Grafzahel
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Hallo in die Runde
Ich weiß, diese Frage könnte auch in ein Steuerforum passen, aber vielleicht treffe ich die Situation hier öfter an:
Momentan bin ich Student und nebenberuflich Musiker. Die Einnahmen werden alle ganz normal mit der Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet, und da ich als Student vom Bafög lebe und mein Reingewinn auch nicht mal nahe an die 8000 Euro kommt ist soweit auch alles klar und ich kriege alles steuerfrei unter.
Meine Frage: Nächstes Jahr werde ich berufstätig und für den Anfang ganz normal als Angestellter arbeiten.
Wie verhält es sich mit den Einnahmen aus der Musik? Werden diese ganz normal auf mein Einkommen aus der Anstellung angerechnet und gemeinsam versteuert? Gibt es eine Art gesonderten Freibetrag?
Ich konnte im Netz schon etwas finden, die ganze Sache verwirrt mich aber etwas. Vielleicht kann mir es ein Mitmusiker hier erklären
Danke schonmal!
Ich weiß, diese Frage könnte auch in ein Steuerforum passen, aber vielleicht treffe ich die Situation hier öfter an:
Momentan bin ich Student und nebenberuflich Musiker. Die Einnahmen werden alle ganz normal mit der Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet, und da ich als Student vom Bafög lebe und mein Reingewinn auch nicht mal nahe an die 8000 Euro kommt ist soweit auch alles klar und ich kriege alles steuerfrei unter.
Meine Frage: Nächstes Jahr werde ich berufstätig und für den Anfang ganz normal als Angestellter arbeiten.
Wie verhält es sich mit den Einnahmen aus der Musik? Werden diese ganz normal auf mein Einkommen aus der Anstellung angerechnet und gemeinsam versteuert? Gibt es eine Art gesonderten Freibetrag?
Ich konnte im Netz schon etwas finden, die ganze Sache verwirrt mich aber etwas. Vielleicht kann mir es ein Mitmusiker hier erklären
Danke schonmal!
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