Neue Saiten vor dem Kauf vom Shop aufziehen lassen = 14-tägiges Rückgaberecht futsch?

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dragonfly13
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Die Werksaustattung von neuen Gitarren bzgl. der Saiten lässt ja oft zu wünschen übrig bzw. ist ja schon beim Auspacken angelaufen/angerostet. Wenn ich jetzt nun online bestelle und gleich neue Saiten vom Shop aufziehen lasse, verwirke ich dann damit mein 14-tägiges Rückgaberecht? Die Gitarre wäre ja im Falle einer Rücksendung nicht mehr im Originalzustand und die Werkssaiten hat der Händler ja wohl auch schon längst entsorgt. Saitenstärke wäre allerdings die gleiche wie die Werksaustattung, also kein Sattel ausfeilen oder ähnliches nötig. Evtl. könnte auch ein Argument wie "auf Kundenwunsch angefertigt" kommen. Das schliesst eine Rücksendung ja ebenfalls aus.

Hintergedanke ist da für mich: Saitenlage sowie Bund- und Oktavreinheit einstellen muss man bei neuen Saiten ja machen. Für mich als Anfänger eine ziemlich grosse Herausforderung. Wenn der Shop schon einen neuen Satz installieren würde, hätte ich da ja im Normalfall erstmal eine Weile "Ruhe", bis ich mich besser mit dem Instrument auskenne. Zuerst möchte man ja eigentlich spielen lernen und nicht basteln :)
 
Eigenschaft
 
Wenn du die gleiche Saitenstärke drauf haben möchtest wie ab Werk, dann wird sich am Set Up (Halskrümmung, Saitenlage, Oktavreinheit) in der Regel nichts ändern. Also reicht es ja, wenn du darum bittest, dir die Gitarre vernünftig einzustellen. Die Saiten kannst du ja mitbestellen und bei Bedarf (falls die Werkssaiten nicht mehr zu gebrauchen sind) selbst wechseln.
Andererseits sollte es auch im Sinne des Händlers sein, eine gut spielbare Gitarre auszuliefern mit einigermaßen frischen Saiten.
 
Neue Saiten, insbesondere dann, wenn sie auch noch in dem shop gewechselt werden, haben sicher keinen Einfluss auf das Rückgaberecht. Warum schickst du denen nicht zur Sicherheit ne mail mit dieser Frage und wartest die Antwort ab....die kommt bestimmt ganz schnell. Wenn du die gleiche Saitenstärke nimmst, brauchst du übrigends in der Regel gar nix weiter machen. Neue Saiten drauf und gut ist. Auch bei einem kleinem Sprung in der Saitenstärke muss nicht zwangsläufig alles neu eingestellt werden. Hast aber recht, dass du als Anfänger dich da mit einer nagelneuen Gitarre erstmal nicht selbst und alleine ans Schrauben machst. Ist alles nicht so schwer, aber falsch machen kann man trotzdem Einiges.
Edit:
Oh....da war ich wieder mal zu langsam :)
 
Das 14 tägige Rückgaberecht gilt für Katalog- oder Onlinekäufe.
Wenn der Shop Dir neue Saiten vor Lieferung aufzieht, wir dadurch das Rückgaberecht nicht beeinflusst.
Das wird durch das Fernabsatzgesetz geregelt und 14 Tage sind vorgeschrieben. Selbst wenn die Gitarre gebraucht wäre. Das gilt natürlich nur für gewerbliche Shops und nicht für den privaten Ebay-Verkäufer.
Ich rate aber beim Wunsch nach Service zu einem Shop zu fahren und dort eine Gitarre zu kaufen. Der Service, die Beratung und eventuell der Lerneffekt für die eigene neue Gitarre ist i.d.R. höher.
Falls es denn einen Shop bei Dir in der Nähe gibt natürlich.
 
Hi,

zwar etwas spät mit meiner Antwort aber vielleicht hilft das Anderen weiter.

