Namensrechte, allgemein

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Metzengerstein
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Hallo Forum,

ich hatte das Thema in einem anderen Thread schonmal angeschnitten (https://www.musiker-board.de/threads/projektname-testen.692528); daher wollt ich einmal ganz allgemein fragen:

Wie ist das rechtlich, wenn ich einen Bandnamen wähle, der schon von einer anderen Firma/Marke/Band, etc. beansprucht wird und denen das nicht passt?

Nehmen wir an, deren Antwalt schreibt mir und wechsel darauf hin brav meinen Namen - Bleibt es dann bei der anwältlichen "Verwarnung"?. Oder kann ich da direkt ohne Vorwarnung mit Geldstrafen und anderen strafrechtlichen Folgen rechnen? Kann ja sein, dass ich mit "deren" Name schon Geld in Form von Plattenverkaufen etc gemacht habe.

Viele Grüße
Metzgerstein
 
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Hallo Metzgerstein,
das sind alles gute Fragen für einen Anwalt oder für ein Juristenforum ;)

Ein paar Anhaltspunkte vom juristischen Laien.

Anwälte schreiben keine Verwarnungen, sondern gehen im Auftrag ihres Mandanten auf einer Rechtsgrundlage gegen Rechtsverletzer vor.

Als Beispiel nehme ich "Marken" nach dem Marken-Gesetz. Marken dienen im Sinne dieses Gesetzes zur Herkunftsunterscheidung. Markenverletzungen sind mit Freiheitsstrafen oder Bussgeld bedroht, siehe Teil 9 des MarkenG, insb. § 143 https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html .

Markengleichheit wird regelmäßig angenommen, wenn im flüchtigen Geschäftsverkehr eine Verwechslung möglich ist. Beispiel die bekannte Wort-Marke "addidas". Ähnliche Marken wie "abibas" oder Ah-Die-Das" sind am Telefon genuschelt oder auf einem schlechten Fax oder bei flüchtigem Lesen verwechselbar. Sofern "addidas" die älteren Rechte hat, wären die beiden Beispiele bei Anmeldung nicht erteilungsfähig ... oder stellen schlicht Markenverletzungen bei Benutzung dar.

Neben nationalen Marken gibt es auch internationale ... was Dein Problem vervielfacht.

"apple" beispielsweise nimmt seine Marke so ernst, dass der Markeninhaber gegen jede mögliche Verwässerung der Marke vorgeht - das ist für jeden Markeninhaber legitim. So wurden in der Vergangenheit regelmäßig Kleinbetriebe abgemahnt, die auch nur entfernt apfelartiges im Wort oder Bild führten (Kneipen, Kindergärten usw.)

In diesem Sinne sind das alles gute Fragen für einen Anwalt oder für ein Juristenforum ;)
 
So pauschal kann man das nicht beantworten. So grob übern Daumen kann man sich orientieren:

- die Band die nachweislich schon länger unter dem Namen aktiv ist, hat den besseren Anspruch
- ist der Name in irgendeiner Art und Weise eingetragen und/oder geschützt sind die Ansprüche noch besser
- hast du Geld unter einem fremden, geschützten Namen verdient, kann es teuer werden

Und dann kommt es immer noch darauf an, wie die Gegenseite (re)agiert.
Mir sind fälle bekannt von

- ein netter Brief/Anruf/Besuch mit dem Hinweis, dass der Name geschützt ist und man doch bitte in Zukunft einen anderen nehmen soll

bis hin zu

- ein sehr bedrohliches Anwaltsschreiben inkl. Kostennote und Unterlassungserklärung für einem Namen der weder eingetragen noch sonstwie geschützt ist und dessen Nutzung auch nicht nachgewiesen wird

Also die klare Antwort ist: Es kommt immer drauf an.
 
Gibts nicht irgendwelche Stellen, wo man sich informieren kann?
Es muss doch als neuer Künstler eine Möglichkeit geben, dass ganze nicht zu einem Lotterie Spiel werden zu lassen :-/
 
Nach meiner Info wird zwischen eingetragenen Marken und zwischen eingetragenen Namen unterschieden.

