Konkret sind diese Fragen für die Kulturorchester In Deutschland recht detailliert festgelegt im
TVK ("Tarifvertrag für die Musiker in Konzert und Theaterorchestern" - siehe hier:
TVK - ab S. 37 konkret zu Instrumenten und Kleidergeld). Er gilt für praktisch alle Orchester in Deutschland, wobei er im Detail verschiedene Kategorien benennt, denen die Orchester zugeordnet sind, Eingestuft nach dem Umfang der fest angestellten Musiker. Große Orchester sind in der Regel A, mittlere B, usw. In dieser Liste sind alle aufgeführt:
Orchester DE.
Die Größe korrespondiert mit dem Umfang der Tätigkeiten, große Theater/Opernhäuser haben mehr Aufführungen im Jahr, auch in der Regel ein durchschnittlich anspruchsvolleres Repertoire, so dass die Kategorien ebenfalls grundsätzlich mit dem Anspruch an die Musiker und deren Qualität korrespondiert.
Musiker eines A-Orchesters haben daher ein höheres Gehalt als ihre KollegInnen in einem B-Orchester usw.
Besonders herausragende Orchester haben eigene Haustarifverträge die sich an den TVK anlehnen, aber höhere Tarife bieten (Berliner Philharmoniker, Gewandhausorchester, Dresdener Philharmonie u.a.m. - siehe den Link zu Orchestern). Hinzu kommt, dass besonders solche Orchester regelmäßig CD-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen machen, oft auch live-Übertragungen, was selbstredend ein sehr hohes Können erfordert.
Im TVK bzw. allen diesen Tarifverträgen werden etliche Zuschüsse aufgelistet, die nicht nur Instrumente und deren Wartung, aber auch Verschleißteile wie Saiten, Blätter und Rohre für Holzbläser usw. betrifft, sondern auch Zuschüsse zur Kleidung, die ja oft z.B. für Männer ein Frack ist und für Frauen hochwertige Kleider.
Instrumente, die sich nur schwer transportieren lassen wie praktisch alle Schlaginstrumente, Kontrabässe, Harfen, Flügel, werden immer vom Theater gestellt. Für die Bereitstellung sind die sog. Orchesterwarte zuständig. Diese bauen auch üblicherweise die Stühle auf der Bühne/im Orchestergraben auf, ebenso die Notenpulte, legen sogar oft die entsprechenden Noten auf die Pulte, wenn diese nicht vom jeweiligen Musiker zum Üben mitgenommen wurden (was bei Repertoirestücken irgendwann nicht mehr nötig ist). Sogar Instrumentenständer stellen die netten Warte den Musikern hin.
Ansonsten besitzen die Musiker natürlich ihre eigenen Instrumente. Aber schon ein Sonderinstrument wie z.B. eine Bassklarinette, braucht ein Bassklarinettist nicht selber zu besitzen, denn diese werden ebenfalls vom Haus gestellt. Dazu gehören auch z.B. Kontrafagott, Englischhorn, Bassflöte u.a.m.
Ab Orchestern der Kategorie A werden noch mehr Instrumente gestellt, da braucht z.B. ein/e Klarinettist/in nicht mal die eigenen normalen Klarinetten zum Dienst mitbringen.
Ein internationales Spitzenorchester wie etwa die Berliner Philharmoniker besitzt (als Gesellschaft) ein komplettes Instrumentarium hochwertigster Streichinstrumente, die es seinen Streichern zur Verfügung stellt. Man kann sich vorstellen, dass jemand, der dort eine Streicher-Stelle bekommt, selber schon eine hochwertige und tolle Geige/Bratsche etc. besitzt, und so erscheint es seltsam, wenn die/derjenighe ihr/sein eigenes Instrument gar nicht im Orchester spielen soll. Der Grund dahinter ist schlicht, dass die eigenen Instrumente des Orchesters klanglich so ausgesucht sind, dass sie bestens zusammen passen. So kann die besondere Homogenität des Streicherklangs eines solchen internationalen Spitzenorchesters gewährleistet werden.
Wer sich die Mühe macht, den TVK mal im Detail zu studieren, wird feststellen, dass dort ein sehr umfangreiches und detailliertes Zulagensystem zu finden ist, das seinesgleichen sucht. Man kann den Eindruck bekommen, dass quasi für jeden Handschlag, der über den Standard der Anstellung hinaus geht, eine Zulage bezahlt wird. Hier ein Beispiel: Wer als "2. Klarinettist/in mit Verpflichtung zur Bassklarinette" angestellt ist, bekommt für jeden Dienst mit der Bassklarinette eine Zulage.
Das ist bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar, denn dieser Mensch muss ja auf zwei Instrumenten möglichst topfit bleiben, was einen gewissen Mehraufwand beim Üben nötig macht. Ganz identisch spielen sich Klarinette und Bassklarinette in der Tat nicht. Greift jener auch mal zum Saxophon für eine Aufführung, wird das natürlich ebenfalls gesondert vergütet.
Alle diese beachtlichen Zulagen und Sonderregelungen, wenn nicht sogar Privilegien, wurden über Jahrzehnte etabliert durch die DVO ("Deutsche Orchestervereinigung", seit 2022 "Unisono - deutsche Musik- und Orchestervereinigung" - siehe hier:
DVO). Gegründet 1952 konnte die DVO vor allem in den Jahrzehnten, als noch üppiger Geld in die Theater und Opernhäuser floss, diese "Extrawürste" durchsetzen. Mit einem Organisationsgrad von nahezu 100% - d.h., es sind nahezu
alle deutschen OrchestermusikerInnen Mitglied der DVO! - hatte und hat sie zudem eine Durchsetzungspotetial von dem viele andere Gewerkschaften nur träumen.
Definitiv sind die Tarifverträge der Orchestermusiker (und Opernchöre, die auch in der DVO organisiert sind) die mit Abstand besten in den Theatern. Gleichzeitig fristen z.B. Schauspiel-AnfängerInnen am selben Haus ein regelrechtes Tagelöhnerdasein!
Als Musikschullehrer (Angestellter im öffentlichen Dienst an einer öffentlichen Musikschule, also eingeordnet in den TVÖD) kenne ich ebenfalls derartige Zulagen nur vom Hörensagen. Dienstinstrument(e)? Blattgeld? Zuschüsse oder gar die komplette Übernahme der in gewissen Abständen nötigen Generalüberholung der Klarinette und des Saxophons? Zulage, weil ich Klarinette und Saxophon unterrichte (und seit einigen Jahren auch den studienvorbereitenden Theoriekurs)?
Pustekuchen! Nichts von alldem ist an irgendeiner Musikschule zu finden.
Wobei allerdings Instrumente wie Schlagzeug/Percussion, Kontrabässe und Harfe auch bei uns im Haus vorgehalten werden. Die betreffenden KollegInnen müssen also nicht ihre eigenen Instrumente zum Unterricht mitschleppen. Immerhin.