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Notensatz und Recht

  • Ersteller Abimond
  • Erstellt am
A
Abimond
Guest
Hallo zusammen,

ich verdiene mir ein paar Euro mit Notensetzen und frage mich, inwieweit ich eigentlich in der Pflicht bin, mich zu vergewissern, dass es bei den Aufträgen, die ich erhalte, mit rechten Dingen zugeht. Wenn ich nun, sagen wir, eine Vorlage mit der Angabe "Bearbeitung für [Besetzung]: [Name des Auftraggebers]" bekomme, muss ich dann den Auftraggeber erst nach seinem Bearbeitungsrecht fragen oder ist das allein seine Sache?
Einerseits will man ja nichts falsch machen, andererseits aber auch nicht voreilig einen Kunden vergraulen.

Weiß hier jemand von Euch etwas Genaueres?

Gruß
Abimond
 
Eigenschaft
 
IMHO: Erst wenn ein Werk veröffentlicht wird, ist derjenige, der dies tut, für die Rechteklärung verantwortlich.
 

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