Eine Recherche nach solch eingetragenen Geschichten ist zb beim deutschen Patent- und Markenamt möglich.
 
Gibts nicht irgendwelche Stellen, wo man sich informieren kann?
Es muss doch als neuer Künstler eine Möglichkeit geben, dass ganze nicht zu einem Lotterie Spiel werden zu lassen :-/
Eine Möglichkeit wären Industrie- und Handelskammern: Die haben oft eine Patent- oder Markenberatung, vielleicht auch in Deiner Nähe.

Einen Anruf beim Deutschen Patent- und Marken-Amt (DPMA) wäre einen Versuch wert.

Künstlerspezifisch mag es da auch etwas geben ... befrag' doch einmal Deine Suchmaschine :rolleyes:
 
@Metzengerstein dies ist ein öffentliches Forum. Kein User wird dir Rechtsberatung anbieten. Bei konkreten Rechtsfragen solltest du einen Anwalt beauftragen.

Nichtsdestotrotz können wir hier aus unserer Erfahrung und dem Allgemeinwissen schöpfen, um dir einen allgemeinen Überblick zu geben :).

Du hattest nach der strafrechtlichen Relevanz gefragt. Das Strafrecht umfasst vor allem Straftaten gegen Persönlichkeits-, Gemeinschafts- oder Vermögenswerte. Wenn du unter dem Künstlernamen eines anderen auftrittst, könnte er dir eventuell "Betrug" vorwerfen. Dabei muss aber mit mindestens "bedingtem Vorsatz" und einer "Bereicherungsabsicht" gehandelt werden.

Es können aber noch andere Rechte betroffen sein, pauschal schwierig einzuschätzen. In jedem Fall muss der Nachweis muss aber so plausibel und einleuchtend erscheinen, dass ein Richter zweifelsfrei die Schuld bei dir sieht.

Aus meiner Sicht macht das Internet heutzutage vieles leichter. Wenn man einen Namen wählt, kann man gleich mal "die Verfügbarkeit" global prüfen. Wenn man z. B. seit Jahren unter seinem Namen bei Youtube Videos hochlädt und dann kommt jemand Neues mit dem selben Namen um die Ecke und fordert den Namen ein, dann hat man ja schon eine ganz gut dokumentierte Historie.
 
Erst einmal, danke für die Tipps!

Ich erwarte von keinem hier verbindliche Antworten oder "Rechtsberatung". Nur Hilfe zur weiteren Recherche. Die beiden Links im Thread erscheinen mir dazu gut!

>>Nichtsdestotrotz können wir hier aus unserer Erfahrung und dem Allgemeinwissen schöpfen, um dir einen allgemeinen Überblick zu geben :).

Darum gehts eben. Wie andere das angehen.

>>Du hattest nach der strafrechtlichen Relevanz gefragt. Das Strafrecht umfasst vor allem Straftaten gegen Persönlichkeits-, Gemeinschafts- oder Vermögenswerte.

Da hab ich dann den falschen Ausdruck verwenden
 
mit wem man sich so anlegen kann: ein Musiker und Programmierer hatte eine Smartphone-App angeboten, die erste für Posaune - "i-Bone" und die nächste f. Trompete - "i-Trump" und die Aufmerksamkeit der Trump-Anwälte auf sich gezogen...der Artikel
 
Es geht hier grundsätzlich um Fälle wie z.B. den des Sängers Eloy de Jong, der NUR unter dem Namen "Eloy" solo durchstarten wollte und damit leider die Namensrechte der vorher wiederauferstandenen Band Eloy verletzte.

das sind alles gute Fragen für einen Anwalt oder für ein Juristenforum ;)
Na, es sind ja vielleicht Juristen hier ;) und es ist ja nicht verboten, sich Infos zu holen - ohne Anspruchsdenken für eine (kostenlose) anwaltliche Beratung.

Ein paar Anhaltspunkte vom juristischen Laien.
… können schlimm ins Auge gehen :cool: Ich bin Patentanwalt und daher auch berufsmäßiger Berater im Kennzeichenrecht, wozu Namensrecht und Markenrecht gehören.

