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Neue E-Rechnung: als Freiberufler/Solo-Selbstständiger noch Zeit? Was, wenn Rechnung an Firma?

Skinny Jeans
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Moinsen,
bin Freiberufler, solo-selbstständig, keine GbR, kein Gewerbe.
Wegen E-Rechnung habe ich angeblich (?) noch 1-2 Jahre Zeit?
Also kann ich weiter PDFs an Kunden schicken (zB für ein Covergig)?
Wie ist es mit Firmen? Wenn ich denen solo eine Rechnung schreibe, sagen sie evtl., sie brauchen als große Firma vermutlich eine E-Rechnung?
Womit schicke ich die dann oder wie mache ich die?
Ich nutze keine Steuersoftware, brauche ich für meine paar Rechnungen auch nicht, da nutze ich eine gut sortierte und übersichtliche Excel.
Danke für Tipps zum Thema "E-Rechnung als Freiberufler" und Grüße
maz:)
 
Ich bin Rechner in einem Musikverein und sehe der Sache entspannt entgegen.
Wir schreiben im Jahr vielleicht 10 Rechnungen bis 200 Euro.
Das Gesetz habe ich noch nicht gelesen, aber mir einiges ergoogelt, hier zB
Nach dem was ich hier lese habe ich bis Ende 2027 Zeit weil unser Umsatz unter 800.000 Euro liegt. Und eventuell auch länger, weil die Rechnungen unter 250 Euro liegen.
Außerdem gibt es kostenlose Softwaren für beide Richtungen (zB von WISO, hab ich aber nicht selbst getestet) und das Angebot dürfte bis dahin noch umfangreicher werden, vielleicht auch ein AddIn für Excel. Schau dir das rechtzeitig mal an, dann bist du vorbereitet.
 
Hi,

richtig ist: die Pflicht gilt grundsätzlich immer dann, soweit Du an Unternehmen (auch kleinen!) Rechnungen schickst, also nicht bei privaten Kunden. Auch gegenüber Firmen gibt es aber eine Übergangsfrist bis 31.12.2027, bis zu deren Ablauf Du auch noch Papier- oder PDF-Rechnungen schicken kannst. Die Wahl, diese Ausnahme zu nutzen, hat der Aussteller. Aber es kann natürlich auch sein, dass Du mit der Forderung konfrontiert wirst, eine E-Rechnung auszustellen, wenn Du z.B. auf dem Fest einer großen Firma spielst. Da will man ja nun auch nicht von der Liste fliegen, weil man der zuständigen Abteilung zusätzliche Arbeit macht...

Allerdings ist jeder Unternehmer, auch Freiberufler, seit 01.01.2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Dafür gibts auch keine Übergangsfrist, allerdings reicht es dafür aus, eine Email-Adresse vorzuhalten. Der Knackpunkt dürfte aber sein, dass man die Dinger ja auch auslesen können muss, und dafür brauchts wohl eine Software. Große Unternehmen werden da sicher vorne mit dabei sein, in sofern wirst Du Dich wohl drauf einstellen müssen, dass Dir die Dinger umgekehrt auch ins Haus kommen, wenn Du etwas für die Musik kaufst und der Verkäufer Dich als gewerblich führt.

Wenn Du eine Buchhaltungssoftware benutzt (wozu ich dringend rate), sollte das alles aber kein Problem sein, auch günstige dürften heute meist ein entsprechendes Modul integriert haben, mit dem Du sie auch schreiben kannst. Nachdem @rbur gerade WISO erwähnt hat, habe ich es mal nachgelesen und bei WISO-EÜR+Kassenbuch bestätigt gesehen.

Die E-Rechnung unterscheidet sich vom einfachen PDF durch eine sog. strukturierte elektronische Form, was bedeutet, dass der Inhalt samt Aussteller und Empfänger automatisch ausgelesen werden kann, z.B. von einem Buchhaltungsprogramm. In sofern ist es natürlich gut, dass es kostenlose Tools gibt, aber man kann es (wenn man es dann mal im Griff hat) auch als potenzielle Arbeitserleichterung aktiv annehmen, dann fällt es doch ein bisschen leichter, dass einem mal wieder was neues aufgedrückt wird ;). Rechnung kommt, in die Buchhaltung übernehmen und von da ins Onlinebanking.

Gruß, bagotrix
 
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Kennst du denn kostenlose Software, mit der ich so eine Rechnung erstellen kann, für den Fall, dass eine Firma sagt, sie brauchen eine E-Rechnung und nicht einfach nur ein PDF?
 
Allerdings ist jeder Unternehmer, auch Freiberufler, seit 01.01.2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Dafür gibts auch keine Übergangsfrist, allerdings reicht es dafür aus, eine Email-Adresse vorzuhalten. Der Knackpunkt dürfte aber sein, dass man die Dinger ja auch auslesen können muss, und dafür brauchts wohl eine Software.
Genau, man muss sie empfangen können und das ist vor allem deshalb ratsam wenn man USZ ziehen will.
Beim prüfen braucht man nur dann eine SW wenn man die Authentizität checken will, was man selber kaum muss, weil man weiß dass man da was gekauft hat und die Firma seriös ist. Das ist nur für den Betriebsprüfer wichtig. Damit kann man sich selber keine RE mehr fälschen.

Es gibt faktisch 2 Rechungsformen: Einmal die nur elektronisch lesbare und einmal ein PDF, wo die ATH infos mit eingebettet sind. Letztere ist auch direkt lesbar.

Ich empfehle die Seiten des VGSD https://www.vgsd.de/themen/e-rechnungspflicht

Da steht alles.
 
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ok, also PDF24 ist überragend. nutze es eh schon ewig und hatte ich gar nicht gesehen. darin ist es super einfach.
 
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Was genau machst Du mit dem PDF24 Creator, insbesondere in Bezug auf die obige Fragestellung der elektronischen Rechnungen? Kannte das Programm noch nicht und habe es mir gerade mal angeschaut... Klingt interessant!
 
Also wir haben für die Kanzlei alle Infos gezielt für uns von unserem Steuerberater (inkl. Software für den Übergang) und dem Branchensoftware-Lieferanten bekommen. Du bist doch auch Freiberufler. Hast Du keine Profis an Deiner Seite, die Dein Geschäft kennen? Wir wissen doch nichts von den Eigenarten Deines Geschäfts und jetzt Millionen von eventuellen Fällen zu diskutieren bringt auch Dir nichts, wenn dann ein ganz anderer Fall auftaucht.
 
Wenn ich denen solo eine Rechnung schreibe, sagen sie evtl., sie brauchen als große Firma vermutlich eine E-Rechnung?
Das kann passieren, wäre aber nicht verpflichtend. Zumindest bis 2027 darfst du ohne weiteres Papierrechnungen ausstellen und ein PDF ist faktisch eine solche. Wenn du Kleinunternehmer bist, keine UST ausweist oder der Betrag unter 250,- bleibt, geht das auch darüber hinaus - jedenfalls aus jetziger Sicht. Ich sage das, weil ich sehe, dass bis kurz vor Schluss nochmal Änderungen kamen und ich weitere Änderungen und Verschiebungen erwarte. Man muss also wie in DE üblich weiter die Situation beobachten. So wie das bisher läuft kann man davon ausgehen, dass der Zeitplan nicht eingehalten wird. D.h die verpflichtende Abwicklung aller Rechnungen ab 2030 halte ich für illusorisch.

Was man aber annehmen kann, ist, dass UST-Zieher ein Problem bekommen könnten, wenn sie keine E-Rechung haben oder schreiben und das beinhaltet eben auch das Thema "sichere Aufbewahrung". Aktuell reicht eine sicherere email-Adresse und ein backup System dafür. Wie das aber auf 12 Jahre aufbewahrt werden soll, ist offen. Dazu wird man bei einem der Anbieter eine Cloud mieten dürfen oder braucht eine SW mit Container-Funktion. Dazu gab es in dem Meeting mit dem VGSD-Experten eine weitgehend offene Diskussion mit unklarem Ausgang.

Sicher ist auch, dass die Meldepflicht für die UST-bezogenen Rechnungen kommen wird, d.h. man muss dann die Rechnung an das FA senden. Beschlossen und eingeführt ist das schnell, aber wenn man sich sieht, dass es bis heute Probleme mit Elster und den Zugängen der Firmen gibt, kann man davon ausgehen, dass es im IT-Entwicklungsland DE zu einem großen Chaos kommen wird. Ich erwarte zunächst Meldepflichten für RE im Bereich der Geldwäschegrenze und nur für Großfirmen. Bis das voll läuft, wird es 2032 und da bin ich in Rente!

