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Nationale Downloadbeschränkungen bei Covers, wie erreicht man das am Besten.

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linusfm
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Liebe Freunde der guten Musik


Ich habe eine Cover-Version von Lady Gaga in der Pipeline (Hörproben via PN) und überleg mir ernsthaft, das digital rauszubringen. Dazu braucht man bekanntlich die Genehmigung des Verlages, resp. des Urhebers. Für die USA ist das denkbar einfach. Über die Agentur Harryfox.com ist das mit wenigen Mausklicks möglich, hinzu kommt eine kleine Bearbeitungsgebühr, die ich verschmerzbar finde.

Aber: Die Genehmigung gilt dann natürlich nur für die USA. Das macht die Sache sehr umständlich, weil ich ja sicherstellen müsste, dass nur US-Surfer die Sache runterladen. Bei iTunes ist eine solche Einschränkung noch relativ einfach zu erreichen, aber kennt Ihr Mittel und Wege, wie ich das bei anderen Providern erreiche? Von meine Band-Homepage kann bekanntlich die ganze Welt herunter laden, und dazu müsste ich mit der GEMA jedes Landes einzeln verhandeln. und das ist mir dann doch etwas zu mühsam.

Oder genügt es, dass der Song auf einem U.S. Server gehostet wird?

Liebe Grüsse
Philippe
 
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Dazu braucht man bekanntlich die Genehmigung des Verlages, resp. des Urhebers. Für die USA ist das denkbar einfach. Über die Agentur Harryfox.com ist das mit wenigen Mausklicks möglich, hinzu kommt eine kleine Bearbeitungsgebühr, die ich verschmerzbar finde.
nein, genehmigungen von verlag/urheber braucht man nicht für cover. die werden nur notwendig, wenn man was an den songs verändert, zB umtexten, melodien verändern etc...
verwertungsgesellschaften räumen einem diese cover-rechte automatisch gegen bezahlung ein.

harry fox ist eine verwertungsgesellschaft wie die GEMA hier in deutschland. allerdings ist harry fox nur für die mechanicals zuständig, die GEMA deckt hierzulande alles ab, mechanische vervielfältigungs- und aufführungsrechte.

in welchem land man das macht ist bei einem reinen cover eigentlich komplett egal. die GEMA hat mit jeder größeren verwertungsgesellschaft der welt gegenseitigskeitsverträge, sie vertritt deren mitglieder hier und umgekehrt. egal wo man zahlt, das geld landet damit eigentlich immer beim richtigen. schwierig wirds erst mit nationalen sonderregelungen wie zB creative commons, die in manchen verwertungsgesellschaften möglich sind, bei der GEMA aber nicht.


edit: um songs nur in bestimmten territorien zu veröffentlichen muss der vertrieb/aggregator das richtig weitergeben und entsprechend bei den shops eintragen. das klappt wenns ordentlich gemacht wird auch ganz gut und die songs sind dann auch nur dort erhältlich wo sie hingehören.
es gibt aber einige schwarze schafe, die entweder schlampig arbeiten, oder halt extra verdienen wollen, indem sie einen release einfach mal weltweit raushauen. das aus den shops wieder rauszubekommen ist echt sau nervig und ewig langwierig, wir haben da gerade so einen fall. selbst als eindeutiger rechteinhaber für deutschland muss das aus dem ausland rückgängig gemacht werden... wenns hart auf hart kommt hilft nur eine einstweilige verfügung. das ist aber auch die absolute notbremse, wenn man bedenkt, dass man damit rechtlich gegen seinen ausländischen partner vorgeht, mit dem man ja eigentlich gute kontakte pflegen sollte...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi ambee

Danke für Dein Post. Natürlich, Du hast recht, es braucht keine eigentliche Genehmigung.

Mir geht's in erster Linie um den Bezahl-Aspekt. Ich muss wissen, wem ich das Geld abdrücke. Nun bin ich aber positiv überrascht, wie das bei Euch in Deutschland die GEMA handhabt. Sprich, dass sie sich quasi im die internationale Verteilung kümmert. Denn die SUISA - (schweizer Pendant zur GEMA) macht das nicht. Das war auf jeden Fall die Information, die ich von der zuständigen Person kam. Und mich erstaunte das auch nicht sonderlich, weil man ja der Entwicklung im Internet immer ein bisschen hinterher hinkt. Tja, ich müsste wohl Wohnsitz in D nehmen.
 
