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Musical mit fremder Musik

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matchbox123
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Hallo liebe Musiker-Board-User,

ich hab mal eine Frage zum Thema Rechte und zwar:

plane ich ein Musical, bei dem die Lieder aber nicht selbst komponiert werden, sondern "bekannte" Lieder in einen entsprechenden Kontext gesetzt werden. Die Lieder an sich werden nicht textlich geändert. Frage, reicht es da, wie bei Konzerten üblich, einfach die Lieder an die GEMA weiterzuleiten und dann auf die Rechnung warten oder muss hier der Urheber sein Einverständnis geben?

Da ich die Gema noch nicht telefonisch erreichen konnte, dachte ich, frage ich hier mal nach.

Vielen Dank für eure Antworten!
 
Eigenschaft
 
Die bühnenmäßige Aufführung von urheberrechtlich geschütztem Material muss in der Regel vom Urheber selber bzw. dessen Verlag genehmigt werden, da diese Aufführungsart unter das umgangssprachliche "große Recht" fällt, für welches die GEMA nicht zuständig ist. Näheres dazu auf der GEMA Homepage.
 

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