Ganz so einfach ist es nicht. Verschleißteile können durchaus aus der Garantie ausgenommen werden. Generell kann der Hersteller/Verkäufer frei bestimmen ob und worauf er Garantie gibt, denn Garantie ist eine freiwillige Leistung. Natürlich nur die Gewährung, nicht die Einhaltung
Etwas anders sieht es mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung aus. Die gilt auch auf Röhren, allerdings geht es dabei "nur" darum das die Sache bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben muss. Es dürfte demnach für den Verkäufer auch innerhalb der ersten 6 Monate (bei dem die Beweislast noch bei ihm liegt) relativ leicht zu argumentieren sein, das eine Röhre die Wochenlang ohne Probleme lief offenbar zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs voll funktionstüchtig war. Normale Abnutzung hat eben nichts mit einem Mangel zu tun. Mit Sicherheit kann man jetzt diskutieren wie lange eine Röhre halten muss, damit man annehmen muss das sie anfangs mangelfrei war.
Aber angenommen das der Röhrentod durch einen defekt am Gerät verursacht wurde, dann müsste der Verkäufer auch dafür aufkommen, soweit der defekt schon bei Gefahrübergang vorlag.