Wenn man eine Coverversion über irgend ein Online-Label/Vertrieb herausbringt, ist man eh' was die Lizenzzahlungen angeht aus dem Schneider, weil ja DER sich darum kümmern muss. Alles andere, wie etwa das auf der eigenen HP anzubieten, wird erstens kompliziert und - wenn's kostenlos angeboten werden soll - zweitens teuer. Bei der GEMA z.B. mindestens ca. 12 Cent pro Download. Aber lobenswert, wenn jemand überhaupt soweit denkt, dass er GEMA bzw. SUISA zahlen muss.

Zu den Infos von ambee würde ich noch hinzufügen:

Man braucht für ein 1:1-Cover zwar keine Genehmigung, ich würde mich aber als "kleiner Mann" nie trauen einen solchen "großen" Titel offiziell und auch noch online rauszubringen, ohne dass der Verlag das abgesegnet hat. Die Genehmigung zu bekommen ist natürlich aussichtslos auf so einem Level. Wer weiß, welche Politik der Verlag fährt und was los ist, wenn er einen - wenn auch zu unrecht - einer nicht genehmigten Bearbeitung beschuldigt...? Vielleicht sogar noch zu recht, weil man selbst evtl. gar nicht 100%ig weiß, wie sich nun "Bearbeitung" juristisch exakt definiert? Wenn Leute euphorisch mit Covers von recht aktuellen Titeln ankommen, sind das meistens Bearbeitungen, ansonsten wären sie auch vermutlich inhaltlich recht uninteressant.

YouTube ist natürlich trotzdem voll von solchem Zeug. Aber so offiziell über "iTunes"? Die Musikbranche gilt ja nicht gerade als großzügig was ihre Rechte anbelangt...
 
Zuletzt bearbeitet:
wobei ich mittlerweile glaube bzw die erfahrung gemacht habe, dass das internet sowas von voll mit schlechten coverversionen und umarrangierungen etc ist, dass sich ein einschreiten der rechteinhaber erst lohnt, wenn tatsächlich nennenswerte geldbeträge fließen.

@linusfm: sicher dass du die frage richtig gestellt hast? ich kann mir absolut nicht vorstellen dass die suisa keine verträge mit der US-verwertungsgesellschaft von lady gaga hat, die suisa ist schließlich DIE verwertungsgesellschaft in der schweiz
 
@ambee:
Das hat die SUISA sehr wohl, aber eben nur für die Schweiz. D.h., wenn ich die Version registrieren lasse, kann ich sie - laut SUISA - nur in der Schweiz anbieten.
Ich muss da echt nochmal nachfragen, das kann doch eigentlich nicht sein, dass ich mich dann überall von Aserbeidschan bis Zimbabwe selbst um die Abrechnungen und so kümmern muss.
 
Es ist in der Tat so, wie ich befürchtet habe. Als Künstler mit Wohnsitz in der Schweiz müsste ich mich tatsächlich um jedes Land selbst kümmern. Unsere Urheberrechtsverwertungsgesellschaft SUISA hat keine entsprechenden Verträge mit anderen Gesellschaften.

Siehe E-Mail Auszug
Sehr geehrter ...

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie Ihre Werke online ausserhalb der Schweiz anbieten, sind die Verwertungsgesellschaften in den entsprechenden Ländern für die Lizenzierung zuständig. Die SUISA verhandelt nicht selber mit den Inhabern von youtube. Wir sind jedoch indirekt über einen Verbund verschiedener Verwertungsgesellschaften an den Verhandlungen beteiligt.

Wie der Pressemitteilung der GEMA entnehmen können, sind die Verhandlungen momentan leider gescheitert.

http://www.gema.de/presse/pressemit...s]=908&tx_ttnews[backPid]=76&cHash=6f5931a7b5

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

...
 
achsooo, jetzt verstehe ich was du meinst, da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet, weil du was von genehmigung geschrieben hattest...

natürlich musst du deine VÖ in jedem land in dem du was veröffentlichst, bei der jeweils dortigen verwertungsgesellschaft anmelden. jede verwertungsgesellschaft hat ihr eigenes hoheitsgebiet, internationale vereine gibts nicht.

wenn du aber auf deiner eigenen homepage was verkaufst, dann fällt deine homepage unter das wahrnehmungsrecht deiner lokalen verwertungsgesellschaft. das ist wie wenn ein ausländer hier ne cd kaufen würde.
 

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