Neuer GEMA-DJ-Tarif

  • Ersteller michi87
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Was will man denn da diskutieren?
Petition unterzeichnen und abwarten. Mehr kann man nicht tun.
 
Was will man denn da diskutieren?
Petition unterzeichnen und abwarten. Mehr kann man nicht tun.
Aufmerksamtkeit schaffen.. Lärm machen. Haben die Clubs letztes Jahr ja auch ganz gut geschafft, dafür kommt halt das nächst schwächere Glied dran.

Außerdem glaube nicht, dass das schon jeder mitbekommen hat.
 
Jetzt ist es klar: nahezu jeder DJ muss wohl mindestens einmalig 125,- € für die "Altlast" bezahlen.
Jeder neue Titel, der kopiert wird, schlägt ab 1.4.2013 mit 13 Cent zu Buche.

Das hält sich in Grenzen. Und jeder neue Titel sollte dann als Original auf den Abspiel DJ Computer lizensiert/runtergeladen werden. So werden dann keine 13 Cent fällig.
Allerdings werde ich die 125,- unter Vorbehalt bezahlen. D.h. ich werde das auf dem Überweisungsträger dazuschreiben und der GEMA vorher einen entsprechenden Brief per Einschreiben/Rückschein schicken.

Allerdings ist der "Organisierungsgrad" der DJ's sehr schlecht. Auf den BVD (Bundesverband der DJ's) wurde von vielen DJ's extrem herablassend heruntergeschaut. Nun haben die paar Interessenvertreter vom BVD den Tarif mit der GEMA ausgehandelt.

Eigentlich müsste man eine neue und andere DJ Organisation gründen und neu verhandeln bzw. klagen.

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Top-Themen/PM_GEMA_VROE.pdf

Wenn man also einen neuen Laptop hat oder einen Datensicherung zurückspielen muss, dann werden erneut 125,- Euro fällig.
Juristisch gesehen halte ich das insgesamt für sehr fraglich, da nach meiner Auffassung nur eine Lizenzgebühr (=GEMA) für die Nutzung erhoben werden kann und nicht für das Vorliegen einer Datei/Musikstück, für das schon mehrfach GEMA bezahlt wurde. Das ergibt sich aus dem sogenannten Erschöpfungsgrundsatz aus dem GG, der bei Lizenzfragen eine ganz wichtige Rolle in Deutschland spielt. Dieser Grundsatz wird hier unterlaufen. Darüberhinaus findet faktisch eine Koppelung der Lizenz an die Hardware (=Festplatte im Computer statt) statt. In Deutschland kann aber eine Lizenz m.M.n. nur von einem Menschen besessen werden und nicht von einer Hardware. Man kann eben nicht ohne zusätzliche Lizenzgebühr zu bezahlen, Musik Lizenzen, für die man bereits ein Nutzungsrecht erworben hat, von A nach B überspielen. Und genau hier greift meiner Meinung nach der Erschöpfungsgrundsatz aus dem GG (so wie bei Software Lizenzen bereits mehrfach durch geurteilt). Wenn ich eine Lizenz oder ein Nutzungsrecht erworben habe, kann ich damit nahezu machen was ich will. Ich kann die Lizenz verbrennen, mir unters Bett legen, verschenken, verkaufen, und eben auch von A nach B kopieren, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen usw. usw.


Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht.
Ich werde wohl auf jeden Fall in meinen DJ Rechnungen einen kleinen GEMA Betrag zusätzlich in Rechnung stellen. Ich denke da so an 5- 10 Euro pro Gig extra on top.

Ggf. finden sich ja auch ein paar DJ's die den BVD und/oder die GEMA verklagen würden. Meine Unterstützung hätten diese.

Faktisch sollte man sich wohl eine große (1TB) und langlebige Festplatte kaufen und ggf. sogar extern über USB anschließen (so kann man sie über verschiedene Notebooks und Computer hinweg nutzen). So könnte man seine Musik Dateien langfristig dort lagern und nutzen, ohne dass die GEMA, sollte sie mit diesem Ansinnen durchkommen, 13 Cent (bzw. 125,- Euro bis zum 31.12.2013) für die Kopie pro Song zu verlangen.

Topo :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Juristisch gesehen halte ich das insgesamt für sehr fraglich, da nach meiner Auffassung nur eine Lizenzgebühr (=GEMA) für die Nutzung erhoben werden kann und nicht für das Vorliegen einer Datei/Musikstück, für das schon mehrfach GEMA bezahlt wurde.

