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doofid
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Moin zusammen!
Ich würde mich darüber freuen zu erfahren, wie Eure Meinung zum folgenden Fall aussieht.
Angenommen, ein Komponist hat vor 10 Jahren eine Auftragskomposition für einen Verlag geschrieben. Es gab keinen Vertrag, aber in der vom Komponisten ausgestellten Honorarrechnung wurden dem Verlag die exklusiven Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt. Obwohl hierin keine Befristung ausgestellt wird, bietet der Verlag dem Komponisten nach 10 Jahren eine schriftliche Vereinbarung an, in der festgelegt wird, dass die Verwendung des Stückes durch Zahlung eines einmaligen Honorars weiterhin möglich ist und der Verlag die einfachen Nutzungsrechte des Stückes erhält. Beide Seiten stimmen zu und unterzeichnen die Vereinbarung.
Aufgrund der nunmehr einfachen Nutzungsrechte, entscheidet sich der Komponist den Song für ein anderes Projekt erneut zu verwenden und produziert ihn daraufhin neu. Der Verlag aber lehnt die erneute Verwendung des Songs ab und verweist auf den Erwerb der exklusiven Nutzungsrechte, die in der damaligen Honorarrechnung zur Verfügung gestellt wurden.
Mein Verständnis ist, dass der neu abgeschlossene Vertrag juristisches höher wiegt, als die 10 Jahre alte Honorarrechnung. Wie seht Ihr das?
Über Eure Meinungen würde ich mich freuen!
Ich würde mich darüber freuen zu erfahren, wie Eure Meinung zum folgenden Fall aussieht.
Angenommen, ein Komponist hat vor 10 Jahren eine Auftragskomposition für einen Verlag geschrieben. Es gab keinen Vertrag, aber in der vom Komponisten ausgestellten Honorarrechnung wurden dem Verlag die exklusiven Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt. Obwohl hierin keine Befristung ausgestellt wird, bietet der Verlag dem Komponisten nach 10 Jahren eine schriftliche Vereinbarung an, in der festgelegt wird, dass die Verwendung des Stückes durch Zahlung eines einmaligen Honorars weiterhin möglich ist und der Verlag die einfachen Nutzungsrechte des Stückes erhält. Beide Seiten stimmen zu und unterzeichnen die Vereinbarung.
Aufgrund der nunmehr einfachen Nutzungsrechte, entscheidet sich der Komponist den Song für ein anderes Projekt erneut zu verwenden und produziert ihn daraufhin neu. Der Verlag aber lehnt die erneute Verwendung des Songs ab und verweist auf den Erwerb der exklusiven Nutzungsrechte, die in der damaligen Honorarrechnung zur Verfügung gestellt wurden.
Mein Verständnis ist, dass der neu abgeschlossene Vertrag juristisches höher wiegt, als die 10 Jahre alte Honorarrechnung. Wie seht Ihr das?
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