Genau das habe ich auch gedacht und deswegen höre ich nicht mehr auf solche Tips aus Foren... (Entschuldigung für meine provokante Äusserung).
Gebraucht heißt natürlich, dass man eine Kopie der Rechnung bei den Unterlagen hat. Hätte ich vielleicht näher ausführen sollen. Dass die Beweislast bei dir liegt, sollte sich mittlerweole rumgesprochen haben.
@ ambee:
Wenn du Waren zwecks Verkauf in ein nicht EU Land einführst ist doch klar, dass der Zoll da seinen Obolus entgegen nimmt, der nicht?
Bei Istrumenten (oder was auch immer) muss nur Einfuhr=Ausfuhr sein, das belegst du mit oben genanntem Vorgehen.
Ansonsten ist fragen beim Zoll keine schlechte Idee, obwohl es eine schlechte Idee ist. Wenn du 3mal anrufst bekommst du 4 verschieden Aussagen....garantiert.
Wenn du die Jungs vom Zoll respektierst und ordentlich und korrekt handelst (s.o.) wirst du keinen Probleme haben. Wenn du ihnen allerdings zeigen willst wer den Längeren hat, wird er (der/die vom Zoll) dir zeigen wer den Längeren hat.
Also:
Fahr mit Ladung und Ladeliste zum Zollamt, lass das ausgefüllte Formular bestätigen, bei der Ausreise abstempeln. Das ist der korrekte Weg...schon oft so gemacht.
Oder die "Billiglösung" mit den Rechnungen in HANDGEPÄCK.