäste
3,- EUR Eintritt zzgl. Einnahmen aus Getränke- / Essenverkauf
PA & Licht haben wird durch die Band gestellt
Anreise soll auch mit kalkuliert werden (Transporter etc.)

Also wer sich als Band / Veranstalter mit diesen Größenordnungen auskennt schreibt mir doch bitte mal eure Meinungen.:rolleyes:

Danke schonmal
Christian
 
Eigenschaft
 
Es gibt keine solche Sätze. Das hängt von eurem Bekanntheitsgrad, dem technischen Aufwand, dem Prestige des Gigs usw. ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, bekannt sind wir DORT nicht. es geht ja auch mehr um eine grobe Schätzung. Den Hintergrund dazu könnte ich dir per PN schicken wenn's dich interessiert.
 
Schwierig Schwierig hier irgendwelche allgemeinen Sätze zu nenen das hängt von vielen Einzelfaktoren ab. Wir haben Veranstaltungen auch schon "günstig" gespielt um die Band in der Gegend bekannter zu machen beim nächsten Vertrag mit dem gleichen Veranstalter haben wir dann den "regulären" Satz bekommen. Aber ich denke nicht das es allgemeine Sätze gibt.
 
naja, es soll mehr ein "Kalkulationssatz" sein. Also kein Freundschaftspreis oder so, sondern ein regulärer Satz, den man im Schnitt für eine solche Veranstaltung ansetzen könnte.

(Also wir machen das schon ein paar Jahre, haben jetzt aber Probleme mit einem (Ex-)Veranstalter, daher die Frage.)
 
zur orienteriung würde ich zeitaufwand mal stundensatz mal anzahl der bandmitglieder/beteiligten + fixkosten wie anfahrt, transportermiete, technik-verleih rechnen.

was ihr dann verlangt hängt davon ab was ihr euch die stunde wert seid.
 
OK also mal ganz platt:
Fixkosten Anlage (Normalpreis ;)) 500,-
Anfahrt (Transporter + Sprit) 250,-
5 Leute x 4 Stunden = 20 Mann-Stunden x 50,-/Std. = 1000,-
Summe: 1750,-

so in der Art? Was wäre ein typischer Stundensatz (wir spielen schon gut 5 Jahre zusammen, denke wir sind nicht soo schlecht :D)
 
ich rechne immer den gesamtem zeitaufwand, nicht nur die spielzeit. wenn ihr meint 50 euro die stunde wert zu sein, dann ist das euer preis. was ihr am ende tatsächlich wert seid, hängt davon ab was andere bereit sind für euch zu bezahlen.
 
Vergiss es, solche Rechnungen bringen gar nichts.
Manche Band verlangt für so einen Abend 5000€ und andere 500. Auch bei euch in der Region.
 
Zuletzt bearbeitet:
W
  • Gelöscht von Sticks
  • Grund: OT - wenn Du ein Problem mit der Moderation hast: dafür haben wir ein Beschwerdeforum.
... haben jetzt aber Probleme mit einem (Ex-)Veranstalter, daher die Frage.
Das klingt ein wenig nach "hinterher unzufrieden" ...
Gagen werden vorher ausgehandelt. Im Wort "handeln" steckt dann auch der Grund, wieso es keinen "üblichen Satz" gibt.
 
W
  • Gelöscht von Sticks
  • Grund: OT - siehe oben
Ich halte auch nichts von solchen Rechenspielen!
Wie oft spielt ihr im Jahr und wieviele von den Gigs sind richtige, also keine so halben um eben mal zu spielen?
Kommt darauf an wieviel euch die Anlage zum mieten kostet oder habt ihr selber eine?
Das mit 4x5x50 halte ich für Schwachsinnig!
Seit ihr gut und bekannt mag es in Ordnung sein.
 
Ich halte auch nichts von solchen Rechenspielen!
Wie oft spielt ihr im Jahr und wieviele von den Gigs sind richtige, also keine so halben um eben mal zu spielen?
Kommt darauf an wieviel euch die Anlage zum mieten kostet oder habt ihr selber eine?
Das mit 4x5x50 halte ich für Schwachsinnig!
Seit ihr gut und bekannt mag es in Ordnung sein.

wie bereits gesagt, bzw. früher hier schonmal erläutert, es geht mir NICHT darum dieses Geld zu bekommen / auszuhandeln, sondern einen Anhaltspunkt für eine evtl. Klage gegen den nichtzahlenden Veranstalter zu erhalten.
Eine Rechtsberatung war nicht meine Bitte (sorry wenn das missverstanden wurde), dafür habe ich ja einen Anwalt, es ging mir darum den erwähnten Betrag besser abschätzen zu können um im nächsten Schreiben an den "netten Kollegen" einen fundierten Satz "androhen" zu können.

