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andreasp1887
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Liebe Musikfreunde,
ich bin Pianist und möchte mit einer Sängerin ein Musik-Duo (nebenberuflich) gründen, um dann für Veranstaltungen gebucht zu werden.
Musikstil: Coversongs mit eigenem Stil
Fakten:
- beide hauptberuflich Angestellte
- erwartet Jahresumsatz als Duo: 10.000 - 15.000€/Jahr
Ich habe mich jetzt versucht ein bisschen einzulesen und komme folgendem Vorgehen:
Jeder von uns meldet sich als Freiberufler bei seinem jeweiligen Finanzamt an. D.h. jeder bekommt eine eigene Steuernummer.
Da wir als Duo auftreten entsteht (auch ohne Vertrag) bereits eine GbR. Auch auf einer Website möchten wir im Impressum zusammen dort stehen.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig.
Wie ist das nun in der Realität z.B. bei Rechnung schreiben.
Können wir dann im Namen der GbR eine Rechnung schreiben? (Also mit 2 Steuernummern??) Da die GbR nicht als Gewerbe läuft und somit keine eigene Steuernummer hat wäre es anders ja nicht realisierbar, oder?
Zur Abrechnung werden dann die einzelnen Gewinne aus der GbR mithilfe der "einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung" aufgeteilt (i.d.R. ja jeweils 50%).
Diese Gewinne überträgt dann jeder in seiner persönlichen Steuererklärung unter "selbständige Arbeit". Persönliche Ausgaben wie Instrumente, Fahrtkosten etc.werden dann auch dort angesetzt und gegengerechnet.
Stimmt so insgesamt die Zusammenfassung?
Kommen als nebenberuflicher Freiberufler noch Ausgaben/Pflichtbeiträge (KSK etc.) noch hinzu? Krankenversichert sind wir ja bereits durch unsere Hauptarbeitgeber.
Vielen Dank.
Gruß Andi
ich bin Pianist und möchte mit einer Sängerin ein Musik-Duo (nebenberuflich) gründen, um dann für Veranstaltungen gebucht zu werden.
Musikstil: Coversongs mit eigenem Stil
Fakten:
- beide hauptberuflich Angestellte
- erwartet Jahresumsatz als Duo: 10.000 - 15.000€/Jahr
Ich habe mich jetzt versucht ein bisschen einzulesen und komme folgendem Vorgehen:
Jeder von uns meldet sich als Freiberufler bei seinem jeweiligen Finanzamt an. D.h. jeder bekommt eine eigene Steuernummer.
Da wir als Duo auftreten entsteht (auch ohne Vertrag) bereits eine GbR. Auch auf einer Website möchten wir im Impressum zusammen dort stehen.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig.
Wie ist das nun in der Realität z.B. bei Rechnung schreiben.
Können wir dann im Namen der GbR eine Rechnung schreiben? (Also mit 2 Steuernummern??) Da die GbR nicht als Gewerbe läuft und somit keine eigene Steuernummer hat wäre es anders ja nicht realisierbar, oder?
Zur Abrechnung werden dann die einzelnen Gewinne aus der GbR mithilfe der "einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung" aufgeteilt (i.d.R. ja jeweils 50%).
Diese Gewinne überträgt dann jeder in seiner persönlichen Steuererklärung unter "selbständige Arbeit". Persönliche Ausgaben wie Instrumente, Fahrtkosten etc.werden dann auch dort angesetzt und gegengerechnet.
Stimmt so insgesamt die Zusammenfassung?
Kommen als nebenberuflicher Freiberufler noch Ausgaben/Pflichtbeiträge (KSK etc.) noch hinzu? Krankenversichert sind wir ja bereits durch unsere Hauptarbeitgeber.
Vielen Dank.
Gruß Andi
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