Hallo Waldemar,
die Leistungsdaten findest Du in der jeweiligen Beschreibung, auch sonstige Eigenschaften:
AMERICAN DJ MICRO GALAXIAN
Laser grün: 30 mW(532nm)
Laser rot: 80mW(650nm)
Scanic FireFly Laser
Grüner Dioden-Laser: 30mW, 532nm
Roter Dioden-Laser: 80mW, 650nm
Und dann steht bei diesem Laser auch folgendes, wobei dies auch für den Thomann Laser gilt:
Laserschutzbestimmungen:
Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte Lichtenergie auf eine geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl getroffen, kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt, was bei den kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist, ist die Wirkung und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer.
Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser bzw. Geräte, die einen Laser enthalten, gemäß Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [BGV B2] in Klassen eingeteilt. 99% der aktuell auf dem Markt erhältlichen kompakten Showlaser und auch alle von uns angebotenen Laser gehören zur Schutzklasse 3a und 3b. Diese Geräte sind somit genehmigungspflichtig. Zum sicheren Betrieb bei öffentlichen Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6 (BGV-B2)] zu bestellen. Bei Installationen in öffentlichen Gebäuden (Discotheken, Mehrzweckhallen, Gaststätten etc.) sind die Systeme vom örtlich zuständigen TÜV oder der Berufsgenossenschaft abzunehmen.
Die in Deutschland gültigen Bestimmungen zum Betrieb einer Showlaser Anlage müssen beachtet werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Berufsgenossenschaft und der zuständigen TÜV Behörde.
So jetzt noch meine Anmerkungen dazu, die oben erwähnte Klasse 3A ist meines Wissens veraltetet. Beide Laser sind Laser der Klasse 3B (5-500 mW) und somit alles andere als ein Spielzeug. Solltest Du einen Einsatz im privaten Bereich planen, interessiert sich keine Berufgenossenschaft und auch kein Ordnungsamt dafür, aber die Verantwortung und Haftung bei einer Schädigung bleibt bei Dir. Nicht umsonst werden beim Betrieb von Lasern in der Öffentlichkeit so viele Auflagen gemacht.
Jugendlichen ist der Betrieb solcher Geräte überhaupt nicht gestattet.
Gruss Helmut