Anwälte schreiben keine Verwarnungen, sondern gehen im Auftrag ihres Mandanten auf einer Rechtsgrundlage gegen Rechtsverletzer vor.
Das ist nur insoweit richtig, als es nicht "Verwarnung", sondern "Abmahnung" heißt. Auf der gesetzlichen Grundlage der "Geschäftsführung ohne Auftrag" kann so manche Rechtsverletzung auch ohne Mandant verfolgt werden. Das ist ja gerade das Geschäft von Abmahnvereinen - meine persönliche Meinung zu sowas ist :bad:

Als Beispiel nehme ich "Marken" (…)

Das sind schöne Darstellungen zur Ähnlichkeit von Marken. Das allerdings ist nicht die einzige Grundlage für eine Markenverletzung. Dazu gehören auch Waren/Dienstleistungsähnlichkeit und so genannte berühmte/bekannte Marken, deren Status aber regelmäßig bei Geltendmachung nachgewiesen werden muss.

Das eingangs genannte Beispiel ist damit aber nicht getroffen.

So pauschal kann man das nicht beantworten. So grob übern Daumen kann man sich orientieren:
Neee, bitte nicht. Wenn man selbst angeschossen wird, bitte unbedingt einen Fachmann konsultieren:

- die Band die nachweislich schon länger unter dem Namen aktiv ist, hat den besseren Anspruch
- ist der Name in irgendeiner Art und Weise eingetragen und/oder geschützt sind die Ansprüche noch besser
- hast du Geld unter einem fremden, geschützten Namen verdient, kann es teuer werden

Es gibt keine "bessere" Ansprüche, es gibt nur "schon Ansprüche" oder "keine Ansprüche". Was hier angesprochen wurde sind Beweisfragen und Honorar-/Gerichtskosten-/Schadensersatzberechnungsgrundlagen

Und dann kommt es immer noch darauf an, wie die Gegenseite (re)agiert.
Das ist wohl wahr. Aber das kann sich der Betroffene halt nicht aussuchen.

Wir bzw. ich persönliche vertrete Moog Music Inc. in Europa und es wird die Vorgehensweise für jeden Fall der Verletzung individuell entschieden. Es gibt aber auch eben die Abmahnvereine und grundsätzlich Rechteinhaber, die immer gleich und voll draufhauen.

Also die klare Antwort ist: Es kommt immer drauf an.
Das ist nun die sprichwörtliche Anwaltsantwort :D

Gibts nicht irgendwelche Stellen, wo man sich informieren kann?
Es muss doch als neuer Künstler eine Möglichkeit geben, dass ganze nicht zu einem Lotterie Spiel werden zu lassen :-/
Als Antwort fasse ich hier meine Kommentar zu den Markendatenbanken-Hinweisen zusammen: WENN man VORHER nachschauen will, ob es eine ältere Marke gibt, dann in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes recherchieren, weil hier die nationalen deutschen Marken, die europäischen Marken und die IR-Marken mit Benennung von Deutschland und Europa zusammengefasst sind.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
ABER ACHTUNG: eine Recherche hier erfasst nicht den Ähnlichkeitsbereich, sondern nur identische Begriffe!!! Aber auch Ähnliche Begriffe können eine Marke verletzen. Was alles ähnlich sein kann, ist aber nur schwer vorher zu ergründen. Wir machen auch Ähnlichkeitsrecherchen, die aber immer ohne Gewähr sind und nur eine Indizwirkung haben.

Industrie- und Handelskammern sind grundsätzlich für freiberufliche Musiker NICHT zuständig. Die wenigsten Bands haben Ihren Namen als Marke angemeldet. Es ist eher die so genannte geschäftliche Bezeichnung, die nirgendwo registriert wird und durch (nachzuweisende) Benutzung als Recht entsteht (also schaut man halt heutzutage mal bei goodfather google). Es kann auch Titelschutz mit reinspielen.

