Hallo,
Name und Marke sollte man auseinander halten.
Im Eingangsbeitrag war die Frage, ob ein Musiker, der unter einem Namen, nennen wir ihn mal "X" auf Youtube oder woanders Musik macht (und dabei nichts verdient) von jemandem, der daher kommt und sagt, "X" sei aber sein Name und im Übrigen bei der GEMA geschützt, von diesem jemand verklagt werden kann.
Die nutzlose - jedoch korrekte - Antwort lautet: ja.
Man kann so ziemlich auf alles klagen und verklagen, wenn man den Gerichtskostenvorschuss einzahlt und eine Klageschrift mit den nötigen Mindestangaben einreicht.
Die interessantere Frage ist es, ob diese Klage Aussicht auf Erfolg hätte.
Dabei kommt es weniger darauf an, ob das Argument, dass der Name bei der GEMA geschützt wäre, stichhaltig ist. Ganz richtig wurde hier schon erkannt, dass die GEMA keine Namen schützt. Ob der Name als Marke eingetragen ist oder nicht, kann zwar hilfreich sein, muss es aber nicht. Auch bei einer eingetragenen Marke könnte die Klage abgewiesen werden und auch bei einer nicht eingetragenen Marke könnte sie Erfolg haben. Das kommt darauf an, wie die genauen Umstände sind und diese sind bekanntlich von Fall zu Fall anders.
Bleiben wir beim Namen (der nicht irgendwo - außer bei der GEMA - eingetragen ist): dann kommt es darauf an, ob eine Verwechslungsgefahr besteht und wer die stärkeren Rechte am Namen hat. Die Verwechslungsgefahr wird oft gegeben sein, wenn es um zwei Musiker geht, die nach außen hin unter dem gleichen Namen auftreten. Wer dann als Erster unter dem Namen aufgetreten ist und diesen seitdem am Intensivsten nutzt oder auch nicht nutzt, wird für die Entscheidung nicht unwesentlich sein. Je nach Fallkonstellation können noch verschiedenste Dinge relevant sein, von denen wir hier nichts wissen.
Wenn wir davon ausgehen wollen, dass der obige Sachverhalt vollständig ist, so werden wir die historische Komponente "lange" und den Eintrag bei der Verwertungsgesellschaft in die Waagschale werfen. Wenn das wirklich alles sein sollte, fällt uns noch auf, dass der eine keine Geld verdient und der andere offenisichtlich auch nicht (denn die bloße Mitgliedschaft deutet zwar auf eine Gewinnerzielungsabsicht hin, ob ein Gewinn erzielt wird und ob dazu überhaupt irgendwelche Maßnahmen getroffen wurden, das steht in den Sternen). Bei dieser Konstellation würde ich als theoretischer Richter in diesem theoretischen Fall eine solche theoretische Klage abweisen.
In der Praxis ist es aber naturgemäß so, dass Fälle meist mehr Sachverhalt besitzen, wie es in einem Satz darstellbar ist, so dass Fälle in der Praxis dann komplexer sind und zu völlig anderen Wendungen und Ergebnissen führen können.
Für einen eventuell konkreten Rat in einem konkreten Fall würde ich im Zweifel doch lieber den im geschützten Raum erteilten Rat eines Professionellen zu lauschen statt mich mit einem verknappten Sachverhalt an Gott und die Welt zu wenden.
Grüße
Jürgen