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[Namensrecht] Bandname als Urheber ausreichend?

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TOPACES
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Hallo,

meine Band und ich arbeiten gerade am letzten Schliff unserer CD, und mir sind ein Paar fragen zum Impressum aufgekommen.
Wir haben keine eindeutige Aufgabenteilung in der Band was Produktion, Texte, Musik, etc. betrifft, sondern machen alles gemeinsam. Im Impressum hielt ich es daher für sinnvoll diese Credits dem Bandnamen zuzuordnen, also:

music & lyrics by [Bandname]
produced by [Bandname]

Am Ende des Impressums erfolgt die Erklärung des Bandnamens als Gruppe:

[Bandname]:
[Sänger]
[Gitarrist]
[Drummer]
[Bassist]


Nun meine Frage:
Ist in dieser Variante gesichert, dass das Urheberrecht auf die Eizelpersonen, bzw. auf die Gruppe zurückzuführen ist, oder empfiehlt es sich aus juristischer Sicht eine Bestimmte Person der Band als Urheber zu benennen? Meine Frage bezieht sich vor allem auf den Schutz der Werke gegenüber dritten. Die Regelung innerhalb der Band sei mal aussen vorgelassen.
Vielleicht gibt es auch noch eine bessere Alternative, ich lass mich da gern belehren ;)

Gruß,
TOPACES
 
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Auf der CD ist es egal, was angegeben wird. Da könnt ihr ohne Probleme den Bandnamen als Komponisten und Texter angeben.
Auf dem GEMA Meldebogen (so ihr denn GEMA Mitglied seid) sollten dann natürliche Personen vermerkt sein. Da könnt ihr aber auch ruhig bei Komponist und Texter einfach jeweils alle Bandmember anführen und ihr bekommt dann alle gleich viel Ausschüttung.

Eure Urheberrechte an den Titeln sind übrigens sowieso ab dem Zeitpunkt des abgeschlossenen Schaffensprozesses geschützt. Da ist es unerheblich, was auf CD oder Gemabogen steht.
 
danke für die schnelle antwort. damit weiß ich schon was ich wissen wollte :)

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