• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Notationen im Internet verkaufen

ginod
ginod
Helpful & Friendly User
HFU
Zuletzt hier
02.04.24
Registriert
10.03.04
Beiträge
1.654
Kekse
6.845
Ort
Osnabrück
Hallo,

Hat jemand Erfahrungen mit dem Verkauf von Notationen im Internet? Sprich ihr erstellt Arrangements oder Notationen eines aktuellen Stückes aus dem Radio und verkauft dies Online. Was muss man beachten? Gibt es eine Art GEMA für Notationen? Es gibt ja unzählige Internetseiten, welche ganze PDFs von Songs kostenlos zur Verfügung stellt - wie machen die das und wie ist das legal?

VG
 
Eigenschaft
 
Echt jetzt?
Da ist doch Urheberrecht des Autors drauf wenn das aktuelle Stück nicht gerade ein Cover von Scarborough Fair ist... Wenn du das aufschreibst, für dich, ok. Aber verkaufen ... müsstest Du vorher Genehmigung einholen. Das gilt auch und vor allem bei veränderten Arrangements / Noten (Stichwort: Bearbeitung).

Edit Internetseiten: Ob das legal ist... ich denke nicht. Die guten und vor allem gut transkribierten Songs sind fast alle hinter einer Paywall - da wird es wohl ein Abrechnungsmodell geben. Eine deutsche Webseite kenne ich dazu nicht, die amerikanischen Webseiten haben wohl das Fair Use Privileg. Nochmal Edit: Das kann entfallen wenn man Geld dafür haben will (siehe Link)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Es gibt z.B. eine recht berühmte Schweizer Seite die auf ihrer Webseite einen ganzen Haufen hochwertiger Song Transkriptionen kostenlos zum anklicken bereit hält.

Aber das interessiert mich eigentlich nicht. Man stelle sich vor man suche eigentlich nur einen Distributor wo man Transkriptionen bzw. Arrangements im Internet anbieten kann. Der Distributor regelt dann, das der Urheber seine Anteile bekommt. Ähnlich Spotify oder der GEMA etc.

Es gibt ja unzählige "Noten kaufen" Webseiten. Wie läuft das da ab?
 
Wenn der Distributor das anbieten würde, wäre er Verleger. Und auch ein Verleger bekommt vom Urheber nicht immer die Verbreitungsrechte, die er gerne hätte.
 
Meine Beobachtungen als juristischer Laie sind diese.

Es gibt ja unzählige "Noten kaufen" Webseiten. Wie läuft das da ab?
Das Spektrum wird reichen von "widerrechtlichem Verkaufen" bis "konform zur relevanten (internationalen) Rechtsgrundlage".

Sprich ihr erstellt Arrangements oder Notationen eines aktuellen Stückes aus dem Radio und verkauft dies Online.
So sehr das reizen mag: Ich würde davon ganz weiten Abstand nehmen.

Ganz grob vereinfacht brauchst Dui für so ein Vorhaben das Einverständnis des oder der Rechteinhaber. Die GEMA tritt aus praktischen Gründen in bestimmten Situationen als eine Art Treuhänder auf. Rechteinhaber können strafrechtlich gegen Rechtsverletzer, also sehr wahrscheinlich Dich, vorgehen. Strafen reichen von Geld- bis Gefängnisstrafen, und weitere sehr empfindlich wirkende Verpflichtungen.

Wenn Du so etwas ernsthaft verfolgen möchtest, wirst Du ohne einen im internationalen Urheberrecht bewanderten Anwalt nicht auskommen. (Und ob sich das alles rechnet, ist eine ganz andere Frage. Das fängt mit der potentiellen Größe Deines Marktes an, und hört beim tatsächlich erringbaren Marktanteil auf.)

Es gibt ja unzählige Internetseiten,
Was besagt das? Dass etwas erlaubt ist, sobald es Alle tun?


Mit den besten Wünschen für einen klaren Kopf, Michael
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Hallo,Hat jemand Erfahrungen mit dem Verkauf von Notationen im Internet? Sprich ihr erstellt Arrangements oder Notationen eines aktuellen Stückes aus dem Radio und verkauft dies Online. Was muss man beachten? Gibt es eine Art GEMA für Notationen? Es gibt ja unzählige Internetseiten, welche ganze PDFs von Songs kostenlos zur Verfügung stellt - wie machen die das und wie ist das legal?
VG
bei Dir wundert mich die Frage jetzt ziemlich....:confused:
Du hast es mit dem Urheberrecht zu tun, Du kannst nix abschreiben und legal verkaufen, Du verletzt in jedem Falle das Copyright.
Ohne Genehmigung geht gar nix.

Daß es da unheimlich viele Menschen gibt, die Eigentum nicht sonderlich würdigen und sonstwas anbieten ist bekannt - rechtlich bestehen würden die nie und nimmer.


Aber!
Fragen kostet (noch) nix, setz Dich mit dem Urheber, bzw. dessen Vertreter ( in der Regel ein Verlag) in Verbindung - vielleicht bieten Sie Dir einen gangbaren Weg an.
Die Erfahrung sagt, je amerikanischer, desto Geld.
 
