• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Musik-Duo als GbR/Freiberufler (nebengewerblich)

  • Ersteller andreasp1887
  • Erstellt am
A
andreasp1887
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
15.02.18
Registriert
01.03.17
Beiträge
2
Kekse
0
Liebe Musikfreunde,

ich bin Pianist und möchte mit einer Sängerin ein Musik-Duo (nebenberuflich) gründen, um dann für Veranstaltungen gebucht zu werden.
Musikstil: Coversongs mit eigenem Stil

Fakten:
- beide hauptberuflich Angestellte
- erwartet Jahresumsatz als Duo: 10.000 - 15.000€/Jahr

Ich habe mich jetzt versucht ein bisschen einzulesen und komme folgendem Vorgehen:

Jeder von uns meldet sich als Freiberufler bei seinem jeweiligen Finanzamt an. D.h. jeder bekommt eine eigene Steuernummer.
Da wir als Duo auftreten entsteht (auch ohne Vertrag) bereits eine GbR. Auch auf einer Website möchten wir im Impressum zusammen dort stehen.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig.

Wie ist das nun in der Realität z.B. bei Rechnung schreiben.
Können wir dann im Namen der GbR eine Rechnung schreiben? (Also mit 2 Steuernummern??) Da die GbR nicht als Gewerbe läuft und somit keine eigene Steuernummer hat wäre es anders ja nicht realisierbar, oder?

Zur Abrechnung werden dann die einzelnen Gewinne aus der GbR mithilfe der "einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung" aufgeteilt (i.d.R. ja jeweils 50%).
Diese Gewinne überträgt dann jeder in seiner persönlichen Steuererklärung unter "selbständige Arbeit". Persönliche Ausgaben wie Instrumente, Fahrtkosten etc.werden dann auch dort angesetzt und gegengerechnet.

Stimmt so insgesamt die Zusammenfassung?
Kommen als nebenberuflicher Freiberufler noch Ausgaben/Pflichtbeiträge (KSK etc.) noch hinzu? Krankenversichert sind wir ja bereits durch unsere Hauptarbeitgeber.

Vielen Dank.
Gruß Andi
 
Eigenschaft
 
Wenn es Euch tatsächlich gelingt, beide als Freiberufler durchzukommen (die Finanzämter kämpfen da bisweilen sehr dagegen, die sehen Cover nicht als Kunst an...:D), dann könnt ihr auch wechselseitig die Jobs annehmen und den Partner als Sub bezahlen. So spart Ihr das Konstrukt Band/GbR.
Jeder kann seinen Teil bei der eigenen Veranlagung berücksichtigen.

Ich mach das schon Jahrzehnte so, allerdings bin ich auch im Beruf (als Freiberufler) selbständig. Band gibts nicht, der, der den Job organisiert ist der "Chef" und kauft die anderen Musiker zu, jedesmal ein anderer.
KSK wird so allerdings fällig - was ich nicht verkehrt finde, Künstler brauchen jede Unterstützung!


Aber ganz wichtig und kostensparend: Geht vorher zu einem Steuerberater (im Zweifel auch zu einem Anwalt, falls gegenseitige Verträge notwendig sind), laßt Euch beraten und legt auch kleinste Details fest, solange Ihr Euch noch gut vertragt.
 
Vor allem fragt Eure Arbeitgeber - bei vielen Arbeitsverhältnissen müssen die der Nebentätigkeit zustimmen.

Darüberhinaus würde ich lieber eine GBR gründen und anmelden - mit der GBR Steuernummer hat man alles schön zusammen und kann auch einfacher die Ausgaben absetzen.

Gruß
 
...Darüberhinaus würde ich lieber eine GBR gründen und anmelden - mit der GBR Steuernummer hat man alles schön zusammen und kann auch einfacher die Ausgaben absetzen...
Steuernummer hat jeder, der der den Job macht, schreibt seine Steuernummer drauf.
Wenn man Anschaffungen über die GbR absetzen will, dann gehört das auch zum Betriebsvermögen - sowas mach am Ende der GbR immer nur große Probleme.
Anschaffungen bzw. Spesen, etc. kann man auch als Einzelner absetzen, halt immer der, der den Job abrechnet, der jeweilige andere stellts in Rechnung.

