Annino
Registrierter Benutzer
Noch bin ich zwar Studentin und unterrichte noch nicht selbst, trotzdem beschäftigt mich gerade folgende Frage:
Laut diesem Link darf man als Schullehrer eine gekaufte CD in einer Schulklasse abspielen, da keine Öffentlichkeit besteht, weil Lehrer und Schüler untereinander persönliche Beziehungen haben. Zu Musikunterricht an Musikschulen (privat/staatlich getragen/privater Musikunterricht) habe ich noch nichts gefunden, aber auch da müsste ja Öffentlichkeit ausgeschlossen sein, wegen der persönlichen Beziehungen, die denen zwischen Lehrer und Schulklasse ja ähnlich sind. Zumal ich aus der Praxis auch viele Musikpädagogen kenne, die regelmäßig mit Musikeinspielungen von CDs arbeiten.
Wie ist das aber mit MP3-Downloads? Ursprünglich war mein Plan, einfach eine möglichst umfangreiche Downloadplattform zu finden, um dort einzelne Musiktitel, die ich gerne nutzen möchte, zu kaufen. Dabei geht es mir vorwiegend um klassische Musik und Weltmusik aber auch etwas Pop, Jazz, etc. Nun scheint es so, dass alle diese Plattformen in ihren AGBs eine öffentliche Vorführung ausschließen (wäre ja kein Problem im Unterrichtsrahmen), aber auch eine kommerzielle Nutzung. Wenn ich aber als Musikpädagogin mit dem Unterricht mein Geld verdiene, wäre das ja eine kommerzielle Nutzung.
Ich zitiere:
musicload.de - AGB: "1.2 Als Nutzer werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."
napster.com - AGB: 4. "stimmen Sie zu nicht zu (i) [...] öffentlich vorführen, [...] oder (iii) den Inhalt für geschäftliche Zwecke ausnutzen." (die Grammatik ist im Original so schlecht)
amazon.de - Nutzungsbedingungen Amazon music: 3.1. "Sie dürfen die Dienstleistungen nur für den persönlichen, nichtgewerblichen Gebrauch nutzen."
Also meine Frage: Dürfen MP3-Downloads, die bezahlt wurden, nicht wie eine CD frei im Musik(schul)unterricht abgespielt werden? Gibt es dazu noch nähere Rechtsprechungen? Das ich CDs kaufen kann und es auch GEMA-freie Musik gibt, die man nutzen kann, ist mir klar. Das will ich ebenfalls nutzen und es steht außer Frage, dass man damit schon sehr vielfältige Musik bekommen kann. Es geht mir hier wirklich um aktuelle (aktuell eingespielte) Musik für privaten Musikunterricht oder Musikunterricht an Musikschulen.
Kennt sich da jemand aus?
Herzliche Grüße,
Annino
Laut diesem Link darf man als Schullehrer eine gekaufte CD in einer Schulklasse abspielen, da keine Öffentlichkeit besteht, weil Lehrer und Schüler untereinander persönliche Beziehungen haben. Zu Musikunterricht an Musikschulen (privat/staatlich getragen/privater Musikunterricht) habe ich noch nichts gefunden, aber auch da müsste ja Öffentlichkeit ausgeschlossen sein, wegen der persönlichen Beziehungen, die denen zwischen Lehrer und Schulklasse ja ähnlich sind. Zumal ich aus der Praxis auch viele Musikpädagogen kenne, die regelmäßig mit Musikeinspielungen von CDs arbeiten.
Wie ist das aber mit MP3-Downloads? Ursprünglich war mein Plan, einfach eine möglichst umfangreiche Downloadplattform zu finden, um dort einzelne Musiktitel, die ich gerne nutzen möchte, zu kaufen. Dabei geht es mir vorwiegend um klassische Musik und Weltmusik aber auch etwas Pop, Jazz, etc. Nun scheint es so, dass alle diese Plattformen in ihren AGBs eine öffentliche Vorführung ausschließen (wäre ja kein Problem im Unterrichtsrahmen), aber auch eine kommerzielle Nutzung. Wenn ich aber als Musikpädagogin mit dem Unterricht mein Geld verdiene, wäre das ja eine kommerzielle Nutzung.
Ich zitiere:
musicload.de - AGB: "1.2 Als Nutzer werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."
napster.com - AGB: 4. "stimmen Sie zu nicht zu (i) [...] öffentlich vorführen, [...] oder (iii) den Inhalt für geschäftliche Zwecke ausnutzen." (die Grammatik ist im Original so schlecht)
amazon.de - Nutzungsbedingungen Amazon music: 3.1. "Sie dürfen die Dienstleistungen nur für den persönlichen, nichtgewerblichen Gebrauch nutzen."
Also meine Frage: Dürfen MP3-Downloads, die bezahlt wurden, nicht wie eine CD frei im Musik(schul)unterricht abgespielt werden? Gibt es dazu noch nähere Rechtsprechungen? Das ich CDs kaufen kann und es auch GEMA-freie Musik gibt, die man nutzen kann, ist mir klar. Das will ich ebenfalls nutzen und es steht außer Frage, dass man damit schon sehr vielfältige Musik bekommen kann. Es geht mir hier wirklich um aktuelle (aktuell eingespielte) Musik für privaten Musikunterricht oder Musikunterricht an Musikschulen.
Kennt sich da jemand aus?
Herzliche Grüße,
Annino
- Eigenschaft