Bluesharper
Registrierter Benutzer
Hallo zusammen,
vorweg, habe hier im Forum viele Themen zur "GEMA-Problematik" gefunden, jedoch nicht genau zu meiner folgenden Fragestellung.
Beispiel:
Ein Instrumentalist möchte Backing Tracks, z. B von guitarbackingtrack.com, guitarplayback.com, coffeebreakgrooves.com, bobbysbackingtracks.com u. karaoke-version.de mit seinen eigenen musikalischen Kreationen ergänzen, diese dann auf einer Plattform, z. B. soundcloud.com (evtl. andere) hochladen und von dort auf seiner eigenen privaten HP verlinken. Dies ohne kommerzielles Interesse. Die Backing Tracks können Kompositionen des Track-Anbieters sein, aber auch Tracks von existierenden Kopositionen bekannter Künstler.
Frage:
Werden dafür GEMA-Gebühren fällig, bzw. werden diese möglicherweise schon durch die Anbieter der Backing Tracks oder der Upload-Plattform entrichtet?
Würde mich sehr über klärende Antworten freuen, Danke schon mal im Voraus!
vorweg, habe hier im Forum viele Themen zur "GEMA-Problematik" gefunden, jedoch nicht genau zu meiner folgenden Fragestellung.
Beispiel:
Ein Instrumentalist möchte Backing Tracks, z. B von guitarbackingtrack.com, guitarplayback.com, coffeebreakgrooves.com, bobbysbackingtracks.com u. karaoke-version.de mit seinen eigenen musikalischen Kreationen ergänzen, diese dann auf einer Plattform, z. B. soundcloud.com (evtl. andere) hochladen und von dort auf seiner eigenen privaten HP verlinken. Dies ohne kommerzielles Interesse. Die Backing Tracks können Kompositionen des Track-Anbieters sein, aber auch Tracks von existierenden Kopositionen bekannter Künstler.
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Werden dafür GEMA-Gebühren fällig, bzw. werden diese möglicherweise schon durch die Anbieter der Backing Tracks oder der Upload-Plattform entrichtet?
Würde mich sehr über klärende Antworten freuen, Danke schon mal im Voraus!
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