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Noten kopieren?!

  • Ersteller asdfjkl?
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asdfjkl?
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...uninteressant...
 
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Aus den von dir geposteten Ausschnitten lese ich heraus, das das fertigen von EINZELNEN Kopien laut Absatz2 Nr.2 sehr wohl erlaubt ist, wenn du es für den privaten Gebrauch
machst, und nicht digitalisierst.
Also fotokopieren von Noten aus einem Buch zum schreiben von Fingersätzen ist imho laut diesen Texten allemal drin.
 
A
  • Gelöscht von Wil_Riker
  • Grund: Inhalt vom User selbst entfernt
juergenPB schrieb:
Interpretiere ich im folgenden das Urheberrecht richtig?
...
Habe ich das richtig verstanden?

?????
Dein Posting enthält keine Interpretation/en - was willst Du damit eigentlich sagen oder fragen?
Und um zu antworten, ob Du "etwas richtig verstanden" hast, müsstest Du erst einmal sagen, wie Du es verstanden hast oder zu haben glaubst.

Geht es Dir darum, einen Begründung für das Kopieren von Noten zu suchen? Dann vergiss es lieber gleich wieder - es ist (außer für das eigene Archiv) - nicht erlaubt. Die VG-Musikedition stellt hierzu eindeutig fest:
"...„Die Vervielfältigung grafischer Ausgaben von Werken der Musik (...) ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig (...)”. So das Gesetz, nämlich der § 53 Absatz 4 b) des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Eine deutliche Sprache!
Und mit anderen, noch verständlicheren Worten: Das Vervielfältigen, also auch das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Noten ist verboten! Damit sind alle diejenigen Werke gemeint, deren Urheber (Komponisten, Bearbeiter, Arrangeure etc.) noch leben oder noch keine 70 Jahre tot sind.

(den gesamten Text dieser sehr interessanten Stellungnahme gibt es als pdf unter: http://www.vg-musikedition.de/pdf/TaeterImFrack.pdf )

Sehr interessant auch zu lesen, ist ein Artikel unserer Freunde von der NMZ-Neue Musikzeitung. Der Text "Ein Kavaliersdelikt, das keines ist" stammt zwar noch aus 1997, aber dieser Bereich wurde m.W. bei der Urheberrechtsnovellierung nicht verändert: http://www.nmz.de/nmz/nmz1997/nmz9709/kupo-medien/06.htm .

In beiden Bereichen sind auch die wenigen Ausnahmen (Schulregelung, private Archivierung etc.) gut beschrieben.

Oder haben Dich andere Intentionen zu Deinem Posting bewogen?

lg
 
A
  • Gelöscht von Wil_Riker
  • Grund: Inhalt vom User selbst entfernt
Ich habe mir gerade die Gesetzestexte durchgelesen...

Erlaubt ist nur Kopieren nach Einwilligung des Berechtigten (z.B. Urheber)...
oder wenn das Werk mind. 2 Jahre vergriffen ist (aber nur priv. Gebrauch)

Abschreiben ist dagegen erlaubt für die priv. Nutzung...


Aber folgendes: Wenn man Eigentümer einer rechtmäßigen "Form" des Werkes ist, z.B. hat man sich ein Buch gekauft, so darf man das Buch für den priv. Gebrauch kopieren, Inhalte vergrößern, usw ....(ich müsste jetzt den Gesetzestext suchen...habe es mal gelesen...)


Kaydon
 
A
  • Gelöscht von Wil_Riker
  • Grund: Inhalt vom User selbst entfernt
Wo kein Kläger, da kein Richter..
Wer soll dich denn anzeigen, wenn du Zuhause ein paar Seiten kopierst?:screwy:
Und wen ndu es kopierst und dann in einen Ordner tust ist das ja sowas wie ein privates Archiv, oder nicht?
 
"...„Die Vervielfältigung grafischer Ausgaben von Werken der Musik (...) ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig (...)”. So das Gesetz, nämlich der § 53 Absatz 4 b) des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).


Aber abschreiben wäre demnach ok? Heute schreibt man ja nicht mehr von Hand ab. Man zieht die Noten über einen Scanner in ein Notensatzprogramm. Und hat je nach Qualität der Vorlage mit wenig Aufwand eine bearbeitbare Abschrift.

Wenn das in §53 Abs. 4b zutrifft, darf ich die Abschrift dann auch weitergeben, ohne mich strafbar zu machen - oder?
 

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