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Lärmbelästigung
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Hallo,
Ich kriege da immer wieder mal widersprüchliche Informationen. Vielleicht kriegen wir hier mal definitive Aussagen zusammen - oder gibts irgendwo schon die definitive Leitlinie zu dem Thema und ich hab sie übersehen?
Gegeben: 08/15 Musikverein (genaue Ausrichtung sei mal egal, aber e.V. und gemeinnützig, Dirigent erhält Honorar, Musiker sind unbezahlte Amateure), der Konzerte gibt.
Diese werden wie üblich als solche bei der GEMA angemeldet (z.B. Tarif U-K), alle Noten ordnungsgemäß von Verlagen erworben. Soweit ist auch alles klar.
In der Regel handelt es sich um nicht gemeinfreie Werke oder zumindest Arrangements, zum Teil Originalkompositionen zeitgenössischer Komponisten, zum Teil Bearbeitungen bekannter Titel ( z.B. Musical-Medleys), evtl. auch Eigenbearbeitungen des Dirigenten.
Nun erstellt der Verein von diesen Konzerten Mitschnitte, die er gerne bei Youtube veröffentlichen möchte. Er macht das selbst, also kein Studio, das vielleicht noch eigene Rechte geltend machen könnte, kein Plattenlabel oder dergleichen beteiligt.
Gehen wir erstmal nur von Audio-Material aus, sonst wird das evtl. uferlos.
Konzertvideos sind meistens eh eher öde was den Bildanteil angeht. Also Audio mit Titel als Standbild oder dergleichen. Die Veröffentlichungen sollen nicht monetarisiert werden, es geht erstmal um Eigenwerbung, nicht um Gewinnerzielung.
Welche Lizenzen oder Einverständniserklärungen muß der Verein hier zusätzlich zur Youtube-Nutzungsvereinbarung erwerben oder anderweitig einholen, damit das nacher keinen Streß mit Sperrungen, Nachforderungen oder dergleichen gibt? Ist eine zusätzliche GEMA-Meldung nebst Gebührenabfuhr oder dergleichen erforderlich?
Braucht man irgendeine weitere Freigabe von Komponist, Arrangeur, der Katze des Hauptaktionärs vom Notenverlag oder wem auch immer sonst?
Ist von jedem einzelnen beteiligten Musiker eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich oder würde es genügen, wenn der Dirigent als musikalischer Leiter dies erklärt und alle vorab über die Veröffentlichungsabsicht informiert werden oder dies hinterher per Mehrheitsentscheidung (z.B. im Rahmen einer Spielerversammlung) beschließen? Oder könnte jeder Spieler das nacher quasi "abschießen", indem er sein Einverständnis zurückzieht?
Würde eine Monetarisierung zu Gunsten des Vereins weitere lizenzrechtliche Probleme aufwerfen?
Ich kriege da immer wieder mal widersprüchliche Informationen. Vielleicht kriegen wir hier mal definitive Aussagen zusammen - oder gibts irgendwo schon die definitive Leitlinie zu dem Thema und ich hab sie übersehen?
Gegeben: 08/15 Musikverein (genaue Ausrichtung sei mal egal, aber e.V. und gemeinnützig, Dirigent erhält Honorar, Musiker sind unbezahlte Amateure), der Konzerte gibt.
Diese werden wie üblich als solche bei der GEMA angemeldet (z.B. Tarif U-K), alle Noten ordnungsgemäß von Verlagen erworben. Soweit ist auch alles klar.
In der Regel handelt es sich um nicht gemeinfreie Werke oder zumindest Arrangements, zum Teil Originalkompositionen zeitgenössischer Komponisten, zum Teil Bearbeitungen bekannter Titel ( z.B. Musical-Medleys), evtl. auch Eigenbearbeitungen des Dirigenten.
Nun erstellt der Verein von diesen Konzerten Mitschnitte, die er gerne bei Youtube veröffentlichen möchte. Er macht das selbst, also kein Studio, das vielleicht noch eigene Rechte geltend machen könnte, kein Plattenlabel oder dergleichen beteiligt.
Gehen wir erstmal nur von Audio-Material aus, sonst wird das evtl. uferlos.
Konzertvideos sind meistens eh eher öde was den Bildanteil angeht. Also Audio mit Titel als Standbild oder dergleichen. Die Veröffentlichungen sollen nicht monetarisiert werden, es geht erstmal um Eigenwerbung, nicht um Gewinnerzielung.
Welche Lizenzen oder Einverständniserklärungen muß der Verein hier zusätzlich zur Youtube-Nutzungsvereinbarung erwerben oder anderweitig einholen, damit das nacher keinen Streß mit Sperrungen, Nachforderungen oder dergleichen gibt? Ist eine zusätzliche GEMA-Meldung nebst Gebührenabfuhr oder dergleichen erforderlich?
Braucht man irgendeine weitere Freigabe von Komponist, Arrangeur, der Katze des Hauptaktionärs vom Notenverlag oder wem auch immer sonst?
Ist von jedem einzelnen beteiligten Musiker eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich oder würde es genügen, wenn der Dirigent als musikalischer Leiter dies erklärt und alle vorab über die Veröffentlichungsabsicht informiert werden oder dies hinterher per Mehrheitsentscheidung (z.B. im Rahmen einer Spielerversammlung) beschließen? Oder könnte jeder Spieler das nacher quasi "abschießen", indem er sein Einverständnis zurückzieht?
Würde eine Monetarisierung zu Gunsten des Vereins weitere lizenzrechtliche Probleme aufwerfen?
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