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Mustervorlage Gastspielvertrag - Auftrag/Vertrag Engagement

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Neisgei
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Hallo Forum

Hat hier jemand eine Vorlage, oder Links zu Musterverträgen für ein Künstler/Band Engagement?

Ich möchte gerne wissen was man da so reinnehmen sollte. Es geht um die Vereinbarung, welche die Band mit dem Veranstalter/Auftraggeber eingeht. Insbesondere würde mich auch interessieren, ob Ihr eine Art Konventionalstrafe im Vertrag drin habt, sollte der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.

Heute habe ich drin:
- Adressen/Kontakt beider Parteien
- Leistungsart (Zeit, Dauer, Spielblöcke/Pausen)
- Konzertort
- Besetzung meinerseits
- Gage
- Technik/Raumvoraussetzungen

Das nennt sich dann bei mir "Vertrag"(, wobei ich den Begriff allerdings auch nicht so toll finde.)

Vielen Dank für Hinweise und Tipps zu Quellen und/oder Formulierung! Es geht mir NICHT um eine "Rechtsberatung". Ich hätte gerne gewusst, wie ihr das macht, mir ist egal ob das dann auch rechtlich wasserdicht (oder legal :D ) ist/wäre.

z.B. PS: Mir gefallen meine eigenen Formulierung nicht so sehr: "Eine Konventionalstrafe in der Höhe von 100% der Gage fällt an, bei einer Absage ab 7 Tage vor dem Auftritt". Ich möchte das "schöner" schreiben... "Strafe" muss ja nicht sein.
 
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Danke bestens!

Mir ist diesbezüglich noch etwas in den Sinn gekommen:

Wie sieht bei euch die Situation aus, wenn noch Gastmusiker ins Spiel kommen? Für ein Engagement mache ich als Vertreter/Künstler einen Vertrag A = Gastspielvertrag. Nun brauche ich noch einen Pianisten, den ich selbst Engagiere. Mit dem Möchte ich, bzw. er mit mir, auch eine Vereinbarung/Vertrag B. Wie heisst ein solcher Vertrag B? Ich trete als Vertragpartner dem Veranstalter gegenüber auf und als Unter-Auftraggeber für den Musiker. Haut Ihr dem Musiker eine Art "Konkurrenz" Klausel rein?
 
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So eine Art Konventionalstrafe haben wir auch immer drin. Nach meiner Erfahrung lassen sich die Veranstalter aber nur darauf ein, wenn die beidseitig gilt - Deine Band also zahlen muss, wenn Ihr kurzfristig absagt und kein ärztliches Attest vorlegen könnt.
Das Wort "Konventionalstrafe" kannst Du umschreiben, denk mal so in die Richtung "Die vereinbarte Gage wird auch in voller Höhe fällig bei Absage durch den Veranstalter innerhalb von weniger als ...". Oder bei freien Mitarbeitern im Journalismus kenne ich das, dass man von "Ausfallhonorar" spricht.

Den Fall mit einem Gastmusiker hatte ich selbst noch nicht, aber ich würde das ruhig genauso Gastspielvertrag nennen. Was meinst Du mit Konkurrenzklausel?

Wenn das keine Ausnahme ist und Du regelmäßig einen Pianisten dazu holst, musst Du daran denken, Dich bei der Künstlersozialkasse zu melden und die Künstlersozialabgabe zu zahlen (geschieht dann bei kleineren Beträgen im Frühjahr für das abgelaufene Kalenderjahr).
 
Mit Konkurrenzklausel meine ich, dass der Pianist nicht plötzlich ohne der Sängerin am selben Ort einen weiteren Auftrag "im selben Sinne" angelt. Dazu muss ich vlt. die beispielhafte Situation schildern: Die Sängerin wirbt und rennt und kriegt endlich von einer Agentur mehrere Aufträge in Bars als "Stamm-Unterhaltung-Barsängering". Dazu engagiert sie halt jweils auch einen Pianisten der sie begleitet. Es sollte nicht passieren, dass der Pianist dann plötzlich selbst als "Singender Pianist" bei den Bars spielt und die Sängerin quasi verdrängt. ODer dann halt etwas Provision, als Entschädigung für die Vorleistungen/Bewerbungen beommt. (Bei mir im Job als "Konkurrenzklausel" gilt: Ich darf mit meinem Wissen von der aktuellen Firma nicht bei einer anderen Firma im selben Segment direkt einsteigen. Ich habe 2 Jahre sperrfrist... so als Beispiel.)

Konventionalstrafe haben wir heute im Vertrag drin, zum Eigenschutz. Ist eigentlich auch so gemeint, dass der Veranstalter auch denselben Schutz bekommt. Aber immerhin muss die Band tatsächlich irgendwelche Vorleistungen erbringen üben, üben, Noten kaufen, evtl. Technik mieten - in unserem Falle (kleine Sachen halt) - müsste der Veranstalter eigentlich nur den Ausfall verkraften wenn die Band nicht kann. Er hat aber weder Geld ausgegeben, noch spezielle Zeitaufwände gehabt. Ist hart für die Band wenn wir zahlen müssten, wenns nicht geht zum Auftreten... aber einseitig wirds wohl nicht gehen? Oder wie habt ihr das? Besser halt gar nichts drin, dass man halt Aufwand ohne Ertrag hat? Aber dafür auch nichts abdrücken muss gegenüber dem Veranstalter, wenns aus irgendwelchen Gründen nicht klappt?
 

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