Musikunterricht geben oder HomeStudio aufmachen

toeti
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Mahlzeit.
Hoffe das ist jetzt das Richtige Forum hier. Die erste Frage wäre dann von mir für mich.

Wenn ich Musikunterricht geben will privat, in wie weit darf ich dann öffentlich Werbung machen ohne irgendwie n Gewerbe haben zu müssen, bzw wie mach ich das am besten?
Frage verstanden :)?

Selber Frage, wenn man Semiprof Aufnahmen im Heim- Studio machen will, für andere.

mfG
Thorsten
 
Eigenschaft
 
Offizielle Antwort: garnicht.
Da ist das Finanzamt scharf drauf, denn die wollen (aus Ihrer Sicht) nur Dein Bestes - sprich: Dein Geld :)

ciao,
Stefan
 
Genau dieses dachte ich mir. Aber ich danke dir :)
Also müsst ich bzw der Kumpel für sein Studion wenn offiziel, Gewerbe anmelden.

mfG
Thorsten
 
Hi -

n Gewerbe muß es nur sein, wenn Du das alles "mit Gewinnerzielungsabsicht" betreibst, und auch tatsächlich Gewinn erzielst. Da gibt's n Freibetrag (500,- / Jahr ???????). Ansonsten ist es "Liebhaberei".

Gewinn = Erlöse minus Kosten.

Michael
 
Musikunterricht, ohne Gewinn?? Wie stell ich das denn an?

Studio kann ich ja noch verstehen, weil ich da auch Ausgaben habe. Darf ich dann da offiziel Werben?

Ok. Unterricht braucht man nen Raum.

Danke schonmal
mfG
Thorsten
 
...und nen spezielles Schülerinstrument... und nen Tisch zur Besprechung, wenigstens zwei besser drei Stühle (wenn Mama mal mitkommt)... die auf nem Teppich stehen .... vor einem Regal mit dem Material....einen Computer zum Rechnungen schreiben.... etc. etc.

Kosten zu generieren ist nicht wirklich schwierig :)

ciao,
Stefan
 
Ob es als 'kein Gewinn machen' gilt wenn man das Geld sofort wieder ausgibt :?:

:D :D :D
 
Ziffi schrieb:
Ob es als 'kein Gewinn machen' gilt wenn man das Geld sofort wieder ausgibt :?:
Ich denke schon, wenn man begründen kann, dass man das gekaufte braucht.
 
Dann dürfte ich auch werben?? Solange ich nachweisen kann, dass ich kein Gewinn habe?? Aber ich darf ja auch keine rechnungen schreiben, also wie soll das denn dann gehen?
mfG
 
vielleicht hast Du einen Steuerberater oder kennst jemand der bei einem Steuerberater arbeitet und den solltest Du mal fragen, wie Du so etwas am Besten anstellst.

Meines Wissens kannst Du ein Kleingewerbe anmelden (haben wir in der Band gemacht). Dies kostet im Jahr wirklich nur ein paar Euros oder auch garnichts, ich bin mir da gerade nicht sicher ob oder was wir bezahlen.
Dann darfst Du auf jeden Fall auch Rechnungen schreiben. Bei der MWSt., meine ich, ist die Grenze ca. € 12.500,-Einnahmen pro Jahr - darunter bist Du nicht umsatzsteuerpflichtig (eingenommene MWSt), d.h. Du weist auf Deiner Rechnung keine MWSt. aus und musst sie demzufolge auch nicht abführen.
Abschreibungen und Kosten kannst Du dann auf jeden Fall haben und gegen Deine Einnahmen stellen. Du bist dann auch vorsteuerabzugsberechtigt, heisst für Deine Anschaffungen kannst Du Dir die bezahlte MWSt. wieder vom FA zurückholen.
Das einzigste, aber das hat schon jemand zum Thema geschrieben, du führst dieses Kleinunternehmen mit der Absicht Gewinne zu erwirtschaften (zumindest vor dem FA). Soll heissen, das FA akzeptiert nicht, dass Du über Jahre hinaus keinen Gewinn machst (die ersten 2 Jahre schon). Aber der Gewinn muss ja nicht gross sein (theoretisch 1 €). Und dafür ist Steuernachzahlung nicht gross. Du musst dann mindestens jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen.
Und noch eins, Du brauchst eine ordentliche Buchhaltung - alle Rechnungen, Belege, etc. Hier kannst Du Dir ordentlich Ärger einfangen, wenn das FA Deine Einnahmen und Kosten nicht nachvollziehen kann. Dies ging bei uns in der Band zu Beginn soweit, dass wir mal eine Steuerfahndung hatten, keine Steuerprüfung (bei jedem Musiker wurde eine Hausdurchsuchung gemacht) und das hat damals richtig Kohle gekostet.

Gruss Helmut
 
Hausdurchsuchung? Krass! Hätte nicht gedacht, daß, das so schnell geht!
Aber bei Geld verstehen si halt mal keine Spass.
 

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