Man zahlt ja auch nicht für die Nutzung, es geht ums kopieren. Ich glaube daher auch nicht, dass der Erschöpfungsgrundsatz hier greift. Im Urheberrechtsgesetz steht eben: Der Urheber hat das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung. Folglich muss JEDER Kopiervorgang theoretisch vom Urheber erlaubt werden - oder weil ja eben alles über VErwertungsgesellschaften läuft muss JEDER Kopiervorgang vergütet werden.

Wenn man den Erschöpfungsgrundsatz so auslegt wie du, könnte man auch sagen, dass es doch erlaubt ist, dass ich mir Musik kaufe, und die dann einfach im Internet an Millionen Leute verbreite. Ich hab doch dafür bezahlt, und der Hersteller hat auch schon an die GEMA gezahlt, dann darf ich doch damit machen was ich will!

Software wird im UrhG übrigens gesondert behandelt, daher lässt sich das nicht alles übertragen.
 
Das Nutzungsrecht, was ich erwerbe, kann ich nur einmal verschenken, verkaufen, verbrennen oder was auch immer. Ich kann es eben nicht 1 Mio mal im Internet verbreiten. Da interpretierst du meine Auslegung nicht richtig.
Hinter dem Sinn des "Kopiergebots" steckt die "zeitlich einmalige/alleinige" Nutzung durch den Rechteinhaber. Nur das kann meiner Auffassung nach faktisch lizensiert werden.

Topo :cool:
 
Hinter dem Sinn des "Kopiergebots" steckt die "zeitlich einmalige/alleinige" Nutzung durch den Rechteinhaber.
Das ist deine Interpretation des Urheberrechts :) Aber man muss ja letztlich auch dafür zahlen, dass man eine CD kauft und diese auf seinen MP3-Player kopiert, um sie unterwegs zu hören.

Das sind nur so theoretische Gedanken von mir, ich persönlich sehe das eher wie du :) Beim Thema Urheberrecht muss ich oft an irgendwelchen religösen Regeln denken, vor allem bei orthodoxen Juden. Da wurden vor über 2000 Jahren gewissen Regeln verfasst, die unter den damaligen Umständen eine bestimmten Sinn hatten. Aber anstatt diese nun auf heute zu übertragen, werden sie einfach wörtlich übernommen.

Als das UrhG verfasst wurde - inkl. dem radikalen "nur der urheber darf vervielfältigen" - hat man wohl in erste Linie an die industrielle Vervielfältigung gedacht, die dann ja auch das Ziel der Weitergabe hatte, und in der Regel auch kommerziell. Weil es technisch anders noch gar nicht möglich war. Ich persönlich würde auch sagen, dass man das eher so umformulieren sollte, dass Vervielfältigen nur dann grundsätzlich untersagt ist, wenn die Kopie weitergegeben wird.

Daher sag ich mal wieder wie so oft bei GEMA-Diskussion: Oft wird über die GEMA als übler Abzockverein gemeckert. Aber letztlich halten die sich nur an das Gesetz, die haben sich nicht ausgedacht, dass das so streng ist. Also sollte man eher da ansetzen.

http://www.golem.de/news/rechtsanwa...parent-und-kaum-ueberpruefbar-1303-97933.html
Der Anwalt sagt zwar, dass die Umsetzung kaum vernünftig möglich ist, aber eben auch, dass die GEMA an sich schon recht hat, also dass da eben eine Vervielfältigung stattfindet, die vergütet werden muss.
 
Man zahlt ja auch nicht für die Nutzung, es geht ums kopieren. Ich glaube daher auch nicht, dass der Erschöpfungsgrundsatz hier greift. Im Urheberrechtsgesetz steht eben: Der Urheber hat das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung. Folglich muss JEDER Kopiervorgang theoretisch vom Urheber erlaubt werden - oder weil ja eben alles über VErwertungsgesellschaften läuft muss JEDER Kopiervorgang vergütet werden.

Damit kostet das Rippen eines Songs also mindestens:

13¢ für das Kopieren von CD in den Buffer des CD-Laufwerks.
13¢ für das Kopieren vom Buffer des CD-Laufwerks in den Arbeitsspeicher.
13¢ pro temporären Speicherblock beim Enkodieren.
13¢ für die finale enkodierte Kopie im Arbeitsspeicher.
13¢ für das Kopieren vom Arbeitsspeicher in den Cache der Festplatte.
13¢ für das Kopieren vom Cache der Festplatte auf die Magnetscheiben.

oder entsprechend beim Online-Kauf:

13¢ für das Kopieren von der Magnetscheibe in den Cache der Festplatte auf dem Server.
13¢ für das Kopieren vom Cache der Festplatte in Arbeitsspeicher.
jedes mal mindestens 13¢ pro Netzwerk-Router, Loadbalancer, Webserver etc auf dem Weg zum User.
13¢ für das Kopieren vom Arbeitsspeicher in den Cache der Festplatte.
13¢ für das Kopieren vom Cache der Festplatte auf die Magnetscheiben.

