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asdfjkl?
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juergenPB schrieb:Interpretiere ich im folgenden das Urheberrecht richtig?
...
Habe ich das richtig verstanden?
"...Die Vervielfältigung grafischer Ausgaben von Werken der Musik (...) ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig (...). So das Gesetz, nämlich der § 53 Absatz 4 b) des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
Nein. Es ist unerheblich ob Du eine Kopie manuell (abschreiben) oder auf elektronischem Weg herstellst. Es ist und bleibt eine Kopie.Aber abschreiben wäre demnach ok?