@MetzengersteinDu hattest nach der strafrechtlichen Relevanz gefragt. Das Strafrecht umfasst vor allem Straftaten gegen Persönlichkeits-, Gemeinschafts- oder Vermögenswerte. Wenn du unter dem Künstlernamen eines anderen auftrittst, könnte er dir eventuell "Betrug" vorwerfen. Dabei muss aber mit mindestens "bedingtem Vorsatz" und einer "Bereicherungsabsicht" gehandelt werden.
Also bei einer Markenrechtsverletzung wird grundsätzlich grober Fahrlässigkeit zugrunde gelegt. Aber, Strafrecht betrifft öffentliches Interesse, und das ist bei einer Kennzeichenverletzung regelmäßig nicht gegeben (z.B. in den USA ist das anders). In Deutschland und Europa liegen Kennzeichenrechtsverletzungen nur im Privatrecht. Es gibt also keine "Strafe", sondern nur ggf. einen Schadenersatz, einschließlich Kostenerstattung.

@MetzengersteinEs können aber noch andere Rechte betroffen sein, pauschal schwierig einzuschätzen. In jedem Fall muss der Nachweis muss aber so plausibel und einleuchtend erscheinen, dass ein Richter zweifelsfrei die Schuld bei dir sieht.

Wie schon geschrieben heißt das große Gebiet "Kennzeichenrecht", das viele Spezialgesetze und -rechte beinhaltet. Was den Fall anbelangt, dass sich schon ein Richter damit befasst: Richter sind Menschen und nicht unfehlbar, und "plausibel und einleuchtend" ist kein Rechtskriterium. Es geht um Fakten, und wenn die fehlen, dann fehlen sie eben, egal auf welcher Seite (wir führen gerade Mc Donalds-Anwälte vor, die sich nur auf den "großen Namen" ihrer Mandantin verlassen haben und eben die Fakten nicht vorgelegt haben - Pech gehabt; Mc Donalds hat übrigens jetzt erstmal den europäischen Markenschutz für "Big Mac" verloren (das waren jetzt nicht wir :rolleyes:), sind aber natürlich in die Beschwerde gegangen)

@Metzengerstein dies ist ein öffentliches Forum. Kein User wird dir Rechtsberatung anbieten. Bei konkreten Rechtsfragen solltest du einen Anwalt beauftragen./QUOTE]

Na ja, Infos und Richtigstellungen kann man schon geben. Aber jeder Fall ist in der tat so individuell, dass man nicht um eine qualifizierte Beratung herumkommt.

Grundsätzlich sollte man mal "googeln". Das ist ein erster Hinweis. Wenn's nur Hobby ist (also keine Verwendung einer Bezeichnung "im geschäftlichen Verkehr" (ich hab mich da mal privat mit Rickenbacker herumgeschlagen und war erfolgreich)), ist es eh irrelevant, und wenn es dem Broterwerb dient, gehört halt die vorherige Absicherung (insbesondere durch qualifizierte Beratung und Recherchen MIT Beurteilung des Ergebnisses) zu den notwendigen Investitionen.
 