Da müsste man dann klären, bis wo der Händler haftet bzw ab wann der Käufer zahlen muss.

Beim Abspielen kostet es dann jedes mal mindestens:

13¢ für das Kopieren von der Magnetscheibe in den Cache der Festplatte.
13¢ für das Kopieren vom Cache der Festplatte in Arbeitsspeicher.
26¢ für das Dekodieren im Arbeitsspeicher (inklusive temporärem Speicher).
13¢ pro Buffer in der Abspielsoftware.
13¢ für das Kopieren in den Buffer der Soundkarte.
13¢ für die Analog-Kopie des DA-Eingangssignals, die nachher aus dem Lautsprecher dröhnt.

Für das Auswählen der Datei und dem Auslesen der Tags kommen dann noch mindestens dazu:

13¢ für das Kopieren von der Magnetscheibe in den Cache der Festplatte.
13¢ für das Kopieren vom Cache der Festplatte in Arbeitsspeicher.

Die Anzahl der nötigen Bezahlvorgänge ist hier auch nur geschätzt. In der Realität wird die Zahl wohl noch ein gutes Stück höher liegen. Schließlich gibt es ja noch Speicherkontroller, RAIDs, mehrere Prozessor-Caches, Caches im OS, Defragmentier-Tools, Backups und so weiter.

Da kommt schnell einiges zusammen, wenn man das mit dem Vergüten jeder Kopie wörtlich nimmt. Technisch gesehen speichert sogar jeder Kondensator im analogen Signalweg kurzzeitig eine Kopie des Signals. Wenn man mehr als Mono auf einem Lautsprecher hört, wird das Signal ja sogar nochmal vervielfältigt. Extra Subs und Line-Arrays gehen dann so richtig ins Geld.

Wie sieht das denn aus, wenn man den Spieß mal umdreht. Man könnte ja einfach alle Songs per VPN vom heimischen Rechner oder direkt aus der Cloud streamen. Dann gibt es nur eine Kopie (die erste) oder wenn man einen Song bei Amazon kauft und ihn (ohne ihn downzuloaden) nur aus der Cloud abspielt, gibt es nicht einmal eine einzige lokale Kopie und damit überhaupt keine Vervielfältigung.
 
Hehe, OK, ich hab JEDER Kopiervorgang geschrieben - so ganz hängt das UrhG dann aber doch nicht in der Vergangenheit, wegen der von dir genannten Dinge gibt es da eine entsprechende Schranke:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html

Mir ging es ja eher darum, dass einige oft so argumentieren "Ich hab doch schon beim kauf bezahlt" und daher dann meinen, dass auch wirkliche vervielfältigungen (in dem Sinne, dass da ich hier nun dauherhaft zwei oder Exemplare existieren) nicht mehr vergütet werden müssen.

Ich merke gerade, dass "KopierVORGANG" von mir das falsche Wort war, vor allem eben in diesem Zusammenhang kommt das falsch rüber. Im UrhG steht auch nichts von Kopieren, sondern "Vervielfältigen".
 
Das war jetzt auch nur mal überzogen dargestellt. :) Natürlich gibt es da eine Grenze aber sie ist absolut willkürlich festgelegt und es gibt sie nur aus praktischen Erwägungen heraus; nicht aus moralischen oder urheberrechtlichen (eine Kopie ist nun einmal eine Kopie, völlig egal wie lange sie lebt oder wie kurz der kopierte Ausschnitt ist).

Mir stellt sich aber die Frage, was mit der MP3-Datei ist, die man zB. direkt nach dem Kauf aus dem Amazon-Store herunterladen kann. Das Original im GEMA-Sinne kann diese Datei ja auch schon nicht mehr sein, denn sie ist ja auch nur eine schnöde Kopie des Songs, der auf dem Amazon-Server liegt und auf den man dort auch jederzeit Zugriff hat (zB per Webbrowser oder Download). Durch die Automatismen beim Kauf ist der Song auf dem Server ja auch zeitlich vor der heruntergeladenen Datei in den "Besitz" des Käufers gelangt. Damit müsste man für jeden Song, den man bei Amazon kauft, als DJ noch mal 13¢ extra einplanen wenn man ihn direkt aus dem Shop auf die Fest-Platte speichert?