Wie heisst das so schön u.A. in der "Musterbelehrung" :

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen


  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden,
  • eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

Jetzt stellt sich die Frage, ob neue Saiten als "Kundenspezifikation" angesehen werden kann. Gem. BGH-Urteil ist das allerdings nicht anwendbar, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird. Mit verhältnismässig wenigem Aufwand kann ohne Beeinträchtigung der Ware (also hier Gitte) der Urzustand wieder hergestellt werden. Urteil: BGH (Urt. v. 19.03.2003, NJW 2003, 1665)

Da ging es um einen individuell zusammengestellten Computer, der seitens des Händlers vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden sollte. No, sagte hier der BGH. Hier mal schön zum Nachlesen:
http://www.kanzlei-flick.de/bgh_widerruf.html

In diesem Sinne.....happy shopping.... ;)


 
Jetzt stellt sich die Frage, ob neue Saiten als "Kundenspezifikation" angesehen werden kann.

Ich gehe davon aus, dass dem nicht so ist. Saiten gelten denke ich als Verschleißteile und sind somit von der Garantie ausgeschlossen. Im Umkehrschluss sollte das auch heißen, dass die Gitarre mit anderen Saiten immer noch zurückgegeben werden bzw. dass man im Garantiefall eine Reperatur bzw. einen Austausch beanspruchen kann.
Anders ist das, wenn du 20er Saiten (mal exemplarisch) aufziehst und sich der Hals dann irreparabel verzieht. Dann kannst du deine Gitarre zurecht behalten^^
Gibts es Shops, die vor dem versenden andere Saiten aufziehen? Hab ich garnicht gewusst ...
Ich denke das ist ähnlich wie bei Röhren, die sind ja normal auch von der Garantie ausgeschlossen (obwohl HK bei mir 2 mal kostenfrei die Endstufenröhren wegen 2 mal hintereinander defekten Röhren ausgetauscht hat, Daumen hoch!). Wenn die Röhren ordnungsgemäß durch Röhren gleichen Typs wegen Verschleiß ausgetauscht wurden, müsstest du in der Garantiezeit einen defekten AÜ (vorrausgesetzt er ist von selbst kaputtgegangen) ersetzt bekommen.

lg
 
Hi,

man darf hier nicht Garantie , Gewährleistung und Widerrufsrecht durcheinander werfen. Eine Gewährleistung ist Gesetz die bei Neuwaren jeder Händler geben muss. Diese beträgt 2 Jahre, aber nach 6 Monaten kommt der Umkehrschluss. D.h. dass dann der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel bereits schon in den ersten 6 Monaten gegeben war. Bei techn. Geräten nicht so einfach !

Eine Garantie ist eine freiwillige Sache. Hier kann der Hersteller seine Punkte (Kriterien) festlegen. Ist ein Ausschluss -wie genannt- von exotischen Saiten ausgeschlossen ist das Fakt.

Gibts es Shops, die vor dem versenden andere Saiten aufziehen? Hab ich garnicht gewusst ...

Habe mir vor ein paar Monaten eine Gitte bei einem namhaften Versender aus Köln bestellt. Wollte die Elixir Saiten draufhaben. Haben die gemacht und die Klampfe entsprechend eingestellt. Ist also möglich.

Nun nochmal zum Widerrufsrecht. Andere Saiten zählen nicht als "Kundenspezifikation". Ausserdem darf der Kunde nicht gezwungen werden nur die XYZ Saiten zu verwenden. In der Tonerbranche war das mal Gang und Gebe, bis der Gesetzgeber hier eingeschritten ist. Als Beispiel schreibt z.B. ein ein namhafter Automobilhersteller, dass die Garantie nur anerkannt wird, wenn der Autofahrer den Sprit von der Firma "I´m walking" mit dem blauen Kanister tankt !?! Sowas geht natürlich nicht !!!
 
Das erste, was ich mit einer zugeschickten Gitarre mache, ist: die Saiten durchkneifen, das Griffbrett ölen (Versandware sieht diesbezüglich echt oft sehr schlimm aus), einen Satz Saiten meiner Wahl drauftun und der Klampfe ein vernünftiges Setup geben. Vorher bin ich gar nicht in der Lage, die Qualität einer Gitarre zu beurteilen.
Ich habe nun schon einige Gitarren nach dieses Prozedur wieder zurückgeschickt und es gab nie Probleme. Wahrscheinlich haben die sich eher gefreut, dass da mal jemand neue Saiten aufgezogen und die Gitarre eingestellt hat. Ich würde mir da also gar keine Sorgen machen.
 

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