Es geht hier grundsätzlich um Fälle wie z.B. den des Sängers Eloy de Jong, der NUR unter dem Namen "Eloy" solo durchstarten wollte und damit leider die Namensrechte der vorher wiederauferstandenen Band Eloy verletzte.
das sind alles gute Fragen für einen Anwalt oder für ein Juristenforum
Na, es sind ja vielleicht Juristen hier
und es ist ja nicht verboten, sich Infos zu holen - ohne Anspruchsdenken für eine (kostenlose) anwaltliche Beratung.
Ein paar Anhaltspunkte vom juristischen Laien.
… können schlimm ins Auge gehen
Ich bin Patentanwalt und daher auch berufsmäßiger Berater im Kennzeichenrecht, wozu Namensrecht und Markenrecht gehören.
Anwälte schreiben keine Verwarnungen, sondern gehen im Auftrag ihres Mandanten auf einer Rechtsgrundlage gegen Rechtsverletzer vor.
Das ist nur insoweit richtig, als es nicht "Verwarnung", sondern "Abmahnung" heißt. Auf der gesetzlichen Grundlage der "Geschäftsführung ohne Auftrag" kann so manche Rechtsverletzung auch ohne Mandant verfolgt werden. Das ist ja gerade das Geschäft von Abmahnvereinen - meine persönliche Meinung zu sowas ist
Als Beispiel nehme ich "Marken" (…)
Das sind schöne Darstellungen zur Ähnlichkeit von Marken. Das allerdings ist nicht die einzige Grundlage für eine Markenverletzung. Dazu gehören auch Waren/Dienstleistungsähnlichkeit und so genannte berühmte/bekannte Marken, deren Status aber regelmäßig bei Geltendmachung nachgewiesen werden muss.
Das eingangs genannte Beispiel ist damit aber nicht getroffen.
So pauschal kann man das nicht beantworten. So grob übern Daumen kann man sich orientieren:
Neee, bitte nicht. Wenn man selbst angeschossen wird, bitte unbedingt einen Fachmann konsultieren:
- die Band die nachweislich schon länger unter dem Namen aktiv ist, hat den besseren Anspruch
- ist der Name in irgendeiner Art und Weise eingetragen und/oder geschützt sind die Ansprüche noch besser
- hast du Geld unter einem fremden, geschützten Namen verdient, kann es teuer werden
Es gibt keine "bessere" Ansprüche, es gibt nur "schon Ansprüche" oder "keine Ansprüche". Was hier angesprochen wurde sind Beweisfragen und Honorar-/Gerichtskosten-/Schadensersatzberechnungsgrundlagen
Und dann kommt es immer noch darauf an, wie die Gegenseite (re)agiert.
Das ist wohl wahr. Aber das kann sich der Betroffene halt nicht aussuchen.
Wir bzw. ich persönliche vertrete Moog Music Inc. in Europa und es wird die Vorgehensweise für jeden Fall der Verletzung individuell entschieden. Es gibt aber auch eben die Abmahnvereine und grundsätzlich Rechteinhaber, die immer gleich und voll draufhauen.
Also die klare Antwort ist: Es kommt immer drauf an.
Das ist nun die sprichwörtliche Anwaltsantwort
Gibts nicht irgendwelche Stellen, wo man sich informieren kann?
Es muss doch als neuer Künstler eine Möglichkeit geben, dass ganze nicht zu einem Lotterie Spiel werden zu lassen :-/
Als Antwort fasse ich hier meine Kommentar zu den Markendatenbanken-Hinweisen zusammen: WENN man VORHER nachschauen will, ob es eine ältere Marke gibt, dann in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes recherchieren, weil hier die nationalen deutschen Marken, die europäischen Marken und die IR-Marken mit Benennung von Deutschland und Europa zusammengefasst sind.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
ABER ACHTUNG: eine Recherche hier erfasst nicht den Ähnlichkeitsbereich, sondern nur identische Begriffe!!! Aber auch Ähnliche Begriffe können eine Marke verletzen. Was alles ähnlich sein kann, ist aber nur schwer vorher zu ergründen. Wir machen auch Ähnlichkeitsrecherchen, die aber immer ohne Gewähr sind und nur eine Indizwirkung haben.
Industrie- und Handelskammern sind grundsätzlich für freiberufliche Musiker NICHT zuständig. Die wenigsten Bands haben Ihren Namen als Marke angemeldet. Es ist eher die so genannte geschäftliche Bezeichnung, die nirgendwo registriert wird und durch (nachzuweisende) Benutzung als Recht entsteht (also schaut man halt heutzutage mal bei goodfather google). Es kann auch Titelschutz mit reinspielen.
@MetzengersteinDu hattest nach der strafrechtlichen Relevanz gefragt. Das Strafrecht umfasst vor allem Straftaten gegen Persönlichkeits-, Gemeinschafts- oder Vermögenswerte. Wenn du unter dem Künstlernamen eines anderen auftrittst, könnte er dir eventuell "Betrug" vorwerfen. Dabei muss aber mit mindestens "bedingtem Vorsatz" und einer "Bereicherungsabsicht" gehandelt werden.
Also bei einer Markenrechtsverletzung wird grundsätzlich grober Fahrlässigkeit zugrunde gelegt. Aber, Strafrecht betrifft öffentliches Interesse, und das ist bei einer Kennzeichenverletzung regelmäßig nicht gegeben (z.B. in den USA ist das anders). In Deutschland und Europa liegen Kennzeichenrechtsverletzungen nur im Privatrecht. Es gibt also keine "Strafe", sondern nur ggf. einen Schadenersatz, einschließlich Kostenerstattung.
@MetzengersteinEs können aber noch andere Rechte betroffen sein, pauschal schwierig einzuschätzen. In jedem Fall muss der Nachweis muss aber so plausibel und einleuchtend erscheinen, dass ein Richter zweifelsfrei die Schuld bei dir sieht.
Wie schon geschrieben heißt das große Gebiet "Kennzeichenrecht", das viele Spezialgesetze und -rechte beinhaltet. Was den Fall anbelangt, dass sich schon ein Richter damit befasst: Richter sind Menschen und nicht unfehlbar, und "plausibel und einleuchtend" ist kein Rechtskriterium. Es geht um Fakten, und wenn die fehlen, dann fehlen sie eben, egal auf welcher Seite (wir führen gerade Mc Donalds-Anwälte vor, die sich nur auf den "großen Namen" ihrer Mandantin verlassen haben und eben die Fakten nicht vorgelegt haben - Pech gehabt; Mc Donalds hat übrigens jetzt erstmal den europäischen Markenschutz für "Big Mac" verloren (das waren jetzt nicht wir
), sind aber natürlich in die Beschwerde gegangen)
@Metzengerstein dies ist ein öffentliches Forum. Kein User wird dir Rechtsberatung anbieten. Bei konkreten Rechtsfragen solltest du einen Anwalt beauftragen./QUOTE]
Na ja, Infos und Richtigstellungen kann man schon geben. Aber jeder Fall ist in der tat so individuell, dass man nicht um eine qualifizierte Beratung herumkommt.
Grundsätzlich sollte man mal "googeln". Das ist ein erster Hinweis. Wenn's nur Hobby ist (also keine Verwendung einer Bezeichnung "im geschäftlichen Verkehr" (ich hab mich da mal privat mit Rickenbacker herumgeschlagen und war erfolgreich)), ist es eh irrelevant, und wenn es dem Broterwerb dient, gehört halt die vorherige Absicherung (insbesondere durch qualifizierte Beratung und Recherchen MIT Beurteilung des Ergebnisses) zu den notwendigen Investitionen.