Minor Tom
Registrierter Benutzer
Habe gerade im Ebay-Kleinanzeigen-Thema eine Diskussion über das Zustandekommen eines Kaufvertrages gelesen. Im Zusammenhang damit wollte ich mal nachfragen:
Ich habe schon mehmals erlebt, dass ich eine Gitarre oder einen Amp als B-Ware Artikel bestellt habe. Das Geld wird ja direkt beim Kaufvorgang überwiesen bzw. per Paypal gesendet. Dann kommt eine Nachricht, dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist, da schon verkauft. Das Geld erhalte ich natürlich zurück. Ich finde es trotzdem ärgerlich, dass die Shops ihr Back-Office so organisiert haben, dass "Überbestellungen" leicht möglich sind.
Die Shops haben in ihren AGBs wohl geregelt, dass so ein Vorgang noch nicht das Zustandekommen eines Kaufvertrages darstellt. Aber man kann in die AGBs ja einiges reinschreiben, rechtsgültig muss das nicht sein.
Kann jemand von euch kompetent Auskunft darüber geben, ab wann ein für den Verkäufer bindender Kaufvertrag zustande kommt - und was ich vom "armen" Verkäufer dann verlangen kann?
Ändert der Erhalt einer (automatischen) Bestellbestätigung irgendwas?
Es geht hier um eine allgemeine Auskunft, nicht um einen konkreten Fall - und ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung (Forenregeln)
Ich habe schon mehmals erlebt, dass ich eine Gitarre oder einen Amp als B-Ware Artikel bestellt habe. Das Geld wird ja direkt beim Kaufvorgang überwiesen bzw. per Paypal gesendet. Dann kommt eine Nachricht, dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist, da schon verkauft. Das Geld erhalte ich natürlich zurück. Ich finde es trotzdem ärgerlich, dass die Shops ihr Back-Office so organisiert haben, dass "Überbestellungen" leicht möglich sind.
Die Shops haben in ihren AGBs wohl geregelt, dass so ein Vorgang noch nicht das Zustandekommen eines Kaufvertrages darstellt. Aber man kann in die AGBs ja einiges reinschreiben, rechtsgültig muss das nicht sein.
Kann jemand von euch kompetent Auskunft darüber geben, ab wann ein für den Verkäufer bindender Kaufvertrag zustande kommt - und was ich vom "armen" Verkäufer dann verlangen kann?
Ändert der Erhalt einer (automatischen) Bestellbestätigung irgendwas?
Es geht hier um eine allgemeine Auskunft, nicht um einen konkreten Fall - und ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung (Forenregeln)
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