HastduTöne;5239942 schrieb:
Was sollte man eurer Meinung nach beachten, wenn man mit einem Jazz-Trio hier und da auftreten nebenberuflich auftreten will. Wie liefe so etwas möglichst unbürokratisch und idiotensicher aus eurer Sicht?
- Sollte man für sowas eine Gesellschaft gründen aus eurer Sicht?
- Müsste man beim Namen aufpassen?
Wie könnte man es eurer Meinung nach also anstellen, nebenberuflich Musik auszuüben und Konzerte zu geben, wenn man keinen Ärger mit dem Finanzamt oder anderen Behörden bekommen will?
Ich freue mich sehr über eure Meinungen
Liebe Grüße
HastduTöne
1. Eine GbR seid Ihr automatisch, auch ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag und auch wenn Ihr nur einen Gig zusammen spielt.
2. Wenn ihr vorhabt gegen Gage aufzutreten, egal ob in Geldform oder geldwerten Vorteil, müsst Ihr das beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer für die GbR beantragen.
Ganz wichtig ist hier: Kein Gewerbe anmelden und das auch nicht irgendjemanden einreden lassen. Ihr seid als Musiker Freiberufler und damit nicht zwingend Gewerbetreibende.
3. Jährlich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben, unabhängig davon, ob Ihr einen Gewinn oder Verlust habt.
Verluste lassen sich im Rahmen eines Verlustvortrags gegen eventuelle Gewinne der zukünftigen Jahre gegenrechnen.
4. Bei der Namenswahl ist das gleiche, wie in allen anderen Branchen auch zu berücksichtigen. Hierfür ist eine Recherche bei Google und beim DMPA hilfreich.
Besteht der Name für die Branche schon, ist evtl. sogar geschützt oder es besteht Verwechslungsgefahr, kann es sehr sehr teuer werden.
Diesen ganzen 'brauchst Du nicht' , 'wenn das Finanzamt anklopft, kannst Du immer noch' und 'Du machst wahrscheinlich eh keinen Gewinn'-Sprüche würde ich an Deiner Stelle überlesen.
Bei Gewinnerzielungsabsicht (und wer hat die nicht) hast Du Anzeigepflicht und wenn Du tatsächlich Gewinn erzielst, befindest Du Dich ganz schnell im Bereich der Steuerhinterziehung.
einnahmen und ausgaben der band fließen in die einnahmenüberschussrechnung der band ein, nicht in die einzelnen steuererklärungen der mitglieder. in der steuererklärung der bandmitglieder taucht nur das auf, was die bandmitglieder sich aus der bandkasse auszahlen.
Die Band als Kleinbetrieb
Das ist auch komplett falsch. Das würde nur zutreffen, wenn die Band sich zur Kapitalgesellschaft macht.
Im Rahmen einer GbR haben Gewinne für jeden einzelnen Gesellschafter versteuert zu werden, unabhängig davon, ob sich diese in der Bandkasse, im Portemonnaie oder sonst wo befinden.
Beste Grüße
Chris