
MickyRoth
Registrierter Benutzer
Ich bin Freiberufler im IT-Bereich. Außerdem als Dozent und Datenschützer tätig.
Angenommen (rein hypothetisch), ich möchte mein Portfolio erweitern und zukünftig (wenn ich besser spielen kann und Kunden gewonnen habe) auch mal den einen oder anderen kostenpflichtigen Auftritt hinlegen, oder es zumindest versuchen, damit Geld zu verdienen... könnte ich dann nicht meine Musikinstrumente (Akustikgitarre, E-Gitarre, Verstärker), die ich dieses Jahr teuer erworben habe in der Steuererklärung (bzw. Einnahme/Überschussrechnung) als Abschreibung angeben?
Welche Nutzungsdauer würdet ihr dabei ansetzen? Ist 5 Jahre realistisch?
Angenommen (rein hypothetisch), ich möchte mein Portfolio erweitern und zukünftig (wenn ich besser spielen kann und Kunden gewonnen habe) auch mal den einen oder anderen kostenpflichtigen Auftritt hinlegen, oder es zumindest versuchen, damit Geld zu verdienen... könnte ich dann nicht meine Musikinstrumente (Akustikgitarre, E-Gitarre, Verstärker), die ich dieses Jahr teuer erworben habe in der Steuererklärung (bzw. Einnahme/Überschussrechnung) als Abschreibung angeben?
Welche Nutzungsdauer würdet ihr dabei ansetzen? Ist 5 Jahre realistisch?
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