Online Petition - Showlaser

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Ich wollte das noch mal hochbringen. Ich habe dort damals viel Gegenwind bekommen. Allerdings hauptsächlich von Fachfremden, die von meiner Seite aus eine gesetzliche Berufsvorteilsnahme gewittert hatten.

Ich bekomme in regelmäßigen Abständen Post, dass es noch dauert mit der Entscheidung. Ich halte euch bei Interesse auf dem Laufenden :)

Hier ist der Diskussionslink, der oben ist nach beenden der Petition leider tot.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_12/_22/Petition_15866/forum/Beitrag_117209.$$$.tab.2.page.0.html
 
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Danke! Ich glaube/hoffe, damals unterschrieben zu haben. Hoffen wir, dass es irgendwas bewegt. Ob nun striktere Regelungen oder striktere Umsetzung der bestehenden Vorschriften...
 
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Über 3 1/2 Jahre später gibt es Neuigkeiten. Teilweise wurde das Gesetz angepasst. Größtenteils aber der "schwarze Peter" den Ländern zu geschoben. Habe nun von fast jedem Bundesland Post bekommen und werde die mal durcharbeiten.

Genaueres kann ich bei Interesse hier posten.
 
Interesse! Magst du ein wenig extrahieren, in wie weit sich das auf die Praxis beim Kauf und Betrieb von Showlasern auswirkt?
 
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Ja, naja, nachdem wir da nun alle mit abgestimmt haben, wäre es schon interessant, von den Ergebnissen zu erfahren, möglichst so zusammengefasst, daß man es als Halblaie auch versteht ;) :)
 
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Okay ich werde das die Tage mal aufbereiten. Ist ein gewaltiger Stoß Papier ;)
 
Wir werden uns in dankbare Geduld fassen :)
 
Schon wieder fast ein Monat rum. Die Unterlagen sind gesichtet, die notwenigen Reaktionen habe ich getan. Die kommenden Woche(n) werde ich den Inhalt aufbereiten. Sorry für den halblebigen Zwischenstand, aber ich kann das Thema zur Zeit nur in einer freien Minute beackern und dafür ist es ziemlich umfangreich. :redface: Aber ihr bekommt die Rückmeldung. Versprochen.
 
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Ist doch kein Problem, wir laufen Dir schon nicht weg :D
 
So, eine echte Zusammenfassung sehe ich langsam als unrealistisch an. Es trudeln noch immer wöchentlich 2-3 Briefe der Bundesländer ein, in denen erklärt wird, welche Instanz sich als nächstes befasst, warum es länger dauert und warum man grundsätzlich ablehnt irgendetwas zu ändern.


Anbei hänge ich euch mal die Antwort des Bundestags. Dem sind die meisten Länder bisher gefolgt. Wer etwas Muse hat, sollte sich das durchlesen. Ist aus technischer Sicht unkompliziert.


Im Grunde sagt man:
- Der Verkauf wird nicht eingeschränkt

- Die Schulung der Nutzer gibt es schon und wird in der B2 festgelegt (industrieller Lasersicherheitsbeauftragte nach Arbeitsschutzrecht)

- Die B2 wurde angepasst, aber eigentlich nur gelockert

- Eine echte Prüfung wird empfohlen, ob das aber in die Technischen regeln aufgenommen wird, ist noch nicht entschieden

- Den Rest sollen die Länder klären.


Interessant ist folgender Absatz auf Seite 5 (56):


[...] Danach dürfen Laser als Verbraucherprodukte nur in den Verehr gebracht werden, wenn sie nach der DIN EN 608225-1 klassifiziert sind und den Laserklassen 1, 1M, 2 oder 2M entsprechen. Höherklassige Geräte dürfen nicht als Verbraucherprodukte in den Verkehr gebracht werden. Sie dürfen nur unter speziellen Schutzmaßnahmen im gewerblichen Bereich eingesetzt werden.


Hierbei geht es um Geräte unter 50V. Wen das im Produktsicherheitsgesetz geregelt ist, warum dürfen dann die Händler an den Privathaushalt verkaufen? Oder gibt es dort wieder eine Hintertürchen über die Ansteuerung der Laserdioden? Ganz schlüssig empfinde ich die Antwort des Bundestages nicht.


Weiterhin hat folgender Absatz meine Aufmerksamkeit auf sich gezogen:


Im Anhang 3 der [...] BGV B2 "Laserstrahlung" sind Anforderungen an die Ausbildung Laserschutzbeauftragter festgelegt. Danach beträgt die Kursdauer mindestens einen Tag [...]. Die erfolgreiche Kursteilnahme soll durch eine Prüfung nachgewiesen werden.


