Ich glaube, ich muß das nochmal konkretisieren:
In gedachtem Fall erhält der Musiker einen Anruf: "Kannst Du in der nächsten Woche auf meiner Hochzeit Dinnerjazz spielen? Wo kann ich was von dir hören? Möglichst schnell, wir müssen bald enscheiden." Nach Klärung der Besetzung erstellt der Musiker dann aus seinem umfangreichen Tonmaterial, daß er in seinem Musikerdasein schon aufgenommen und auf seinem Rechner gespeichert hat, eine speziell auf diesen Kunden zugeschnittene Demo-CD (natürlich mit GEMA-pflichtigem Repertoire, das NICHT aus Eigenkompositionen besteht, denn das will man auf der Hochzeit ja hören) und schickt sie ihm hin. Das ganze dauert so lange, daß der Musiker 2 Tage vor der Hochzeit eine Absage erhält, weil ein anderer schneller war. Deshalb kommt der Musiker auf die Idee, die Stücke auf seinen Webspace zu laden und dem Kunden einen Link zu schicken, den nur dieser einsehen kann. Er spart damit Zeit, Porto, Verpackungsgenerv und den Weg zur Post.
Ist jetzt dieser Kunde die "Öffentlichkeit"? Bzw. was heißt: "persönlich mit dem Seitenbetreiber verbunden"
Es geht also nicht darum, meine Band per email irgendwo zu bewerben, das mache ich wie jeder per Telefon und Demo-CD. Es geht auch nicht um eigene Stücke, die GEMA-gemeldet sind. Meine Stücke sind nicht GEMA-gemeldet und (zum Teil) schon längst auf meiner Homepage öffentlich jedermann zugänglich, und zwar
hier.
Aber die Idee, auf das Verschicken von Demos zu verzichten und stattdessen nur zu downloadbaren Songs zu verlinken, halte ich für keine gute.
Trifft also nicht ganz zu.
Ausserdem werden für den gedachten Fall jedesmal aufs neue speziell auf die Kundenwünsche ausgerichtete Demo-CD's zusammengestellt (einer will mit Saxofon, einer mit Gesang, der nächste mit Schlagzeug, dann wieder einer mehr Pop, der nächste Jazz etc., Hochzeitsmucke halt). Das sind also lauter unterschiedliche Einzelanfertigungen. Müßte dann wirklich jede einzelne von neuem bei der GEMA lizensiert werden? Und zwar vor der Verfielfältigung? Dann kann ich ja mein Geschäft bald zumachen, daß ist ja ein immenser Aufwand.
Jetzt versuche ich mich grad durch die GEMA-pdf's zu lesen, aber das ist ja wiedermal so geschrieben, daß man eigentlich schon vorher alles wissen muss, um zu verstehen, was die meinen.:screwy:
Die GEMA schreibt:
Anwendungsbereich
1. Die Vergütungssätze gelten ausschließlich für Tonträger als Beigaben zu
Zeitschriften oder zu sonstigen Produkten oder zu Dienstleistungen, für Tonträger
zur Promotion von Tonträgerveröffentlichungen und für Tonträger, die zum
Vertrieb über besondere Vertriebswege (andere Vertriebswege als der
Tonträgerfachhandel) veröffentlicht werden.
2. Die Vergütungssätze gelten für Schallplatten, Musikkassetten, Compact Discs,
Minidiscs und Digital Compact Cassetten.
Trifft ja alles nicht zu: Tonträger liegt keiner Zeitschrift bei, dient nicht zur Promotion von Tonträgerveröffentlichungen und wird auch nicht über besondere Vertriebswege vertrieben, weil er überhaupt nicht vertrieben wird, sondern eben nur als Demo dient. Ausserdem ist es eine mp3 und keine LP, MC oder CD
Für unentgeltliche Tonträger zur Promotion von Tonträgerveröffentlichungen gilt
für Werkteile mit einer Spieldauer bis zu 30 Sekunden eine Mindestvergütung von
0,0160.
unentgeltlich stimmt, aber nicht zur Promotion von Tonträgerveröffentlichungen.
Und was ist mit diesem Thread hier:
https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/126369-demo-cd-gema.html
Da steht bzgl. Demo CD:
Das mit den GEMA-pflichtigen Songs ist kein Problem, da es sich ja nicht um eine öffentliche Aufführung handelt, denn erst beim Auftritt beim jeweiligen Veranstalter wird GEMA fällig, die dieser dann auch abführt..
Stimmt das dann nicht?
Ich hatte gedacht
1. dass das ganze mal eben so schnell nebenbei erklärt ist, und jetzt wird schon wieder ein langer Thread draus...
2. dass das sowieso jeder so macht und also kein Problem ist.
Naja, ab 1.1.2008 gibt's bei mir nur noch Gershwin!!!
McCoy