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namesrechte: dmpa nötig?

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livedevel
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Hallo zusammen,

wir haben unseren Bandnamen seit ungefähr 2 Jahren. Jetzt hat sich herausgestehlt das der Name von einer weiteren Band in Österreich genutzt wird! Jedoch erst seit nem 1/2 Jahr.

Darufhin habe ich mih informiert wegen Namesrecht sichern. Das ganze läuft ja dann über die Markenregistierung durch das dmpa.

Ich kenn das Verfahren und die Preise :-( .

Gibt es eine den Namen auf eine etwas billigere Art zu sichern?!

Ein Freund meinte das ein Notar da helfen kann. Der würde dann einfach einen Wisch zusammen schustern denn man sich selbst zu schickt und ein gültiges Datum von der Post zu bekommen!

Danke für jegliche Hilfe
 
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Hi livedevil,

wenn der Bandname bereits eine gewisse Verkehrsgeltung erworben hat und die Band auch aus wirtschaftlichem Interessen heraus auftritt, sollte die Gebühr für die Markenanmeldung durchaus drin sein. Man kann sich ja auf die Standdartanzahl an Waren-/Dienstleistungsgruppen beschränken und so die Kosten gering halten. Denk nur mal darüber nach, wieviel Geld für so manch zweifelhaftes Stück Equipment ausgegeben wird.

Ansonsten: Wenn sich Musiker zu einem gemeinsamen Zweck, nämlich zum gemeinsamen Musizieren im Rahmen öffentlicher Auftritte zusammenschließen, bilden sie i. d. R. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die als Personengesellschaft Träger eines Namensrechts oder einer geschäftlichen Bezeichnung sein kann (BGH GRUR 1953, 444 -- Verein der Steuerberater). Wenn die gewählte Bandbezeichnung unterscheidungskräftig ist, so daß sie kennzeichnend ist, kann sie Namensfunktion haben. Ihr Schutz beginnt dann mit dem Gebrauch des Begriffes zur Kennzeichnung.

Gleiches gilt für allerdings auch für die andere Band mit verwechslungsfähigem Namen. In aller Regel kann bei "Gleichnamigen" keiner dem anderen die Verwendung verbieten, außer bei ganz starker Verkehrsgeltung des älteren Namens gegenüber einer wenig schützwürdigen Besitzstand des jüngeren Namens, was aber selten ist.

Grds. spielt hier die Priorität eine große Rolle. Die Inhaber der älteren Bezeichnung können i. d. R. vom Verwender des jüngeren Namens verlangen, dass dieser alles zumutbare tut, um Verwechslungen auszuschließen. Bei zwei Bands liegt eine Verwechslungsgefahr natürlich nahe.

Bei dem Nachweis der Priorität kommt der von Dir angesprochene Notar ins Spiel, der kann nämlich behilflich sein, die Priorität zu dokumentieren und Beweismittel (öffentliche Urkunde) zu schaffen. Das mit dem "zusenden an sich selbst" würde ich vergessen, damit ist meist die Sache mit dem Einschreiben an sich selbst gemeint, das hilft aber für die Priorität wenig.

Grüße
 
danke danke

das is ja recht informativ und ausführlich gewesen!
 
also, kann ein namensträger einem anderen mit gleichen namen in der regel nicht verbieten, den namen zu verwenden?
 
Ich habe diesbezüglich mal eine Frage:

Wenn ich nun unsern Bandnamen zumindest Europaweit als Markennamen eintragen und schützen lassen will, was muss ich dafür genau tun und was kostet mich die ganze Sache?

Wäre mir recht wichtig, diesbezüglich nie rechtliche Probleme zu bekommen und das wäre mir durchaus auch ein paar grüne Scheine wert.
 

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