Danke schonmal an alle, die versucht haben zu helfen. :great:

PS: Haben ca. 15 bis Mucken im Jahr, Schnitt so 500,- bis 700,-. Kann auch mal weniger sein (ich weiss selbst wie das ist mit den Preisen. Wenn jemand sagt "nenn mal n Preis" sag ich auch stets "Kommt drauf an".)
 
PS: Haben ca. 15 bis Mucken im Jahr, Schnitt so 500,- bis 700,-. Kann auch mal weniger sein (ich weiss selbst wie das ist mit den Preisen. Wenn jemand sagt "nenn mal n Preis" sag ich auch stets "Kommt drauf an".)

Na, dann habt ihr doch einen Vergleich in der Hand, was für eure Art der Leistung eine übliche Vergütung darstellt.
 
Na, dann habt ihr doch einen Vergleich in der Hand, was für eure Art der Leistung eine übliche Vergütung darstellt.
Würde ich auch so sagen!
Aber es hört sich so an, als müsstet ihr etwas weiter fahren, als wenn ihr "normal" spiel.
Dann kann man ja pauschal etwas mehr verlangen.
 
es ging mir darum den erwähnten Betrag besser abschätzen zu können
Mal als Extrembeispiel: die Hermes-House-Band wird garantiert einen komplett anderen Betrag nennen, als die gerade neu gegründete Schulband. Und das trotz gleicher Veranstaltung und gleichem Veranstalter ...

Es geht nicht um "ortsüblich", sondern um "band-üblich". Es sind Eure Konditionen, zu denen ihr den Vertrag gemacht habt, die und nur die zählen.
 
ca. 4 Stunden Spielzeit
ca. 500 erwartete Gäste
3,- EUR Eintritt zzgl. Einnahmen aus Getränke- / Essenverkauf
PA & Licht haben wird durch die Band gestellt

Die Gage würde ich so am Ende des dreistelligenbiszum anfang desvierstelligen Bereichs ansetzen. LeGatos Trupe wird sicherlich direkt mittem im vierstelligen Bereich fordern aber ich kenne eure Band ja auch nicht. :)

Rechne mal : 500 erwartete Gäste x 3 Euro Eintritt = 1500,- Wenn es vielleicht nur 400 Leute werden sind es immer noch 1200,- Dazu addierst du die Sauferei dieser Menschen. Den daraus resusltierenden Ertrag kann ich zwar nicht vorhersehen aber ich denke mit 1000,- bis 1200,- seid ihr noch sehr sehr bescheiden.
 
Ich bin mal so frei, den Thread wieder hochzuholen.

Soooo unspannend ist die Frage nämlich nicht, was die "(orts)übliche" Vergütung für eine musikalische Darbietung ist.

Natürlich gilt grundsätzlich erst einmal das vertraglich Vereinbarte.

ABER: Die Frage nach der üblichen Vergütung taucht bei Dienstleistungsverträgen (was ein Gastspielvertrag ja meistens ist) genau immer dann auf, wenn der Dienstleister - also die Band - gespielt, die Leistung also erbracht hat und es keinen Vertrag bzw. Einigung gibt, der Vertrag nichtig ist oder wenn die Parteien feststellen müssen, dass sie sich doch nicht geeinigt haben. Das kann schneller passieren als erwartet. Geht der Fall dann vor Gericht, kann es genau diesem obliegen, die übliche Vergütung festzustellen, denn die ist ja zu zahlen bei fehlender vertraglicher Grundlage:

612 Abs. 2 BGB: Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Und da es ja irgendeine rechnerische Grundlage geben muss, wird das Gericht in der Tat die aufgewandten Stunden mit einem üblichem Stundensatz multiplizieren und den zusätzlichen Aufwand (PA, Licht, Spesen etc.) berücksichtigen müssen. Erfahrungsgemäß ist dabei weniger entscheidend, wer die Leistung erbracht hat, sondern vielmehr, was für eine Leistung erbracht wurde.

Interessanterweise konnte ich eine derartige Rechtsprechung nicht finden.

Sind Euch solche Fälle bekannt?
 

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