Es macht ja auch wenig Sinn, sich um den Freiberufler zu bemühen und das dann nicht zu nutzen. Dann kann man gleich ein Gewerbe anmelden, dauert lange, bis man Gewerbesteuer zahlen muß. Die anderen Parasiten wie IHK, BGS, etc. wird man auch anders los.
 
Nur weil es bisher nicht erwähnt wurde: bei der Umsatzhöhe könnt Ihr Euch entscheiden, mit Hilfe der Kleinstunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit zu sein/zu handeln. Das kann von Vorteil sein, insbesondere wenn man vorwiegend Privatkunden bedient.

Ob man als Künstler gilt, ist dem Finanzamt relativ wurst: für die ist es nur relevant, dass man aus unselbständiger Arbeit ein zusätzliches Einkommen generiert.

Übrigens: das kann auch für die Krankenkasse bei der Beitragshöhenbemessung relevant sein.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
Kann ich noch eine Zwischenfrage einwerfen:

Band oder Duo, alle Angestellt, Österreich

Privat darf man ja Rechnungen (ohne Ust.) bis 730€ im Jahr ausstellen.
Wenn wir uns jetzt in einer Band / Duo abwechsel bei der Rechnungslegung, wären so ca. 1460€ als Duo oder mehr Gewinn als Band, ohne Anmeldung, möglich?!

Ist das richtig oder hab ich einen Denkfehler?
 
Hi nemesiz,
jenseits von möglichen Denkfehlern halte ich das, was Du an Zahlen anführst für einen Recherchefehler.
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/ust-kleinunternehmer.html

Hier wird von einer Umsatzgrenze von 30.000,- € im Jahr gesprochen. Ich weiß nicht, woher da die 730,- € im Jahr herkommen sollten.

Dann ist die Basis der Kleinstunternehmerregelung der jeweils individuelle UMSATZ (!), nicht der Gewinn. Ist immer wieder gut, sich das vor Augen zu führen, vor allem, wenn die Rechnungen Reise- und Fahrtkosten etc. enthalten, also nicht die reine Gage sind.

Danach kommen erst die Rechenexempel - und dabei ist es relativ egal, ob sich beispielsweise 5 Leute einer Band jeweils abwechseln mit dem Rechnungen stellen oder ob sie eine Gesamtrechnung stellen und die durch 5 teilen - was sich am Ende jeweils bei jedem der 5 als freiberufliche Einkünfte angesammelt hat, darauf ist - abzüglich der Kosten - Einkommenssteuer zu zahlen.

Und der jeweilige Umsatz (Einkünfte vor Abzug der Kosten) zählt für die Bemessungsgrenze der Kleinstunternehmerregelung.

x-Riff
 
Danke für die rasche Antwort:

Bis 730€ kann man in Österreich zusätzlich im Jahr aus Nebentätigkeiten erwirtschaften (laut Termin bei Steuerberater).
"Steuerpflicht tritt ein, wenn neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte in Höhe von mehr als € 730,-- erzielt werden." (Zitat:wko.at)

Jetzt stellt sich mir halt die Frage ob es bei uns wirklich notwendig ist die Band (Hobby = Gewinn 0 - 500€ inkl. Abzüge im Jahr) als Personengesellschaft anzumelden und dann jährlich einen Jahresabschluss (Kosten) zu erstellen!
Oder wäre eine Lösung wie oben beschrieben möglich! Band(ohne)mitglieder haben Angst vor einen Nachzahlung ans Finanzamt!

Für Lösungen wäre ich sehr dankbar!
 
Klärt mal bei einem Steuerberater, ob mit Einkünften in Österreich der Umsatz oder der Gewinn gemeint ist.

Wenn kein Gewinn erzielt wurde, gibt es keine Grundlage für irgendwelche Sorgen - meiner Ansicht nach. Allerdings wird es sinnvoll sein, dass tatsächlich mal ein Überblick über die Kosten und die Umsätze erstellt wird.

Das Finanzamt kann sich vorbehalten, sich dies mal anzuschauen.

So weit meine Einschätzung als Nicht-Österreicher

x-Riff
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben