• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Neu-Interpretation

X
Xarxas
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
23.03.06
Registriert
09.03.06
Beiträge
4
Kekse
0
Hallo zusammen,

hab mir schon einiges hier durchgelesen zum Thema Recht & Musik, allerdings ist es in für einen selbst neuem Foren meist etwas mühselig, bis man sich zurecht gefunden hat.

Zum Thema Coversong bzw. Neu Interpretation mal eine Frage. oder auch zwei :D

Mal angenommen, ich würde den Song Angie von den Stones als z.B. Chillout Titel neu produzieren wollen. Instrumental. Der Song wäre zwar eindeutig erkennbar, allerdings wäre keines der Original Instrumente in dieses "neue" Stück eingeflossen. Ist auch hier eine Erlaubnis erforderlich?

Oder man hat Sounds, z.b. Child in Time von Deep Purple, neu im "Spieluhrensound" aufgemacht. Auch instrumental. Ist auch hier eine Erlaubnis notwendig?

Bei Traditionells (z.B Weihnachtsliedern) darf ich es ja meines Wissens nach ohne Gehnehmigung, aber bei bekannteren Stücken würd mich das mal interessieren.

Gibt ja massenweise, genau solche auch TV beworbenen Sampler (z.B. Chill out Moods der Rocklegenden usw.)

Danke für Eure Hilfe :great:
 
Eigenschaft
 
Normalerweise kann der Urheber dies per einstweiliger Verfügung unterbinden.
Bei Live-Aufführungen wird dies selten gemacht, denn schließlich kassiert der Urheber GEMA. Bei einer VÖ sollte man sich auf jeden Fall vorher die Rechte besorgen. Stell dir vor, ein Label presst deinen Coversong auf 1000 Sampler, woraufhin der Urheber den Vertrieb per einstweiliger Verfügung verbietet. Dann muss die komplette Auflage eingestampft werden...

Ich habe von Leuten gehört, die sich durch ähnliche Aktionen komplett ruiniert haben.
 
Geschützt und durch die GEMA vertreten werden folgende Fraktionen:
> Komponist (der das Stück schreibt)
> Texter
> ausführende Musiker (Band)
Auch wenn Du andere Instrumente nimmst und den Text wegläßt und das Stück - oder das, was davon übrig bleibt - selbst aufnimmst, berührst Du das Recht des/der Komponisten. Dafür mußt Du zahlen. Das ist ein Teil der sogenannten Verwertungsrechte.

Das Urheberrecht beinhaltet, dass Du in jedem Fall vom Urheber (Komponist/Texter) die Erlaubnis einholen mußt, wenn Du etwas von seinem Werk (dazu zählt auch die reine Komposition) verwenden willst.

Um Dir den Sinn zu erschließen, kannst Du Dir mal kurz vorstellen, Du machst einen Song gegen Gewalt und der wird dann vom Militär für Eigenwerbung benutzt. Vor solchem und anderem Mißbrauch bietet das Urheber-Recht einen Schutz. Das Verwertungsrecht regelt, wie viel Du bekommst, wenn Dein Song gespielt, vermarktet, benutzt wird.

Im Bereich der Zitate (also in einem Rap oder HipHop-Song wird eine Melodie oder ein Riff nur kurz angespielt) kann ich Dir nicht weiterhelfen - das ist nicht mein Gebiet.

x-Riff
 
Xarxas schrieb:
hab mir schon einiges hier durchgelesen zum Thema Recht & Musik, allerdings ist es in für einen selbst neuem Foren meist etwas mühselig, bis man sich zurecht gefunden hat.

...es ist manchmal auch "etwas mühlselig" immer wieder das gleiche schreiben zu müssen...;)

Aber noch ein paar Ergänzungen zu den kompetenten Ausführungen von HaloInReverse und x-Riff:

Sobald man in ein Werk eingreift und dieses verändert, muss man sich dafür die Rechte einholen (zuständiger Musikverlag oder Autor/en). Dieser Eingriff kann den Text und/oder die Komposition betreffen.
Wenn es relevant ist, kann man diese Bearbeitung auch bei der GEMA anmelden und bekommt dann einen entsprechenden Tantiemenanteil.

Das gilt auch "umgekehrt", wenn man Samples von bekannten Werken in ein eigenes, neues Werk integrieren will!
Und das gilt auch für Textfragmente anderer Songs. Vgl. hierzu: https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=87257

TROTZDEM: sobald ein Werk veröffentlicht ist, kann jeder auf diesem Globus dieses Werk - ohne Veränderungen - benutzen oder veröffentlichen (auch auf Tonträgern) - OHNE ZU FRAGEN!. Deshalb muss man bei der Einspielung einer Cover-Version (1:1) die Rechte nicht einholen.

lg
 
rockbuerosued schrieb:
...es ist manchmal auch "etwas mühlselig" immer wieder das gleiche schreiben zu müssen...;)

Recht hast Du!

rockbuerosued schrieb:
TROTZDEM: sobald ein Werk veröffentlicht ist, kann jeder auf diesem Globus dieses Werk - ohne Veränderungen - benutzen oder veröffentlichen (auch auf Tonträgern) - OHNE ZU FRAGEN!. Deshalb muss man bei der Einspielung einer Cover-Version (1:1) die Rechte nicht einholen.
lg
Nur der Eindeutigkeit halber: Aber BEZAHLEN muß man!

Grüße,

x-Riff
 
x-Riff schrieb:
Nur der Eindeutigkeit halber: Aber BEZAHLEN muß man!

JA, aber nur über die GEMA-Lizenzgebühren aus dem mechanischen Recht. Bei der reinen Cover-Verwendung fließen keine Sumen für Lizenzfreigabren etc. direkt an Musikverlag und/oder Autoren, was bei Bearbeitungen durchaus gängige Praxis sein kann.

lg.
 
Danke erstmal für die Reaktionen.

Sorry für die Unannehmlichkeit, dass Ihr das zum xten Mal wohl nun gepostet habt.

So kann man neue Board Mitglieder auch willkommen heissen. Ein Hinweis auf schon behandelte Themen hätte es sicher auch getan, aber ist wohl in lebhaften Communities Gang und Gebe.
 
Xarxas schrieb:
So kann man neue Board Mitglieder auch willkommen heissen. Ein Hinweis auf schon behandelte Themen hätte es sicher auch getan, aber ist wohl in lebhaften Communities Gang und Gebe.

Hast Du meinen Blinker übersehen? Hier nochmals: ;););););)

Sorry, falls Du es in den falschen Kanal bekommen hast!! Aber manchmal lässt der Zeitfaktor wirklich nur die Entscheidung zwischen "Nicht posten" oder "Posten" zu.

lg
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben