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Musiker Name Klage?

  • Ersteller youngmafiakid
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youngmafiakid
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hallo

mal angnommen jemand macht schon lange musik unter einem bestimmten musiker namen auf youtube oder sonst wo und verdient daran keinen cent nun kommt jemand und sagt das ist aber mein name und dieser ist per gema geschützt kann er ihn dann verklagen oder wie sieht das aus ?
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn jemand behauptet dass sein Name bei der GEMA geschützt ist ist das IMHO absoluter Quatsch.
Die GEMA wird nie einen Namen schützen; das muss man schon am Patentamt tun - da kannst du nachfragen ob der Name geschützt ist (die haben da sogar ne Website).
 
Jo, Stichwort Markenrecherche online. Und dann kommt es auch auf das Datum des Markeneintrages an und wie lange wer schon mit diesem Namen bekannt ist.
Ich habe schon mal so ein Problem mit meiner Domain gehabt. Die hatte ich damals schon seit 10 Jahren und dann dann hat sich ein Technologie Konzern das als Marke sichern lassen und hat versucht mir die Domain zu nehmen. Da ich jedoch deutlich länger mit diesem Namen unterwegs war, hätte ich sogar die Möglichkeit gehabt, den Markeneintrag für ungültig erklären zu lassen. Man hat sich dann so geeinigt
 
Das kommt auf den Einzelfall an, auch wenn eine Marke nicht beim Patentamt angemeldet ist, kann sie die stärkeren Rechte haben als jemand, der schon länger den Namen benutzt.
Es kommt dann unter anderem auf die sogenannte Verkehrsgeltung an (also wie geläufig ist der Begriff unter den "Konsumenten" im weitesten Sinne) und die Verwechselungsgefahr. Ich werde zum Beispiel als Scheibenwischerhersteller in der Regel Schwierigkeiten haben, jemandem zu verbieten, einen Schokokeks genauso zu nennen wie mein Produkt.

Wie gesagt, es kommt sehr auf den Einzelfall an.
 
Hallo,

Name und Marke sollte man auseinander halten.

Im Eingangsbeitrag war die Frage, ob ein Musiker, der unter einem Namen, nennen wir ihn mal "X" auf Youtube oder woanders Musik macht (und dabei nichts verdient) von jemandem, der daher kommt und sagt, "X" sei aber sein Name und im Übrigen bei der GEMA geschützt, von diesem jemand verklagt werden kann.

Die nutzlose - jedoch korrekte - Antwort lautet: ja.
Man kann so ziemlich auf alles klagen und verklagen, wenn man den Gerichtskostenvorschuss einzahlt und eine Klageschrift mit den nötigen Mindestangaben einreicht.

Die interessantere Frage ist es, ob diese Klage Aussicht auf Erfolg hätte.
Dabei kommt es weniger darauf an, ob das Argument, dass der Name bei der GEMA geschützt wäre, stichhaltig ist. Ganz richtig wurde hier schon erkannt, dass die GEMA keine Namen schützt. Ob der Name als Marke eingetragen ist oder nicht, kann zwar hilfreich sein, muss es aber nicht. Auch bei einer eingetragenen Marke könnte die Klage abgewiesen werden und auch bei einer nicht eingetragenen Marke könnte sie Erfolg haben. Das kommt darauf an, wie die genauen Umstände sind und diese sind bekanntlich von Fall zu Fall anders.
Bleiben wir beim Namen (der nicht irgendwo - außer bei der GEMA - eingetragen ist): dann kommt es darauf an, ob eine Verwechslungsgefahr besteht und wer die stärkeren Rechte am Namen hat. Die Verwechslungsgefahr wird oft gegeben sein, wenn es um zwei Musiker geht, die nach außen hin unter dem gleichen Namen auftreten. Wer dann als Erster unter dem Namen aufgetreten ist und diesen seitdem am Intensivsten nutzt oder auch nicht nutzt, wird für die Entscheidung nicht unwesentlich sein. Je nach Fallkonstellation können noch verschiedenste Dinge relevant sein, von denen wir hier nichts wissen.

Wenn wir davon ausgehen wollen, dass der obige Sachverhalt vollständig ist, so werden wir die historische Komponente "lange" und den Eintrag bei der Verwertungsgesellschaft in die Waagschale werfen. Wenn das wirklich alles sein sollte, fällt uns noch auf, dass der eine keine Geld verdient und der andere offenisichtlich auch nicht (denn die bloße Mitgliedschaft deutet zwar auf eine Gewinnerzielungsabsicht hin, ob ein Gewinn erzielt wird und ob dazu überhaupt irgendwelche Maßnahmen getroffen wurden, das steht in den Sternen). Bei dieser Konstellation würde ich als theoretischer Richter in diesem theoretischen Fall eine solche theoretische Klage abweisen.

In der Praxis ist es aber naturgemäß so, dass Fälle meist mehr Sachverhalt besitzen, wie es in einem Satz darstellbar ist, so dass Fälle in der Praxis dann komplexer sind und zu völlig anderen Wendungen und Ergebnissen führen können.
Für einen eventuell konkreten Rat in einem konkreten Fall würde ich im Zweifel doch lieber den im geschützten Raum erteilten Rat eines Professionellen zu lauschen statt mich mit einem verknappten Sachverhalt an Gott und die Welt zu wenden.

Grüße
Jürgen
 
...ich "liebe" dieses Unterforum manchmal einfach. Da meldet sich jemand frisch an (willkommen im Forum!), stellt eine Frage, die nach meiner Meinung ganz klar in die Richtung "Was tun, wenn ein Band/Musikername möglicherweise geschützt ist", das auch noch in ganz wenigen Worten ohne Groß- und Kleinschreibung und schon wird's hier wieder seziert...

Also: Willkommen im Forum. Geh' doch davon aus, dass Du nicht der Erste bist, der solche Fragen schon hatte - die Forumssuche hilft weiter, nötige Stichworte siehe in den Antworten oben. Wenn es dann um etwas genauere hypothetische Fragestellungen geht, kann Dir hier sicherlich weiter geholfen werden.
 
:D in der suche hab ich unter namen rechte klage etc. nichts gefunden bin auch erst 17 nehmt nicht alles immer so ernst ich schreib immer alles klein dauert nicht so lange

btw danke für die vielen hilfreichen antworten
 
Das ist keine Entschuldigung!

Wir geben uns hier Mühe mit den Antworten, dann ist das vom Fragesteller erst recht zu erwarten!
Außerdem steht das auch in den Boardregeln ;)
 

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