Die Frage finde ich durchaus interessant, diese sollte man man nicht einfach mit "alles Diebstahl" abtun.
Das war auch - wenigstens von mir - nicht so gemeint. WEIL Urheberrrechte schon in Deutschland verwickelt sind, ist es die Situation auf internationaler Ebene erst recht. Also dort, "wo die Musik spielt"
WEIL der Einzelfall entscheidet, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Soweit ich es wissen kann, führt Analogiebildung vor Gericht nicht weit ("wenn der ..., dann kann ich auch ..." - Nein, falsche Grundlage). Daher auch mein Hinweis:
Wenn Du so etwas ernsthaft verfolgen möchtest, wirst Du ohne einen im internationalen Urheberrecht bewanderten Anwalt nicht auskommen.
Ja, ich weiß, hier in Deutschland haben wir in diesem Bereich ein sehr strenges Urheber- und Verwertungsgesetz, allerdings finde ich doch sehr nachvollziehbar, dass die Frage immer mal wieder aufkommt.
Nicht nur hier. Es kommt auf die Einzelumstände an. Um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, hilft ein Blick in das Urh-Gesetz, sowie in die Rechtsurteile, die zusammen das Urh-Recht bilden. Hier als Beispiel ein Zugang zu Urteilen zu §2 "Geschützte Werk":
https://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html . (Das ist 1 Paragraph von insgesamt 143. Schon er hat über 1.600 richterliche Entscheidungen.)
Ich sag's noch einmal anders: Einen ohmschen Widerstand kann ich nachmessen, und der kommt immer nahezu ähnlich heraus, bis auf Messfehler, im Rahmen der Naturgesetze. Beim Recht ist das anders, weil Jeder andere Begleitumstände hat, und es hier und da Ermessensspielräume für Richter gibt.
Ob man sich auf das Abenteuer "Vorstrafe" einlässt, entscheidet Jeder selbst. Die einfache Frage ist, neben dem Spaß an der Sache in der konkreten Frage dieses Threads:
- was kann ich damit einnehmen? (Umsatz)
- was geht an Ausgaben verloren? (Aufwand)
- was bleibt (vermutlich) über? (Gewinn vor Steuern)
- lohnt sich das Risiko? (Geldstrafe, vorbestraft, Offenlegungspflicht, Vernichtungspflicht usw.)
Lieber früh erwachen, als zu spät ... denke ich.