Meine privaten Tonstudiokunden kriegen weiterhin und auch auf Dauer eine ausgedruckte Rechnung aus dem Farbdrucker mit Logo und explizitem Wasserzeichen. Wie ich kürzlich lernen durfte, haben die beim Farbdruck sogar auch ein implizites Wasserzeichen - d.h.es ist im Zweifelsfall nachweisbar, dass sie aus meinem persönlichen Drucker kommen: https://de.wikipedia.org/wiki/Machine_Identification_Code

Ich bin Rechner in einem Musikverein und sehe der Sache entspannt entgegen.
Auch Vereine sind verpflichtet, e-REs zu schreiben und anzunehmen!

Ich empfehle nochmal, sich das alles in Ruhe durchzulesen und sich selber passend einzuordnen. Für Vereine und Institutionen, gfs auch Bands empfiehlt sich eine elektronische Lösung. Es gab dazu kürzlich eine Vorstellung von SW Firmen. Einige bieten kostenlose oder günstige Lösungen an, mit denen die Meisten schon mal gut klarkommen können.

Eine Einordnung und Checkliste findet man hier: https://www.vgsd.de/checkliste/

Eine Sache werfe ich noch rein, weil sie für Viele interessant sein dürfte:

Wer UST-zieht und in Musikgeschäften und den Elektronikmärkten einkauft, sollte sich bei Beträgen > 250 eine elektronische Rechnung ausstellen und senden lassen. Dazu die email beim Händler hinterlegen. Wer keine UST zieht kann sich das sparen.

Auch wer aus dem Ausland Rechnungen bekommt, braucht noch keine E-Rechung! Es ist daher eventuell ratsam, sich Produkte ab der UST-Grenze dort zu bestellen. Einige Händler in den Niederlanden haben das schon mitbekommen, dass sie so ein Geschäft machen können, weil es in der Übergangsphase weniger Umstände macht. Noch besser ist GB und die USA: Man lässt sich das einfach ohne UST schicken. In anderen Fall bekommt man die UST-Rechnung (hoffentlich in ZUGFeRD-Form) von DHL.
 
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Wenn Du als Unternehmer Rechnungen empfängst von anderen Firmen, mußt Du das schon verarbeiten können. Es gibt Tutorials zur Erstellung von PDF zu XML bzw. Zugferd & kostenlose Links.

Mit Open Office kann ich dann Rg. schreiben, wandle die zu PDF & sogar zu XML. Das wäre konform

Bei Rechnungsausstellungen an B2B Firmen mußt Du das machen. Für Privatkunden kannst Du immer noch eine Quittung schreiben.

Professionelle Programme wie Lexoffice kosten pro Monat dann 12 €. Dann auch Extrahierung der Rg konform XML mit EÜR Anbindung für die Einnahme-Überschuß Rechnung
 
Für mich als Kleinstunternehmer in Österreich (noch) nicht relevant, aber ich habe jetzt mal bei meiner kostenlosen Faktura/Buchhaltungssoftware open3A nachgeschaut. Da kann man für E-Rechnungen mit einem PlugIn für ca. € 63,- erweitern.
Wäre also eine kostenlose Fakturasoftware, die bei Bedarf günstig erweitert werden kann. Ich nutze die schon ein paar Jährchen. Mit Word, Excel und Co Rechnungen auszustellen wäre mir zu umständlich.
 
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Mit Word, Excel und Co Rechnungen auszustellen wäre mir zu umständlich.
Voll bei dir. Für uns INGs ist es allerdings so, daß wir pro Projekt maximal 3 Rechnungen schreiben (Vorabzahlung, Hauptteil in der Mitte und Nachschlag 6 WOchen nach Ende) und damit bei 2 Projekten im Jahr 6x Word aufmachen müssen. Auch bei den DL-Verträgen sind es Monatsrechungen und damit 12 im Jahr. Das geht schon. Wenn du als "normaler" Freiberufler ohne Werkzeug oder Materialeinsatz arbeitest, hast du auch nicht so viele Käufe und Posten und die EUR bleibt ziemlich kompakt. Für all die ist das schon ein Mehraufwand, sich in ein Steuerprogramm einzuwuseln. Empfehlenswert ist es allemal.
 

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