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ZedIsDead
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Hi,
Wir proben bei mir in der Mietwohnung,spielen Punkrock,ist auch nicht leise.
Jedoch haben wir einen Raum so gut abgedichtet,das in dem gesamten Mietshaus,bis
auf den Jungen Herrn unter mir nichtsmehr zu hören ist.Er,der unter mir wohnt,hat
damit auch keine Probleme,weil er auch gerne Parties feiert.
Man hat nun das Problem (Welches Problem bestimmt mehrere Musiker haben),das die Nachbarn im Haus,das genau an den Proberaum grenzt,zwischen welchen jedoch 2 dicke Steinwände sind,das Schlagzeug wohl leise warnehmen.
Das ganze ging auch mehrere Monate gut,nun war gestern die Polizei hier und meinte,das ich es unterlassen soll,sonst könnten sie das Schlagzeug einziehen.
Daraufhin hab ich mich dann im Grundgesetz und Mietrecht erkundigt.
Dort steht Artikel 2,Abb1 und im Mietrecht eigentlich soviel das es Musikern nicht
verboten werden kann außerhalb der Ruhezeiten im begrenzten Zeitraum so zu Musizieren das es auch von den Nachbarn wahrgenommen wird.
Das Schlagzeug spielen ist dennoch auf 45 min täglich(Sommermonate) außerhalb der Ruhezeiten zu reduzieren.Eingeschrängt werden darf dies auch nicht durch einen Mietvertrag.
Meine Frage nun,kann ich damit argumentieren?Ich hab nun sogar 2 Handtücher über die snare gelegt und die tomtom´s sind auch so abgedämmt das man das schlagzeug nichtmal in meinem badezimmer hört.
Unser Schlagzeuger haut natürlich härter rein,aber wenn minimale Geräusche durch die Wand dringen,müssen die Nachbarn dies doch für 45min am Tag,als Übungsgeräusche eines Musikers akzeptieren,oder? So steht es jedenfalls im Mietrecht.
Mfg
Wir proben bei mir in der Mietwohnung,spielen Punkrock,ist auch nicht leise.
Jedoch haben wir einen Raum so gut abgedichtet,das in dem gesamten Mietshaus,bis
auf den Jungen Herrn unter mir nichtsmehr zu hören ist.Er,der unter mir wohnt,hat
damit auch keine Probleme,weil er auch gerne Parties feiert.
Man hat nun das Problem (Welches Problem bestimmt mehrere Musiker haben),das die Nachbarn im Haus,das genau an den Proberaum grenzt,zwischen welchen jedoch 2 dicke Steinwände sind,das Schlagzeug wohl leise warnehmen.
Das ganze ging auch mehrere Monate gut,nun war gestern die Polizei hier und meinte,das ich es unterlassen soll,sonst könnten sie das Schlagzeug einziehen.
Daraufhin hab ich mich dann im Grundgesetz und Mietrecht erkundigt.
Dort steht Artikel 2,Abb1 und im Mietrecht eigentlich soviel das es Musikern nicht
verboten werden kann außerhalb der Ruhezeiten im begrenzten Zeitraum so zu Musizieren das es auch von den Nachbarn wahrgenommen wird.
Das Schlagzeug spielen ist dennoch auf 45 min täglich(Sommermonate) außerhalb der Ruhezeiten zu reduzieren.Eingeschrängt werden darf dies auch nicht durch einen Mietvertrag.
Meine Frage nun,kann ich damit argumentieren?Ich hab nun sogar 2 Handtücher über die snare gelegt und die tomtom´s sind auch so abgedämmt das man das schlagzeug nichtmal in meinem badezimmer hört.
Unser Schlagzeuger haut natürlich härter rein,aber wenn minimale Geräusche durch die Wand dringen,müssen die Nachbarn dies doch für 45min am Tag,als Übungsgeräusche eines Musikers akzeptieren,oder? So steht es jedenfalls im Mietrecht.
Mfg
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