Michael Scratch
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Ich bin nicht sicher, ob das die richtige Rubrik für diese Frage ist, falls nicht, liebe Moderatoren, bitte passend verschieben.
Ich würde für ein Songprojekt gerne einen Anrufbeantworter schalten und Leute bitten, zu einem bestimmten Thema ein Statement aufzusprechen. Die Aufnahme würde ich dann entweder als Inspiration zu einem Songtext oder wahrscheinlich eher für eine Collage nutzen, zu der ich Musik komponiere.
Vom Film weiß ich noch, dass ich Menschen, die ich filme und die nicht in einer Menge quasi "Teil der Landschaft" sind, mir per Unterschrift das Einverständnis geben lassen muss, wenn ich das gefilmte öffentlich zeigen möchte.
Wie ist das in meinem oben szizzierten Fall: Reicht es, wenn ich in der Anzeige, in der die Telefonnummer bekannt gegeben wird, rein schreibe, dass der Anrufer beim Sprechen auf den AB sein Einverständnis gibt, dass ich seinen Kommentar ganz oder ausschnittsweise verwende? Oder muss ich das in der Bandansage deutlich machen? Oder reicht auch letzteres noch nicht aus?
Wer kann mir dazu was sagen?
P.S. Bitte erspart Euch den Hinweis, mir einen Fachanwalt für Medienrecht zu suchen, um diese Frage rechtssicher zu klären. Das weiß ich selbst.
Ich würde für ein Songprojekt gerne einen Anrufbeantworter schalten und Leute bitten, zu einem bestimmten Thema ein Statement aufzusprechen. Die Aufnahme würde ich dann entweder als Inspiration zu einem Songtext oder wahrscheinlich eher für eine Collage nutzen, zu der ich Musik komponiere.
Vom Film weiß ich noch, dass ich Menschen, die ich filme und die nicht in einer Menge quasi "Teil der Landschaft" sind, mir per Unterschrift das Einverständnis geben lassen muss, wenn ich das gefilmte öffentlich zeigen möchte.
Wie ist das in meinem oben szizzierten Fall: Reicht es, wenn ich in der Anzeige, in der die Telefonnummer bekannt gegeben wird, rein schreibe, dass der Anrufer beim Sprechen auf den AB sein Einverständnis gibt, dass ich seinen Kommentar ganz oder ausschnittsweise verwende? Oder muss ich das in der Bandansage deutlich machen? Oder reicht auch letzteres noch nicht aus?
Wer kann mir dazu was sagen?
P.S. Bitte erspart Euch den Hinweis, mir einen Fachanwalt für Medienrecht zu suchen, um diese Frage rechtssicher zu klären. Das weiß ich selbst.