Natürlich kann man den Song auch gar nicht herunter laden und ihn nur auf dem Server liegen lassen. Wenn man mal von den möglichen Problemen mit Netzwerk-Schluckauf absieht, sollte dann das direkte Streamen mit dem Webbrowser z.B. aus der Amazon-Cloud doch die Lösung sein: Keine Vervielfältigung == keine Gebühren. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
 
Mir stellt sich aber die Frage, was mit der MP3-Datei ist, die man zB. direkt nach dem Kauf aus dem Amazon-Store herunterladen kann.
Das ist eindeutig geklärt, für die muss man nicht zahlen.

Das Original im GEMA-Sinne kann diese Datei ja auch schon nicht mehr sein, denn sie ist ja auch nur eine schnöde Kopie des Songs, der auf dem Amazon-Server liegt und auf den man dort auch jederzeit Zugriff hat (zB per Webbrowser oder Download).
Doch, es ist ein Original. Amazon bezahlt da für das Vervielfältigen.
 
Wie die GEMA das umsetzen will, würde ich echt gerne wissen. Die Laptops kontrollieren dürfen sie ja nur wenn man selber einwilligt, warum zur Hölle sollte ich das tun. Ausserdem gibt es Schlupflöcher, weil die Kopie nur dann kostenpflichtig ist, wenn sie in Deutschland gemacht wurde. Ich muss da nichtmal lügen, im Zweifelsfall kopiere ich einfach meine gesamte Musiksammlung das nächste mal im Österreichurlaub und schon hat sich das.

http://de-bug.de/medien/archives/gema-beschliesst-vr-o.html

Gibt’s Laptop-Kontrolle?
Nur wenn man der GEMA ein vertragliches Kontrollrecht eingeräumt hat. Wer sollte das tun? Wie soll das gehen? Bislang keine Antworten auf diese Frage, wir vermuten aber, wenn man Kunde bei der GEMA als DJ wird, dann kommt da ein Vertrag mit, mit dem man in so etwas einwilligt.


[....]

Soll man sich bei der GEMA anmelden?
Ja, soll man. Dann wird man GEMA-Kunde und nur dann lässt sich da überhaupt etwas zahlen. Genaueres steht in den Sternen.
Was wollen sie bitte machen wenn man sich nicht bei der GEMA anmeldet?
Schöne bei der GEMA is halt auch dass sie mir zumindest nicht geantwortet haben als ich ein paar Anfragen wegen Producern gehabt habe, ob die GEMA-pflichtig sind. Sonst würde ich halt eifnach die aussortieren, ich glaub da würde genügend übrig bleiben
 
Muss diese 125€ jeder bezahlen? Auch DJs, die keine einzige Kopie von Tracks haben, abgesehen von einer kostenfreien (laut FAQ) Sicherheitskopie?
 
einen entsprechenden Brief per Einschreiben/Rückschein schicken.
Frag mal einen Anwalt, welche rechtliche Bedeutung zwischen diesem und einem normalen Brief liegen soll. Nämlich keine.

Muss diese 125€ jeder bezahlen? Auch DJs, die keine einzige Kopie von Tracks haben, abgesehen von einer kostenfreien (laut FAQ) Sicherheitskopie?
Solange hier immer noch Begriffe, wie "ich denke" oder "ich glaube" oder "meine Meinung" auftauchen, ist alles Spekulation. Man sollte mal abwarten, bis richtige Aussagen der Gema oder von Medienanwälten vorliegen. Und selbst da sollte man sich keine abgewandelten Gedanken rausziehen, wie z. B. "das würde heißen …". "Würde" ist in diesem Fall wieder nichts Ganzes. Damit kann man nichts anfangen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die ist leider schon für ungültig erklärt worden.
 
Die ist leider schon für ungültig erklärt worden.

Wie kommst du darauf?

Die Petition ist inhaltlich einmal geändert worden.

Obwohl ich ja in vielen Dingen/Diskussionen zum GEMA Thema ja eher die Meinung der GEMA vertrete, unterstütze ich hier voll inhaltlich diese Petition.
Hier überzieht die GEMA bei weitem.

Inzwischen gibt es weit über 19.000 Unterzeichner/innen.
Es wäre klasse, wenn man die 20.000er Marke knacken könnte. Die Petition läuft noch bis 2 Tage bis zum 28.3.2013.

Topo :cool:
 

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