1. Die BGV ist eine Unfallverhütungsvorschrift und gilt für den gewerblichen (industriellen) Bereich. Was hat das mit einer Petition zu tun, die die Privathauhalte angreift?

2. Warum SOLL eine Prüfung durchgeführt werden und nicht MUSS?


Weiter geht's:


Nach aktuellem Stand wird damit die Meldepflicht von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 [...] entfallen.


Was? Es wird gelockert statt ernst genommen? Das ist nicht, was ich erreichen wollte.



Also: Der Bund schiebt es zu den Ländern, welche sich wiederum auf bundesweite Regularien berufen. Alles bleibt wie es ist, hören Sie auf und zu belästigen ;)
 

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Bin auf den Thread durch deinen Link in einem anderen Thread gestoßen.
Auch wenn ich nicht die gesamte Anlage gelesen habe und von der Materie bestimmt nicht soviel verstehe wie du, halte ich mich als Physikstudent dennoch dazu befähigt, zum Thema etwas beizutragen.

Das Problem, was ich bei der Verwendung von Lasern im privaten Bereich sehe, erstreckt sich auf 2 Bereiche:
Zum Einen hat der Laie oft keine Vorstellung, wie intensiv und konzentriert die Strahlung eines Lasers ist und welche gesundheitlichen Schäden damit angerichtet werden können. Daher ist oft ein sorgloser Umgang die Folge. Auf einer Privatparty wird außerdem niemand so eine Anlage bewachen und einer möglicherweise angetrunkenen Deppen davon abhalten, damit Schaden anzurichten.
Zum Zweiten ist die Definition der Schutzklassen zumindest für Physiker vollkommen unverständlich. Man wird sicherlich mit einem Klasse 1 Laser niemandem das Augenlicht nehmen und sollte von Klasse 4 auf jeden Fall Abstand nehmen. Aber die Klassen dazwischen sind irgendwie seltsam definiert. Das einzige was klar ist: mit steigender Leistung nimmt die Gefahr zu und es muss der wellenlängenabhängige Absorptionskoeffizient vom Gewebe berücksichtigt werden. Ob die bestehenden Schutzklassen nach diesen Kriterien sinnvoll definiert und auch angewendet werden, überlasse ich dem Urteil des Fachmanns.
Wenn ich lese, dass sogar diese Fachleute nur einen einfachen Lehrgang durchlaufen sollen, dann stimmt etwas nicht. Meiner Meinung nach sollte es mindestens eine angemessene Prüfung durch qualifizierte Prüfer geben. Ob man das über den TÜV, das Gesundheitsamt oder Fachleute aus dem Ingenieurs-/Physikbereich regelt, ist eigentlich egal. Hauptsache, man hat verlässliche und hohe Standards, die eingehalten werden.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass in diesem Land die unwichtigen Dinge zuviel und die wichtigen Dinge zu wenig geregelt werden. Es kann doch irgendwie nicht sein, dass man beim Heckeschneiden gegen mehr Verordnungen verstoßen kann, als wenn man durch schlechte Ausbildung die Gesundheit von Leuten gefährdet.

Von daher finde ich es lobenswert, dass du dich in diesem Bereich engagierst und versuchst, dem Gesetzgeber auf die Sprünge zu helfen, endlich mal tätig zu werden.

Ich will aber ehrlich zugeben, dass ich seit Längerem plane, mal eine "starke" Laserdiode aus einem DVD-Brenner zu extrahieren und als Unkrautvernichter im Garten zu erproben, weil ich auf der Seite von einem amerikanischen Bastler gesehen habe, wie der mit so einem Modul Streichhölzer entzündet und Luftballons zum Platzen bringt. Am Beispiel DVD-Brenner sieht man also, dass man über Umwege auch als Privatmann an gefährliche Dioden herankommt, auch wenn es ein bisschen Know-how erfordert. Auf der anderen Seite bin ich aber auch verantwortungsbewusst genug, erstens dabei selbst eine Schutzbrille zu tragen und zweitens nur im eigenen Garten zu hantieren, wo aufgrund von Hecken und geschlossenen Sichtschutzelementen niemand Zutritt hat, geschweige denn von Reflektionen getroffen werden könnte.
Ob es anderen Leuten ähnlich geht, wenn sie für private Dienste solches Material zweckentfremden oder auf fertige Showlaser für den Privatgebrauch zurückgreifen, wage ich zu bezweifeln.

Ich hoffe jedenfalls, dass wir in Zukunft in dieser Angelegenheit noch von dir die eine oder andere gute Nachricht zu hören bekommen.
 
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