Die Sache ist wirklich kompliziert.
@ginod Wie ich weiter oben schon schrieb, steckt da - wenns gezahlt werden muss- vermutlich ein Abrechnungsmodell dahinter. Hier würde ich die einschlägigen, Dich interessierenden Seiten mal studieren, auch und vor allem hinsichtlich der Rechte an den Noten und ggf. des Textes. Es KANN nämlich auch sein dass Du als Uploader für alles verantwortlich bleibst, die Plattform zwar kassiert aber keinen gültigen Vertrag mit den Rechteinhabern hat ( über eine Verwertungsgesellschaft z.B.) - dann bist am Ende du der Gekniffene wenn du versichern musst alle nötigen Rechte zum Upload zu haben - und zur öffentlichen Zugänglichmachung. Je nach nationalem Urheberrecht und Standort des Servers können sich hier "Schlupflöcher" ergeben.
Man darf auch "Kopieren/verfielfältigen" nicht mit "Verbreiten" oder mit "öffentlich zugänglich machen" verwechseln, das sind einfach nur verschiedene Nutzungen eines Werkes. Und für jede einzelne brauchts eine Erlaubnis des Rechteinhabers - manchmal recht einfach über Verwertungsgesellschaften zu erlangen, manchmal nicht.
 
Das sehe ich - ergänzend gemeint - etwas anders.

Man darf auch "Kopieren/verfielfältigen" nicht mit "Verbreiten" oder mit "öffentlich zugänglich machen" verwechseln
Das Urhebergesetz, und das sich daraus etablierte (internationale) Urheberrecht gehört zum sog. gewerblichen Rechtsschutz. Eine zentrale Frage wird immer sein, ob das Vorhaben gewerblicher Natur ist. Das kann man hier wohl als Absicht bejahen, und dann stehen die Rechtsfragen im Vordergrund, nicht ein Abrechnungsmodell (denn das könnte unzureichend gestaltet sein) oder eine Verwertungsgesellschaft (ebenso).

Noch einmal gefragt: Rechnet sich das Vorhaben überhaupt? Wieviele Milliarden wird man damit bestenfalls verdienen können? Ist dieser Gewinn das Risiko, aus Unwissenheit vorbestraft zu werden, wert?
 
Die Frage finde ich durchaus interessant, diese sollte man man nicht einfach mit "alles Diebstahl" abtun.

In anderen Ländern scheint das vom Threadersteller angedachte Vorgehen ja durchaus legal zu sein. Justinguitar beispielsweise transkribiert ständig Lieder, hört also Noten, Rhythmus etc. aus dem Songs aus und schreibt die Noten auf, teilweise zum Lernen auch als Live-Mitschnitt Video. Und er monetarisiert das auch zumindest indirekt über Youtube. Ich meine auch, dass er zu dem Vorgehen gesagt hat, dass es in UK so wie er es macht legal sei.

Ja, ich weiß, hier in Deutschland haben wir in diesem Bereich ein sehr strenges Urheber- und Verwertungsgesetz, allerdings finde ich doch sehr nachvollziehbar, dass die Frage immer mal wieder aufkommt.
 
Die Frage finde ich durchaus interessant, diese sollte man man nicht einfach mit "alles Diebstahl" abtun.
Das war auch - wenigstens von mir - nicht so gemeint. WEIL Urheberrrechte schon in Deutschland verwickelt sind, ist es die Situation auf internationaler Ebene erst recht. Also dort, "wo die Musik spielt" ;)

WEIL der Einzelfall entscheidet, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Soweit ich es wissen kann, führt Analogiebildung vor Gericht nicht weit ("wenn der ..., dann kann ich auch ..." - Nein, falsche Grundlage). Daher auch mein Hinweis:
Wenn Du so etwas ernsthaft verfolgen möchtest, wirst Du ohne einen im internationalen Urheberrecht bewanderten Anwalt nicht auskommen.

Ja, ich weiß, hier in Deutschland haben wir in diesem Bereich ein sehr strenges Urheber- und Verwertungsgesetz, allerdings finde ich doch sehr nachvollziehbar, dass die Frage immer mal wieder aufkommt.
Nicht nur hier. Es kommt auf die Einzelumstände an. Um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, hilft ein Blick in das Urh-Gesetz, sowie in die Rechtsurteile, die zusammen das Urh-Recht bilden. Hier als Beispiel ein Zugang zu Urteilen zu §2 "Geschützte Werk": https://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html . (Das ist 1 Paragraph von insgesamt 143. Schon er hat über 1.600 richterliche Entscheidungen.)

Ich sag's noch einmal anders: Einen ohmschen Widerstand kann ich nachmessen, und der kommt immer nahezu ähnlich heraus, bis auf Messfehler, im Rahmen der Naturgesetze. Beim Recht ist das anders, weil Jeder andere Begleitumstände hat, und es hier und da Ermessensspielräume für Richter gibt.


Ob man sich auf das Abenteuer "Vorstrafe" einlässt, entscheidet Jeder selbst. Die einfache Frage ist, neben dem Spaß an der Sache in der konkreten Frage dieses Threads:
  • was kann ich damit einnehmen? (Umsatz)
  • was geht an Ausgaben verloren? (Aufwand)
  • was bleibt (vermutlich) über? (Gewinn vor Steuern)
  • lohnt sich das Risiko? (Geldstrafe, vorbestraft, Offenlegungspflicht, Vernichtungspflicht usw.)

Lieber früh erwachen, als zu spät ... denke ich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben