
metallissimus
Mod Emeritus
Es gibt ja durchaus die Möglichkeit Kammermusik-Werke zu orchestrieren. Ich gehe mal davon aus, dass man das zu Studienzwecken auch ohne weiteres Tun darf.
Ab welchem Moment muss man sich aber welche Rechte einholen, was Aufführung und evtl. Verlegung angeht, und bei wem? Ich nehme an, wenn der Komponist noch lebt, direkt bei diesem?
Ab welchem Moment muss man sich aber welche Rechte einholen, was Aufführung und evtl. Verlegung angeht, und bei wem? Ich nehme an, wenn der Komponist noch lebt, direkt bei diesem?
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