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Zitat von MS-SPO Original zeigen
das sind alles gute Fragen für einen Anwalt oder für ein Juristenforum ;)"
Na, es sind ja vielleicht Juristen hier ;) und es ist ja nicht verboten, sich Infos zu holen - ohne Anspruchsdenken für eine (kostenlose) anwaltliche Beratung.
Ja, das ging erstaunlich schnell, und ist durchaus nicht in jedem Forum so ;)
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Zu "
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Zitat von MS-SPO Original zeigen
Ein paar Anhaltspunkte vom juristischen Laien."
… können schlimm ins Auge gehen :cool: Ich bin Patentanwalt und daher auch berufsmäßiger Berater im Kennzeichenrecht, wozu Namensrecht und Markenrecht gehören.
Deswegen der Hinweis :rolleyes:
~~~
Das sind schöne Darstellungen zur Ähnlichkeit von Marken. Das allerdings ist nicht die einzige Grundlage für eine Markenverletzung. Dazu gehören auch Waren/Dienstleistungsähnlichkeit und so genannte berühmte/bekannte Marken, deren Status aber regelmäßig bei Geltendmachung nachgewiesen werden muss.

Das eingangs genannte Beispiel ist damit aber nicht getroffen.
Viele Dank. Mir ging es darum, dem Eröffner die Dimension seiner Frage aufzuzeigen, denn "Marken" waren ja explizit genannt. Und wenn die Einsicht ist "ich muss 'mal zu einem guten Anwalt gehen", dann wäre das nicht die schlechteste.

Bleibt die Frage: Wo bekommt er konkret die passenden Auskünfte?
 
Bleibt die Frage: Wo bekommt er konkret die passenden Auskünfte?
Auf die konkreten Fragen hier:
Wie ist das rechtlich, wenn ich einen Bandnamen wähle, der schon von einer anderen Firma/Marke/Band, etc. beansprucht wird und denen das nicht passt?
Wenn die Ansprüche der "anderen Firma/Marke/Band" berechtigt sind, bestehen Ansprüche jedenfalls auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz

Nehmen wir an, deren Antwalt schreibt mir und wechsel darauf hin brav meinen Namen - Bleibt es dann bei der anwältlichen "Verwarnung"?. Oder kann ich da direkt ohne Vorwarnung mit Geldstrafen und anderen strafrechtlichen Folgen rechnen? Kann ja sein, dass ich mit "deren" Name schon Geld in Form von Plattenverkaufen etc gemacht habe.
Wie schon geschrieben und geklärt, gibt es für Kennzeichenverletzungen im deutschen und europäischen Recht keine Strafen, wohl aber ggf. Schadenersatzansprüche. Was die Gegenseite alles verlangt, kann sie ja selbst entscheiden, was sie kriegt kann auf einem anderen Blatt stehen.

Allgemein bekommt man "konkret die passenden Auskünfte" bei grundsätzlich jedem Anwalt, wobei ich sehr stark zu einem Patentanwalt oder zumindest einem Fachanwalt für Marken- oder Kennzeichenrecht rate. Um eine persönliche Besprechung zu erleichtern, würde ich auch jemanden möglichst in der Nähe empfehlen. Bei der Suche hilft zunächst mal das Internet.
 
hm, also irgendwie liest sich das alles sehr gefährlich und wenig motivierend :-|
 
Zuletzt bearbeitet:
Mag sein.

Sieh es doch einmal von der anderen Seite. Angenommen, Du wärst als Musiker enorm erfolgreich ... dann möchtest Du Deine
Werke, Deine Band-Namen, usw. möglicherweise auch schützen (und vielleicht sogar davon leben). Wenn Du es dann nicht ausdrücklich gestattest, oder wenn es Dir egal ist, magst Du ja auch keinen Nachahmer, Trittbrettfahrer usw. ;)
 
hm, also irgendwie liest sich das alles sehr gefährlich und wenig motivierend :-|
Na ja, es ist ja jetzt nicht so, als ob jeder mit jedem dauernd im Clinch liegen würde.

Aber, das richtige Geschäftsleben ist halt was anderes als Monopoly-Spielen. Und, der Grundgedanke ist ja, dass eben die durch Aufwand (Benutzung, Bekanntmachung, Eintragung) erworbenen älteren Rechte geschützt werden. Du würdest ja auch nicht wollen, dass unter Deinem ggf. erfolgreichen Namen andere unter seiner ungerechtfertigten Ausnutzung Geschäfte machen und Du womöglich auch noch wegen Verwechslung mit oder schlechten Leistungen anderer unter Deinem Namen Einbußen hast, oder?

Wie gesagt reden wir hier von geschäftlicher Tätigkeit und nicht Hobby-Aktivitäten. Wenn man Geld verdient, muss man Steuern und andere Gebühren zahlen, Risiken tragen und Investitionen tätigen und halt auch die Rechte anderer respektieren. Und, weshalb sollen da Kennzeichenrechte anders behandelt werden, wie andere Eigentumsrechte (oder fändest Du es i.O., wenn andere ohne Erlaubnis oder Kostenübernahme Ihren Fuhrpark auf ggf. Deinem Privatgrundstück parken würden, Dein Auto unerlaubt mit Werbeplakaten beklebt würde oder sich einfach jemand Deinen Kühlschrankinhalt holen würde?).
 

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