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s.cript[0]r
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Hallo
Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Herr Wurzelbart hat ein Musikprojekt, das unter einem Namen läuft. In diesem Namen produziert er ein Album, das ebenfalls einen eigenen Namen hat. Während der schöpferischen Phase der Albumproduktion stoßt Herr Frostschnabel - ein anderer Musiker - dazu und verhilft ein wenig Herrn Wurzelbart. Am Ende der schöpferischen Phase hat Herr Frostschnabel durch seine Mitarbeit einen Miturheberstatus erlangt. Es sind ein paar Prozente, wenn es um die Verwertung / Vergütung geht - doch Miturheber ist und bleibt Miturheber - auch wenn Herr Wurzelbart das meiste gemacht hat. Rechtlich gesehen haben also beide produziert, auch wenn das Verhältnis 90 zu 10 steht.
Nach der schöpferischen Phase trennen sich die Wege beider Herren.
Nach meinen Kenntnissen dürften beide Musiker mit dem Album alles machen, sofern beide zustimmen - vom Verkauf bis hin zu Live-Auftritten. Das könnte sich natürlich als problematisch erweisen, da Herr Wurzelbart sein Projekt von Anfang an bis Ende durchgeplant hat (von der Idee bis Promo/Marketing), sein Leben darauf angepasst und damit sich eine Zukuft sichern möchte. In Zukunft ist sogar eine Band geplant und natürlich weitere Alben. Es würde Herrn Wurzelbart natürlich stören, wenn Herr Frostschnabel von seinen Rechten Gebrauch machen würde und das selbe vorhätte. Herr Frostschnabel, der ja nur kurz dabei war, könnte ja auch eine Band gründen und das Album spielen und verkaufen, da er Miturheber ist?! Es ist doch seltsam, dass ein Musiker, der bei einem anderen Musiker reinhört und eine Melodie ein klein wenig (zugestimmt) verändert, direkt die selben Rechte und Ansprüche am Song hat und (zum dritten Mal ^^) eben mit diesem Song auch alles machen könnte?!
Wäre ein Vertrag, der in eine Richtung alles öffnet und in die andere alles schließt eine Lösung bzw. überhaupt möglich? Es kann ja nicht sein, dass ein Song in zwei verschiedenen Bands auftaucht... klar es würde ja schon an der Zustimmung von Wurzelbart scheitern, wenn Frostschnabel tatsächlich ebenfalls was mit den Songs machen wollen würde.... aber wenn es dann vor Gericht geht, müsste ja einer die Verwertungsrechte bekommen. Weil ein und das selbe Produkt unter einem Namen (Album) das selbst unter einem Namen (Projekt) steht (eben die komplette Idee stammend von Wurzelbart) nicht irgendwo irgendwie auf irgendeiner Art und Weise irgendwie anders Vertrieben werden kann? Die Qualität an dem tatsächlichen Werk will Wurzelbart garantieren. Anderes Promoting, von "wo anders" könnte nämlich dann wieder das Image, das Wurzelbart pflegt, zerstören bzw schädigen.
Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Herr Wurzelbart hat ein Musikprojekt, das unter einem Namen läuft. In diesem Namen produziert er ein Album, das ebenfalls einen eigenen Namen hat. Während der schöpferischen Phase der Albumproduktion stoßt Herr Frostschnabel - ein anderer Musiker - dazu und verhilft ein wenig Herrn Wurzelbart. Am Ende der schöpferischen Phase hat Herr Frostschnabel durch seine Mitarbeit einen Miturheberstatus erlangt. Es sind ein paar Prozente, wenn es um die Verwertung / Vergütung geht - doch Miturheber ist und bleibt Miturheber - auch wenn Herr Wurzelbart das meiste gemacht hat. Rechtlich gesehen haben also beide produziert, auch wenn das Verhältnis 90 zu 10 steht.
Nach der schöpferischen Phase trennen sich die Wege beider Herren.
Nach meinen Kenntnissen dürften beide Musiker mit dem Album alles machen, sofern beide zustimmen - vom Verkauf bis hin zu Live-Auftritten. Das könnte sich natürlich als problematisch erweisen, da Herr Wurzelbart sein Projekt von Anfang an bis Ende durchgeplant hat (von der Idee bis Promo/Marketing), sein Leben darauf angepasst und damit sich eine Zukuft sichern möchte. In Zukunft ist sogar eine Band geplant und natürlich weitere Alben. Es würde Herrn Wurzelbart natürlich stören, wenn Herr Frostschnabel von seinen Rechten Gebrauch machen würde und das selbe vorhätte. Herr Frostschnabel, der ja nur kurz dabei war, könnte ja auch eine Band gründen und das Album spielen und verkaufen, da er Miturheber ist?! Es ist doch seltsam, dass ein Musiker, der bei einem anderen Musiker reinhört und eine Melodie ein klein wenig (zugestimmt) verändert, direkt die selben Rechte und Ansprüche am Song hat und (zum dritten Mal ^^) eben mit diesem Song auch alles machen könnte?!
Wäre ein Vertrag, der in eine Richtung alles öffnet und in die andere alles schließt eine Lösung bzw. überhaupt möglich? Es kann ja nicht sein, dass ein Song in zwei verschiedenen Bands auftaucht... klar es würde ja schon an der Zustimmung von Wurzelbart scheitern, wenn Frostschnabel tatsächlich ebenfalls was mit den Songs machen wollen würde.... aber wenn es dann vor Gericht geht, müsste ja einer die Verwertungsrechte bekommen. Weil ein und das selbe Produkt unter einem Namen (Album) das selbst unter einem Namen (Projekt) steht (eben die komplette Idee stammend von Wurzelbart) nicht irgendwo irgendwie auf irgendeiner Art und Weise irgendwie anders Vertrieben werden kann? Die Qualität an dem tatsächlichen Werk will Wurzelbart garantieren. Anderes Promoting, von "wo anders" könnte nämlich dann wieder das Image, das Wurzelbart pflegt, zerstören bzw schädigen.
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